Vertrag | Modelvertrag | Vorlagen? |
Aicha

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Dabei seit: 09.02.2005
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Vertrag | Modelvertrag | Vorlagen? |
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bei Google hab ich wohl mit den Falschen Sachen gesucht, da kamen nämlich nur komische sachen raus bei "Modelvertrag" und ich weiß andere Stichpunkte nicht...
also zum Problem - ich möchte meine Bilder öffentlich zugänglich machen (FotoHP) und damit ich die Erlaubnis dazu habe, möchte ich gerne Verträge unterschreiben lassen.
Halt dass ich das Tier, bzw das abgebildete "Objekt" auf meiner nicht-kommerziellen Homepage veröffentlichen darf.
Kann ich diesen Vertrag selber verfassen? Oder ist dieser, wenn eine ungereimtheit vorkommt, vor dem Gesetz ungültig? Könntet ihr mir irgendwelche Vorlagen bieten?
Ich hab auch hier schon gesucht, und einen Link gefunden, allerdings ist der ungültig ?
Könntet ihr mir helfen?
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BloG / Photo Dream
- Wir bleiben, wir siegen, weil wir noch Freunde sind, nichts wird uns totkriegen, weil wir Freunde sind -
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13.05.2006 13:00 |
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schokotussi

Mitglied
 

Dabei seit: 05.05.2005
Beiträge: 500
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ich glaube solche verträge sollten von einem notar beglaubigt werden um auf der sicheren seite zu stehen...
vll kannst du ja auch einfach mal einen anwalt kontaktieren und diesen fragen...ich glaub der kann dir mehr helfen als wir
__________________ Der Thread über meine Tiere: les animaux charmants
Verkaufe verschiedene Bücher und biete einen speziellen Schulservice an. Bei Interesse >>
*klick*
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13.05.2006 14:22 |
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Aicha

Mitglied
 

Dabei seit: 09.02.2005
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von schokotussi
ich glaube solche verträge sollten von einem notar beglaubigt werden um auf der sicheren seite zu stehen...
vll kannst du ja auch einfach mal einen anwalt kontaktieren und diesen fragen...ich glaub der kann dir mehr helfen als wir
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naja, das kostet dann aber wieder kohle....
und ich mach das ja auch nicht kommerziell, sondern wirklich nur hobbymäßig... und Notare in unserer Gegend kosten schon beim Hallo sagen ne menge geld :/
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BloG / Photo Dream
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13.05.2006 14:23 |
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Rosenbine

Mitglied
 
Dabei seit: 07.02.2005
Beiträge: 494
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huhu,
so ein ähnliches thema gab es schonmal. und einen notar oder anwalt zu rate ziehen ist quatsch.
jediglich bei minderjährigen muss der vertrag von dem erziehungsberichtigten unterschrieben werden. in deutschland gilt vertragsfreiheit, jeder ab 18 (darunter nur ausnahmen) kann einen vertrag schreiben solange dieser gegen kein geltendes recht verstößt.
hier sind mal musterbeispiele die man nurnoch abändern müsste:
http://www.pferdebilder.info/ModellVereinbarung.pdf
http://www.panthermedia.net/pages/cms/cm...downloads/Model Release_9.3.2005.pdf
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13.05.2006 21:55 |
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digge-zigge
I'm back!
 

Dabei seit: 31.12.2004
Beiträge: 147
Herkunft: Bayern
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Hier am Ende auch noch etwas Interessantes darüber
Copyrightverstoß - Anzeige
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Die Tatsache, dass eine (im konventionellen Sinn) technisch fehlerhafte Fotografie gefühlsmässig wirksamer sein kann als ein technisch fehlerloses Bild, wird auf jene schockierend wirken, die naiv genug sind, zu glauben, dass technische Perfektion den wahren Wert eines Fotos ausmacht.
(Andreas Bernhard Lyonel Feininger, amerikanischer Fotojournalist, *27.12.1906 in Paris, † 18.02.1999 in New York)
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13.05.2006 23:02 |
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Rosenbine

Mitglied
 
Dabei seit: 07.02.2005
Beiträge: 494
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klar ist es bei manchen verträgen sinnvoll, aber gewiss nicht bei verträgen, in denen es darum geht die erlaubnis zum ausstellen auf der eigenen nicht kommerziellen seite geht
wenn es z.b. um die gesamten rechte und vermarktungsrechte der bilder geht, würde ich schon eher zum anwalt gehen um ihn gegenchecken zu lassen.
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14.05.2006 01:00 |
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digge-zigge
I'm back!
 

Dabei seit: 31.12.2004
Beiträge: 147
Herkunft: Bayern
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Zitat: |
Original von Ophelia
Zitat: |
Original von Rosenbine
huhu,
so ein ähnliches thema gab es schonmal. und einen notar oder anwalt zu rate ziehen ist quatsch.
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Naja sicherlich hast du die Vertragsfreiheit aber einen vom Laien verfassten Vertrag kann ein guter Jurist durchaus auch in 2 Minuten zerreißen bzw. oft enthält er Lücken, die jmd. der damit Erfahrung hat, geschlossen hätte (Stichwort Juristen die für "wasserfeste" Verträge sorgen) |
Und wie verhält es sich, wenn man eine salvatorische Klausel einfügt.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die beiden Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Die Tatsache, dass eine (im konventionellen Sinn) technisch fehlerhafte Fotografie gefühlsmässig wirksamer sein kann als ein technisch fehlerloses Bild, wird auf jene schockierend wirken, die naiv genug sind, zu glauben, dass technische Perfektion den wahren Wert eines Fotos ausmacht.
(Andreas Bernhard Lyonel Feininger, amerikanischer Fotojournalist, *27.12.1906 in Paris, † 18.02.1999 in New York)
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14.05.2006 12:05 |
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Biggi

weg :)
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 3.990
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Muss das ganze nochmal hochholen^^
Ich möchte in nächster Zeit selbst Fotoshootings anbieten und die Fotos dann später auf meiner Homepage ausstellen und auch an andere Seiten (z.B. Vrhs) weitergeben. Dafür brauche ich (soweit ich das rausbekommen habe) eine Property Release, zur Rechteübertragung am "Objekt" (also dem Pferd/Tier)
Ich bin aber noch nicht 18, heißt das ich darf so einen Vertrag überhaupt nicht benutzen?
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06.08.2006 16:02 |
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Biggi

weg :)
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 3.990
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das müsste aber heißen, ich - und somit auch andere minderjähriger Hobbyfotografen - darf meine Fotos nicht ausstellen, bzw. eigentlich gar keine Fotoshootings machen oder?
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10.08.2006 19:38 |
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sepplmail
Mitglied
 
Dabei seit: 17.04.2006
Beiträge: 5.229
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Zitat: |
Original von Phily
*hüstel* ich muss den Thread jetzt auch nochmal hochholen...
den hier find ich ganz gut. Was genau versteht man denn nun unter "Model-Release & Property-Release"? Kann man den Vertrag einfach nutzen (mit evtl. noch kleinen Veränderungen...)?
LG Phily |
Ich denke der im Link angegebene TFP Vertrag erfüllt einen anderen Zweck als den von euch angestrebten
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14.12.2006 17:53 |
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Susan

Drago der Rebell :D
 

Dabei seit: 30.06.2005
Beiträge: 11.618
Herkunft: Olching << München
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so den vertrag find ich super, so einen ähnlichen werde ich meinen leuten wohl demächst auch unter die nase halten =P
aber mal zu was anderem... wenn ich die Bilder für Werbezwecke benutzen möchte, natürlich für meine eigenen... was brauch ich da? p.p
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15.12.2006 12:54 |
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Nike

Mitglied
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 5.238
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Die Frage kam hier ja schonmal vor zwecks den unter 18 Jährigen. In meinem Vertrag ist eine "Zusatzerklärung bei minderjährigen Modellen" enthalten. Reicht es wenn ich das gleiche für mich einfüge und von meinen Eltern unterschreiben lasse?
Ausserdem würde mich interessieren wie ich in den vertrag reinbringen kann welche Nutzungsrechte für die Fotos der Besitzer meines Modells erhält. Momentan ist nur die übertragung jeglicher Rechte an mich enthalten, jedoch möchte ich eine private Nutzung (Ausstellung in Foren, auf Homepages und explizit auch Verkaufsanzeigen) erlauben. Nun nehme ich aber an, dass ich das nicht einfach selbst formulieren kann. Sollte ich deshalb wirklich einen Anwalt aufsuchen?
So, eine letzte Frage habe ich noch: und zwar, wie sieht es aus wenn mich eine Reitbeteiligung zum Fotografieren ihres Reitbeteiligungspferdes engagiert? Rein vom Gefühl her würde ich sagen ein Vertrag mit der Reitbeteiligung wird nicht ausreichen, da ich die Fotos ja auch noch nutzen möchte wenn sie eventuell nicht mehr bei diesem Pferd ist. Brauche ich also theoretisch zwei verträge?
Ich hoffe auf kompetente Antworten!
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11.08.2009 12:44 |
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Sidney

Lucifer - the fallen angel
 

Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 7.758
Herkunft: Backnang
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@Nike,
zur Absicherung würde ich zum Einen den Besitzer des Pferdes einen Vertrag unterschreiben lassen und die RB einen Zweiten, wenn sie selbst auch auf den Fotos drauf sein soll, da RB und Besitzer zwei komplett unterschiedliche Menschen sind und die RB eigentlich in diesem Zusammenhang nichts zu sagen hat, sondern die reine Entscheidungsgewalt beim Besitzer liegt.
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11.08.2009 12:59 |
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sepplmail
Mitglied
 
Dabei seit: 17.04.2006
Beiträge: 5.229
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Am Ende hast du dann im blödesten Fall sechs Unterschriften aufm Zettel?
1. Die Unterschrift von dir
2. Die Unterschrift deines Vormundes, da unter 18
3. Die Unterschrift des Eigentümers
4. Die Unterschrift eines Vormundes des Eigentümers falls unter 18
5. Die Unterschrift des Besitzers (Reiter)
6. Die Unterschrift eines Vormundes des Besitzers (Reiter) falls unter 18
Viel Spaß^^
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11.08.2009 17:51 |
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Nike

Mitglied
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 5.238
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Zitat: |
Original von sepplmail
Am Ende hast du dann im blödesten Fall sechs Unterschriften aufm Zettel?
1. Die Unterschrift von dir
2. Die Unterschrift deines Vormundes, da unter 18
3. Die Unterschrift des Eigentümers
4. Die Unterschrift eines Vormundes des Eigentümers falls unter 18
5. Die Unterschrift des Besitzers (Reiter)
6. Die Unterschrift eines Vormundes des Besitzers (Reiter) falls unter 18
Viel Spaß^^ |
Na, wenn es doch aber nötig ist? ;-)
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12.08.2009 16:29 |
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