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Wie würdet ihr handeln?| Meine Freundin hat ein Problem... |
**Cuca**

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Dabei seit: 09.06.2007
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Herkunft: Hattersheim am Main Name: Chrissie
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17.11.2008 16:44 |
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Jenny

...das personifizierte Chaos.
 

Dabei seit: 05.12.2006
Beiträge: 16.262
Herkunft: Niedersachsen
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Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....
Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere....
__________________
Du spielst, Du gewinnst, nur um zu verlieren - dabei fühlt sich fallen fast wie fliegen an.
Liebste Grüße an -Kiwi-, .Polarlicht, simply-helen, Alessa, Alex_94, Vicky, NemoO, Nicki2110, Michi264, Osirii, Darling[/FONT]
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17.11.2008 16:48 |
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**Cuca**

Mitglied
 

Dabei seit: 09.06.2007
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Herkunft: Hattersheim am Main Name: Chrissie
Themenstarter
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also sie haben emails geschrieben und die hat meine freundin alle noch und da hat meine freundin ja 100 % zu gesagt! das sie ihn nimmt
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17.11.2008 16:50 |
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Jenny

...das personifizierte Chaos.
 

Dabei seit: 05.12.2006
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Herkunft: Niedersachsen
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Emails zählen mMn nicht als Vertrag, steht ja keine
Unterschrift drunter... und Emails kann man ja auch
fälschen. Nicht dass ich euch das unterstellen würde,
aber prinzipiell ginge das....
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17.11.2008 16:54 |
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**Cuca**

Mitglied
 

Dabei seit: 09.06.2007
Beiträge: 5.898
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Themenstarter
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ja gut ich mein das ist ja auch nicht schwer eine mail zu fälschen...
aber kann man da wirklich gar nix machen?
es war so ein schöner...er war 5 Jahre und ein total wunderschöne Rappe
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17.11.2008 16:55 |
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Jenny

...das personifizierte Chaos.
 

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Ich würde sagen nein. Ist scheiße, aber ohne Vertrag.... hm
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17.11.2008 17:02 |
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lautlos

Ogni giorno con te è grande.
 

Dabei seit: 10.02.2005
Beiträge: 7.506
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Zitat: |
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....
Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere.... |
oh doch...
auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar
aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig.
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17.11.2008 18:46 |
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Susan

Drago der Rebell :D
 

Dabei seit: 30.06.2005
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Herkunft: Olching << München
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Zitat: |
Original von lautlos
Zitat: |
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....
Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere.... |
oh doch...
auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar
aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig. |
Vorallem wenn sie drauf gepocht hat den Vertrag erst bei Abholung aufzusetzen.
__________________
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17.11.2008 19:58 |
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**Cuca**

Mitglied
 

Dabei seit: 09.06.2007
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Herkunft: Hattersheim am Main Name: Chrissie
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Zitat: |
Original von Susan
Zitat: |
Original von lautlos
Zitat: |
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....
Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere.... |
oh doch...
auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar
aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig. |
Vorallem wenn sie drauf gepocht hat den Vertrag erst bei Abholung aufzusetzen. |
aber anzeige bringt auch nix oder?
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17.11.2008 20:00 |
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lautlos

Ogni giorno con te è grande.
 

Dabei seit: 10.02.2005
Beiträge: 7.506
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Zitat: |
Original von Gestuet_Fichtental07
Zitat: |
Original von Susan
Zitat: |
Original von lautlos
Zitat: |
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....
Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere.... |
oh doch...
auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar
aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig. |
Vorallem wenn sie drauf gepocht hat den Vertrag erst bei Abholung aufzusetzen. |
aber anzeige bringt auch nix oder? |
mit anzeige kommt man da nicht weit, aber jeder anwalt könnte mit einem netten briefchen schon mal druck machen, wenn sie pech hat, kostet dass sie ne stange. aber anzeige ohne anwalt ist für die katz.
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17.11.2008 20:03 |
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Pferdchen89

Mitglied
 

Dabei seit: 06.02.2008
Beiträge: 1.559
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Ein verbaler Vertrag ist zwar gültig, aber solange es keine Zeugen gibt, dass zwischen deiner Freundin und der Besitzerin das so abgesprochen wurde, steht Aussage gegen Aussagen. Gibt es denn Zeugen?
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17.11.2008 21:10 |
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**Cuca**

Mitglied
 

Dabei seit: 09.06.2007
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Themenstarter
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ihr freund war dabei! als sie probereiten war und da hatten sie ja auch schon gesagt sie nehmen den wallach 100 % und per mail hatten sie dann halt auch nochmal geschrieben das sie ihn 100 % nimmt
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17.11.2008 21:46 |
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Susan

Drago der Rebell :D
 

Dabei seit: 30.06.2005
Beiträge: 11.618
Herkunft: Olching << München
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Naja was will sie da groß machen?
Der Verkauf wird nicht rückgängig gemacht werden können.
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17.11.2008 21:47 |
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Saltatrix

Liebhaberstück
 

Dabei seit: 11.02.2005
Beiträge: 570
Herkunft: Tegernsee
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Selbstverständlich ist auch ein mündlich oder per Mail geschlossener Kaufvertrag gültig.
Die Besi hat deiner Freundin ein Angebot gemacht, die hat das angenommen und damit ist die Sache eigentlich gelaufen.
Oder anders ausgedrückt: Die Besi hat deiner Freundin ein Angebot gem §145 gemacht, deine Freundin hat es gem §147 angenommen und somit wurdem gem §§433, 929 ein gültiger Kaufvertrag über dieses Pferd geschlossen. Ob dieser Vertrag schriftlich, mündlich oder per Mail vorliegt, ist vollkommen egal.
Nach §433 ist die werte Dame verpflichtet, deiner Freundin das Pferd gemäß §854 zu übereignen, deine Freundin ist im Gegenzug verpflichtet, das Pferd abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Ich nehm mal an, dass deine Freundin volljährig ist, oder eben mit den Eltern alles abgesprochen und von denen unterstützt wurde.
Deine Freundin sollte auf jeden Fall die Mailkorrespondenz sichern und der Frau nochmal deutlich sagen, was sie von der Sache hält.
Leider ist das da oben aber nur die Rechtsgebung, wie sie in Deutscland wäre, an der Umsetzung haperts dann meistens... grad im aussergerichtlichen Bereich. Ich schätze dass da leider maximal ein eventueller Schadensersatz für die vergeblich angemietete Box rausspringt...
Ich würd jetzt nicht mein Pferd auf diese Interpretation verwetten, aber nach 2 Jahren Leistungskurs Recht, wär das oben so im Großen und Ganzen meine Meinung zu dem Thema.
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Wenn man so will, bist du das Ziel einer langen Reise
die Perfektion der besten Art und Weise, in stillen Momenten leise
die Schaumkrone der Woge der Beigeisterung
bergauf, mein Antrieb und Schwung.
Sportfreunde Stiller ~ ein Kompliment
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17.11.2008 22:56 |
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Sari

danke wichtel!
 

Dabei seit: 12.03.2005
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Herkunft: berlin
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na auch wenn das pferd weg ist ist das ne unverschämtheit und die frau sollte wissen das sowas nicht geht.
musste dir halt überlegen bzw deine freundin, anwalt kostet geld, aber wenn der durchkommt muss die frau wahrscheinlich mal ne geldstrafe zahlen oder?
zumindest für den entstandenen schaden aufkommen, immerhin war ne box gemietet etc.
da müsste man mal nen anwalt fragen wie das ist, wenn sie nen 2. vertrag abschließt (mti dem neuen käufer), welcher dann gilt. weil ja im prinzip beide abgeschlossen wurden...?
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17.11.2008 23:53 |
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