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Nachträgliche Rechnung für RB - erlaubt? |
Feyana

... liebt Helenchen <3
 
Dabei seit: 04.03.2007
Beiträge: 811
Herkunft: Freistaat Bayern
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Nachträgliche Rechnung für RB - erlaubt? |
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Hi!
Da doch einige Pferdebesitzer unter euch sind, wollt ich mal fragen, wer sich damit auskennt:
Ich habe meine Reitbeteiligung mitte November nach knapp 3 Monaten aufgegeben, weil meine RB ziemlich miesen Charakter hatte und andauernd auf mich losgegangen ist, zuvor hatte ich 2 Pferdefachbücher an die Besitzerin verliehen, ich habe auch beweiße dafür, doch sie rückt die bücher nimmer raus, dann war ich am 29.12. mit meiner mum bei ihr, sie macht auf, meine mum sagt, wir kommen um meine bücher zu holen, sie lacht nur, zuckt frech mit den schultern, sagt verschwind und knallt die tür zu. jetzt hab ich se angezeigt, jetzt kamen freche sms's mit beleidigungen und vor allem will sie mir ne rechnung für die 2 monate reiten bei ihr zuschicken, is das erlaubt? mein dad meint nein, ich auch weil es war abgemacht, dass ich gegen mithilfe im stall und alle 2 monate hufschmied 25€ dort reiten darf - es gab keinen vertrag, aber genauso wenig gab es einen vertrag, dass es nicht kostenlos ist und sie mir somit nachträglich ne rechnung verpassen kann. Sie sagt jetzt aber, dass sie ihren anwalt kontaktiert und der mir ne rechnung zukommen lässt, das wäre wohl nicht das erste mal, dass sie das macht und sei damit - vielleicht will se mir auch nur angst einjagen - durchgekommen. Ist das jetzt rechtlich erlaubt, was sie macht oder nicht?
Lg, Feyana
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"Die Wörter 'geil' und 'Stress' werden heute nur noch vergewaltigt" - aus dem Thaddäus 13
"Geil isch was andres ... und schtylisch au!"
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04.01.2008 20:28 |
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*IcE*

failed.
 

Dabei seit: 27.01.2006
Beiträge: 661
Herkunft: Niedersachsen - Celle
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Das nenn ich mal dreist...
Naja, leider gibt es auch solche Leute, aber ich denke ehrlich gesagt nicht, dass sie dir nachträglich noch ne Rechnung schicken darf...
Aber wenn sie das wirklich tut, würd ich einfach mal überlegen, ob es vielleicht günstiger ist, die Rechnung zu bezahlen, als einen Anwalt an die Sache ran zulassen.
Aber ansonsten kann ich Libby nur zustimmen...
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04.01.2008 20:40 |
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Feyana

... liebt Helenchen <3
 
Dabei seit: 04.03.2007
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Herkunft: Freistaat Bayern
Themenstarter
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danke euch 2
ich hätte nicht wegen den büchern (auch wenns sehr teure fachbücher waren) eine anzeige erstattet, aber allein die art, wie sie mit mir umgegangen ist, das brauch ich mir von so einer nicht gefallen lassen, weil sie damit nie und nimmer gerechnet hat.
@ Libby: Ich bin 18
, was heißt ob jemand dabei war, sie hats halt immer mal wieder so nebenbei erwähnt gehabt, aber ja, es haben mehrere mitgehört, nur sind das ihre einsteller, ich weiß nich, in wie weit sie der anhelfen ....
EDIT: hab dich übersehen xD, das is genau das was sie will, sie will die bücher kostenlos behalten und von dem geld, was ich ihr zahl - was ich nicht einsehe, das ich ihr sowas nich durchgehen lass - die strafanzeige bezahlen.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Feyana: 04.01.2008 20:45.
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04.01.2008 20:44 |
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Granne1904

blau und weiß - ein Lebenlang
 

Dabei seit: 19.02.2005
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huhu,
ich würde sagen, sofern kein vertrag zustande kam, kann sie das nicht machen. weiß den § jetzt gerade net ausm bgb, aber sie darf das nicht.´wenn sie allerdings leute auftreiben sollte, die sagen, dass es einen mündlichen vertrag gegeben hat, könnte das schwer werden, da mündliche verträge auch gelten.
manche leute sind schon ziemlich dreißt, und allein eine beleidigende sms zeigt, dass sie eindeutig im unrecht ist..
glg, und viel erfolg
__________________ in bearbeitung
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04.01.2008 21:32 |
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Faceless

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Dabei seit: 12.07.2007
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hast du die 2 monate reiten schon bezahlt, die sie dir in rechnung stellen will, oder habe ich as einfach nur überlesen? o.Ò
aber solange du keinen schriftlichen vertrag unterschrieben hast, kann sie dir (außer sie hätte 'ne tonbandaufnahme mit deinem einverständnis gemacht) die rechnung nicht in rechnung stellen (wasn deutsch..). war zumindest bei mir & meiner freundin so, die hatte das pferd 2 monate, sollte 'nen schriftlichen vertrag unterschreiben, hat's nicht gemacht, das pferd wieder abgegeben nach den besagten 2 monaten & musste so auch nichts bezahlen, weil sie keinen vertrag unterschrieben hatte.. ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das auch für die allgemeinheit gilt..
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04.01.2008 21:44 |
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Faceless

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Dabei seit: 12.07.2007
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dann will sie dir geld fürs 'nichtstun' abzocken?
na dann wünsch ich ihr viel erfolg, weil du ja eh fürs 'reiten' bezahln solltst, und das nicht getan hast, oder?
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04.01.2008 22:12 |
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Faceless

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Dabei seit: 12.07.2007
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dann solltest du, wenn du das ganze glaubhaft rüberbringst (falls es jemals so weit kommen wird, was ich bezweifle..) keine probleme haben, da schadenlos bei rumzukommen.
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04.01.2008 22:26 |
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Taler&Beetle

Mitglied
 

Dabei seit: 19.04.2005
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Herkunft: Wiesbaden
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Es ist ein Vertrag zustande gekommen, denn hier in Deutschland gilt immer noch der mündliche (Handschlag-)vertrag. Ich weiß das deswegen so genau, weil meinem Dad etwas ähnliches passiert ist (halt in Sachen Zahnersatz und nicht reiten xD) und er dort Recht bekommen hat. Außerdem hast du deine Leistungen mit Hufschmied und Stallhilfe ja geleistet (evt. vom Hufschmied bestätigen lassen). Lass es drauf ankommen, ärger dich nicht, übergeb das ganze dem Anwalt eures Vertrauens (aht eigentlich jeder oder?) und gegessen hat sich die Sache. Sie wird damit eh ni´cht durchkommen
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05.01.2008 14:08 |
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lautlos

Ogni giorno con te è grande.
 

Dabei seit: 10.02.2005
Beiträge: 7.506
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mhh. der brief vom anwalt, ein einziger wird sie mehr kosten als deine bücher + das geld für die rb. viel spaß.
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05.01.2008 18:18 |
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Taler&Beetle

Mitglied
 

Dabei seit: 19.04.2005
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vll ist sie ja auch versichert^^ oder hat nen Bekannten der Anwalt ist, der dann auch mal so einen brief schreibt.
Hab durch zufall heut mit nem anwalt geredet
Er würde es einfach aussitzen. Soll sie das Geld doch mal einklagen.
Lass die machen und kümmer dich nicht drum. Um die Bücher ist es schade, aber das würde ich in Kauf nehmen dafür
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05.01.2008 22:30 |
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