Rückgaberecht beim Pferdekauf? |
Schnegge
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Rückgaberecht beim Pferdekauf? |
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Hey, hey
Also, lange Geschichte.
Ich hab am Freitag mein Pferd verkauft. Die Käufern wurde vorhin auf alles hingewiesen (Unruhe, dass sich das Pferd schwer verladen lässt, Weben, Zugenstrecken, usw), die letzten beiden Punkte sind auch im Kaufvertrag vermerkt. Außerdem steht dort auch "wie besichtigt und geritten" ..
Jetzt ist die Käuferin unfähig das Pferd zu verladen und kann es so auch nicht zu dem Stall bringen, in welches sie es unterstellen will. Anfangs wollten wir ihr helfen und haben ihr auch angeboten, es unsere Cousine machen zu lassen, die das Pferd auf jeden Fall hätte verladen können. Sie wollte das aber nicht und hat mehrmals vergeblich versucht, die Stute zu verladen (man muss hinzusagen, das Pferd hat keine Angst, es verarscht sie nur) ..
Heute hat sie uns angerufen und gesagt, sie wolle das Pferd zurückgeben. Wir wollen das aber nicht woraufhin sie meinte, sie würde uns verklagen, wenn sie ihr Geld bis morgen nicht zurückhätte.
Kann sie das? Gibt es wirklich ein zweiwöchiges Rückgaberecht (Österreich) oder nur, wenn das auch im Kaufvertrag steht? Wer hat vor Gericht wohl bessere Chancen? Und habt ihr vll schonmal was ähnliches erlebt/gehört?
lg
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29.03.2009 14:06 |
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Schnegge
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Dabei seit: 30.04.2005
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Zitat: |
Original von starlight89
Ein Rückgaberecht gibt es in Deutschland immer und das wird auch in Österreich nicht anders sein.
Da werdet ihr vor Gericht so gut wie keine Chancen haben.
Außerdem wie kann man das seinem Pferd antun? Möchte man nicht ein schönes zu Hause? |
Aber ist das nicht irgendwo idiotisch? Ich kauf' mir ein Pferd und weil's mir nicht gefällt geb' ich's dann einfach wieder zurück? Braucht man nicht zumindest einen Grund dafür (Mangel)?
Und nein, meine Eltern wollen kein schönes Zuhause für mein Pferd, die wollen es einfach nur loswerden.
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29.03.2009 14:19 |
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.Dori
Mitglied
 

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Ich meine in Deutschland ist das so eine Sache mit dem Rückgabe recht bei Verkauf an Privatpersonen.
Wenn ich mich recht entsinne gibt es nur ein Rückgabe recht, wenn nachgewiesen werden kann, dass dinge vor dem Kauf vertuscht worden sind, die nachweißslich schon vor dem Kauf existiert haben, dann aber erst nacher aufgefallen sind.
Also wenn ein total hibbeliges Pferd beim Probereiten z.B. durch spritzen oder Wasser entzug ruhig gestellt wurde, damit es als Lammfrommes Pferd verkauf werden kann.
Wenn Missstände allerdings im Vertrag feststehen, dürfte es nicht mehr so leicht werden.
Kann aber auch sein, dass ich mich komplett irre. Und ob es in Österreich gilt, weiß ich auch nicht.
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29.03.2009 14:28 |
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Lawina

LAWILICIOUS
 
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Zitat: |
Original von Coeur
Ich glaube in D gilt ein Einjähriges Rückgaberecht. D.h wenn das Pferd irgendwie dann einem doch nicht gefällt, oder eine schon vorhandene Krankheit wieder akut wird oder so, kann man es innerhalb von einem Jahr zurück geben. Wie das in Ö ist weiß ich nicht...
Viel Glück... |
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen..
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29.03.2009 14:33 |
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Schnegge
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Zitat: |
Original von Coeur
Wir hatten mit Daidas Verkäufern ausgemacht, dass, falls irgendetwas nicht stimmt etc, wir sie innerhalb eines Jahres zurück geben können. |
Naja, es ist aber schon ein Unterschied, ob du ein Pferd zurückgeben willst, weil es dir nicht gefällt oder weil etwas damit nicht stimmt bzw. nicht so wahr wie es beim Kauf vereinbart war
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29.03.2009 14:41 |
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Carina

ehemals starlight89
 

Dabei seit: 10.06.2006
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Wenn ich mich recht an meine tollen Rechtskundestunden entsinne dann muss der Verkäufer innerhalb von 6 Wochen nachweisen das der Gegenstand (in dem Fall eben das Pferd) keinen Mangel hatte. Und das nachweisen wird eben ganz schön schwierig
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29.03.2009 14:41 |
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Schnegge
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Zitat: |
Original von starlight89
Wenn ich mich recht an meine tollen Rechtskundestunden entsinne dann muss der Verkäufer innerhalb von 6 Wochen nachweisen das der Gegenstand (in dem Fall eben das Pferd) keinen Mangel hatte. Und das nachweisen wird eben ganz schön schwierig |
Was nachweisen? Dass sie sich nicht verladen lässt? Das haben wir ihr gesagt.
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29.03.2009 14:50 |
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Schnegge
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Es steht im Vertrag "wie besichtigt und geritten", ja.
Aber kann sie das Pferd in den zwei Wochen auch ohne Grund zurückgeben? Ich fänd's irgendwie unlogisch ..
An einen Rechtsanwalt wende ich mich sowieso, spätestens wenn sie mich verklagt ^^ Ich wollte mich nur vorab schonmal informieren.
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29.03.2009 14:53 |
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Carina

ehemals starlight89
 

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das ist nicht unlogisch sondern verbraucherschutz
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29.03.2009 14:58 |
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Schnegge
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Dabei seit: 30.04.2005
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Warum?
Wenn es einen Grund dafür gibt, dann sehe ich das ja ein, wenn irgendwelche Mängel nachträglich aufgetreten sind. Aber einfach nur zu sagen "Ne, ich will's doch nicht", obwohl man das Pferd vorher gesehen und geritten hat .. ?
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29.03.2009 15:00 |
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Carina

ehemals starlight89
 

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Ganz ehrlich alleine die Reaktion von dir und deinen Eltern lässt euch schon recht schlecht dastehen.
Niemand will ein Pferd unbedingt los werden egal wie, wenn dieses Pferd nichts hat.
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29.03.2009 15:02 |
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Schnegge
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Dabei seit: 30.04.2005
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Doch, es gibt Leute, die ein Pferd unbedingt loswerden wollen, zum Beispiel welche, die dringend Geld brauchen bzw es sich einfach nicht mehr leisten können ein Pferd zu halten weil sie von der Wirtschaftskrise schwer getroffen worden sind.
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29.03.2009 15:05 |
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*Jennymausi*

chronische PRE Sucht
 

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Wir hatten einen ähnlichen Fall!
Die Frau hat unseren Hengst gekauft und hat dann immer versucht uns irgendetwas unterzuschieben!
Erst sollte er was an den Zähnen haben (ja um gottes willen, 2-3 jährige verlieren eben ihre milchzähne!)
dann soll er bösartig gewesen sein
bei uns war er immer lammfromm, wurde sogar von 11 jährigen geführt usw... er ist eben als junghengst in einem erziehungsalter und wenn sie mit einem jungen Pferd nicht zurecht kommt ihr pech
mittlerweile ist er kastriert
dann soll er was an den beinen haben (wurde kurz vorher geröngt mit Klasse I!)
Dann soll er auf einmal ekzemer sein
Jetzt auch noch angeblich chronisch lahm...
sie verlangt entweder pferd zurück und voller kaufpreis + unkosten oder die hälfte des kaufpreises als ersatz für die krankheiten die er alle angeblich haben soll!
Sie wird den rechtstreit aber verlieren...
1. ist er kein hengst mehr, d.h. viel weniger wert!
2. wurde von usnerem tierarzt bestätigt dass er vorher kein ekzem hatte
3. ist es kein Grund ein Pferd zurück zu geben wenn man nicht mit ihm klar kommt bzw es nicht erziehen kann!
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29.03.2009 15:06 |
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Schnegge
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Dabei seit: 30.04.2005
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Hmm, erstmal danke für eure Antworten.
Jetzt hat sie aber eh eine neue Strategie, sie meint der Kaufvertrag wäre ungültig, weil ich ihn unterschrieben hätte und ich erst 16 bin..
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29.03.2009 16:02 |
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*Jennymausi*

chronische PRE Sucht
 

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joa aber du bist ja auch als pferdebesitzerin eingetragen oder? schwierig... weis nicht genau wie das ist bei minderjährigen!
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29.03.2009 16:08 |
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Schnegge
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Jap, bin ich.
Und meine Eltern wissen da von, also Einverständis liegt ja auch vor.
Mal sehen, was der Anwalt sagt ^^
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29.03.2009 16:17 |
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*Jennymausi*

chronische PRE Sucht
 

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Bin mal gespannt ^^
Also ich weis nur dass es eben kein Rückgaberecht gibt, wenn der Käufer nicht mit einem Pferd umgehen bzw es erziehen kann...
das ist ja kein magel vom Pferd sondern dem Käufer seine schuld!
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29.03.2009 16:21 |
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