tiere fotografieren (hab mich bei fotoagentur erkundigt) |
Daniela
dIe dAnÖö
Dabei seit: 29.06.2005
Beiträge: 990
Herkunft: dA wo du nIe hIn kOmMsT
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Original von Fairy
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Original von Lars007
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Original von Ela
das ist vollkommen richtig, dass man eigentlich jeden fragen muss. Da sind Tiere im Recht mit menschen fast gleich zu setzten. nur, dass das Tier eben net klagen kann sondern der besitzer. |
Das wird ja immer obskurer hier. Das Tier ist unter keinen Umständen mit dem Menschen gleichzusetzen! Verflixt noch mal. |
Lars, ruf doch einfach bei der fotoinning an und lass es dir direkt von einem fachmann in dein eigens ohr sagen.
lg mona |
Tiere haben keine Rechte.
Der Mensch hat sie und Tiere gelten als GEGENSTAND deswegen können besitzer klagen ... .
__________________ CANON EOS 30D + 50mm 1,8 ||, Kit + Sigma 55-200mm + 430ex
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20.02.2005 13:10 |
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Ela
ein nichts
Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 1.328
Herkunft: Laupheim, BaWü
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Zitat: |
Original von Daniela
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Original von Fairy
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Original von Lars007
Zitat: |
Original von Ela
das ist vollkommen richtig, dass man eigentlich jeden fragen muss. Da sind Tiere im Recht mit menschen fast gleich zu setzten. nur, dass das Tier eben net klagen kann sondern der besitzer. |
Das wird ja immer obskurer hier. Das Tier ist unter keinen Umständen mit dem Menschen gleichzusetzen! Verflixt noch mal. |
Lars, ruf doch einfach bei der fotoinning an und lass es dir direkt von einem fachmann in dein eigens ohr sagen.
lg mona |
Tiere haben keine Rechte.
Der Mensch hat sie und Tiere gelten als GEGENSTAND deswegen können besitzer klagen ... . |
des war missverständlich ausgedrückt. sorry. damit meinte ich NICHT, dass Tiere mit menschen gleichzusetzen sind und dass Tiere rechte haben, sondern schlicht und einfach, dass man werder einen Menschen NOCH ein Tier ohne erlaubnis ins netz stellen darf.
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20.02.2005 13:20 |
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Fairy
Mitglied
Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 1.441
Herkunft: Karlsfeld (München)
Themenstarter
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die von der fotoinnung haben gesagt, das es bei tieren genau so ist wie bei menschen. die eltern können klagen wenn fotos von ihren kindern veröffnelticht werden und tierbesitzer können klagen wenn ihr tier ungewollt vröffnelticht wird.
lg mona
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20.02.2005 13:23 |
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Emma
Woodstock-Baby
Dabei seit: 15.02.2005
Beiträge: 1.293
Herkunft: Germany
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Wie steht das denn nun mit Häusern?
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21.02.2005 13:46 |
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Ela
ein nichts
Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 1.328
Herkunft: Laupheim, BaWü
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da wär ich auch Vorsichtig. ne Freundin von mir hat auch schon eine Verwarnung bekommen, weil sie eine fremde Garage benutzt hat. Ich weiß aber nicht genau, wie das dann geregelt ist.
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21.02.2005 14:00 |
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Emma
Woodstock-Baby
Dabei seit: 15.02.2005
Beiträge: 1.293
Herkunft: Germany
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Aha...
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21.02.2005 14:21 |
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Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
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Hier ein Thread dazu aus dem "alten GB":
http://42002.rapidforum.com/topic=103880224253
Zitat: |
Original von ralfeberle
Tiere sind nach deutschem Tierschutzgesetz leider immer noch nur eine Sache. Sie sind keine Person und haben daher keine Persönlichkeitsrechte. Sicherheitspolitisch spielen sie auch keine Rolle, Stichwort in dieser Richtung: Militäranlagen. Von daher dürfen alle Bilder von Tieren, die man selbst angefertigt hat, auch veröffentlicht werden.
[...]
Ebenso kann man Bilder von jeglichem Eigentum, sprich feste oder bewegliche Sachen veröffentlichen. Darunter zählen wiederum Tiere - aber zum Beispiel auch Gebäude. Bildinhalte, die personenbezogene Daten enthalten sind wieder ausgenommen, also z.B. Autokennzeichen. Bezüglich 'personenbezogen' gilt das alles aber wiederum nur, wenn es von Einzelpersonen ist. Fotos von Gruppen von Leuten z.B. auf Veranstaltungen, von Autoverkehr vieler Fahrzeuge heben die Pflicht zur Unkenntlichmachung ebenso auf, wie den Anspruch einzelner Personen in Gruppen. [...] |
Und der hier ist auch sehr wichtig: http://42002.rapidforum.com/topic=100180830817
__________________ PN an mich | eMail an mich | Meine Homepage
ACHTUNG: Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wendet euch für diese an
einen professionellen Rechtsanwalt. Ich übernehme keine Haftung für Auskünfte in Rechtsfragen.
"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
10 Verstöße kassiert, bekommt er eine 2. Verwarnung plus Sperre." (~Lara~)
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21.02.2005 20:14 |
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Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
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Zitat: |
Original von Urania
"Wichtig: Wie oben schon erwähnt achten Sie unbedingt darauf, dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind. (Oftmals ist dies bei Tieren in Zoos sowie Tieren im staatlichen Besitz z.b. Zuchthengsten, nicht der Fall) Am besten Sie lassen es sich vom Tiereigentümer bestätigen." |
Ich kann es dir nicht absolut korrekt sagen, aber aufgrund der zwei Beispiele in der Klammer vermute ich, dass es sich um einen Sonderfall handelt wie auch die Geschichte mit den Kunstwerken wie Reichstagsverhüllung u.a.
@ Sheep007
Das dürfte uns allen bekannt sein bzw. gehört hier ganz und gar nicht her.
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22.02.2005 16:36 |
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Waterfall
Flower-Power ^.^
Dabei seit: 22.02.2005
Beiträge: 404
Herkunft: Wien
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Darf man jetzt noch andere Tiere vom Hof und so fotografieren? +??+
lg
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Greeze to: LatinoMausi, Djana, Blue-Angel, Daniela, -Katja-, Jolly Jumper, Doflo
Danke an Ponyfan für Ava + Sigibox!
Gefalle dir selbst, und du wirst von anderen bewundert!
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23.02.2005 06:31 |
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Aicha
Mitglied
Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 4.653
Herkunft: Deutschland
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soweit ich weiß und nachgelesen habe, darf man doch auf einem turnier z.b. fotografieren, wenn dort nicht z.B. "fotografieren verboten" steht oda so... oder wie jetzt?
und Tiere können jetzt auch fotografiert werden (ohne einverständniserklärung) und auf die Fotopage gesetzt werden (ohne verfielfältigung im Inet, z.B. durch VRH?)
Gebäude und Autos dürfen doch auch ausgestellt werden, solange man kein Kennzeichen erkennt oder erkennt, wo das haus genau steht?
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BloG / Photo Dream
- Wir bleiben, wir siegen, weil wir noch Freunde sind, nichts wird uns totkriegen, weil wir Freunde sind -
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23.02.2005 14:15 |
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Ela
ein nichts
Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 1.328
Herkunft: Laupheim, BaWü
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Dann ist es ja eigentlich so, dass du selbst wenn du mal gefragt hast aufpassen musst. wenn das Pferd den Besitzer wechselt muss der ja auch damit einverstanden sein. Das ist schon irgendwie eine schwierige sache.
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23.02.2005 18:45 |
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ralfeberle
Mitglied
Dabei seit: 26.03.2005
Beiträge: 5
Herkunft: 60 km südlich Stuttgart
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Hallo!
Es hat sich nichts geändert: Tiere sind Sachen und dürfen frei fotografiert werden, genauso wie ein Fahrrad, was rechtlich genau das selbe ist. Achtet nur auf das Hausrecht eines Tiereigentümers. Auf seinem Grundstück kann er das Fotografieren verbieten. Von öffentlichem Grund und Boden aus nicht. Für die Wirksamkeit eines Verbots auf privatem Grund zu fotografieren ist es nötig, daß dieses Verbot zur Kenntnis gelangt. Sprich, entweder mündlich - was nachträglich ohne Zeugen schwer beweisbar ist - oder besser schriftlich, z.B. durch einen Aushang an der Kasse, einer Notiz auf der Eintrittskarte, usw.
Luftbilder, die weiter oben mal genannt wurden, sind nochmal was ganz anderes. Bis 1990 (Grenzöffnung) mußte jedes einzelne Luftbild eine Freigabe vom Luftfahrtbundesamt haben. Seit 1990 ist das nicht mehr so. Allerdings, über bebauten Gebieten darf man eine bestimmte Flughöhe nicht unterschreiten, es sei denn man hat eine Tieffluggenehmigung.
Gruß,
Ralf
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26.03.2005 22:55 |
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Rosenbine
Mitglied
Dabei seit: 07.02.2005
Beiträge: 494
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gut dann möcht ich dazu aber gerne die belege (paragraphen etc.) sehen.
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26.03.2005 22:58 |
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hosphotos
Mitglied
Dabei seit: 05.05.2005
Beiträge: 1
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05.05.2005 09:41 |
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