Copyrightverletzung !!!! |
Rou
011110 - you'n'me.
Dabei seit: 17.07.2005
Beiträge: 10.707
Herkunft: Baden-Württemberg Name: Rou
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Original von Black Katrin
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Original von Pawie
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Original von n0ir
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Original von Black Katrin
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Original von Shadow
Wikipedia ist auch nicht die Bibel,
dort kann man Beiträge auch verändern und allegemein sind es zusammengewürfelte Information von Internetbenutzern. |
wird aber überprüft bevors ausgestellt wird, also ziemlich sciher |
Nein man kann einen Beitrag bei Wikipedia verändern ohne dass es erst überprüft wird. |
Genau, da wird nichts geprüft. |
habt ihrs getestet? es wird überprüft... |
Gehört zwar nich zum Thema:
Also meine Freundin un ich habn da mal aus Spaß Beiträge verändert und es wurde nicht geprüft Oo xD
__________________
I'm awesome. end of story.
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09.08.2006 20:49 |
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n0ir
Mitglied
Dabei seit: 09.08.2006
Beiträge: 29
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Ich habe es gerade überprüft.
Sehr schlechtes Vorbild Fröschii. ;)
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09.08.2006 20:49 |
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Pawie
Mitglied
Dabei seit: 03.11.2005
Beiträge: 1.278
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Zitat: |
Original von Fröschii
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Original von Black Katrin
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Original von Pawie
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Original von n0ir
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Original von Black Katrin
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Original von Shadow
Wikipedia ist auch nicht die Bibel,
dort kann man Beiträge auch verändern und allegemein sind es zusammengewürfelte Information von Internetbenutzern. |
wird aber überprüft bevors ausgestellt wird, also ziemlich sciher |
Nein man kann einen Beitrag bei Wikipedia verändern ohne dass es erst überprüft wird. |
Genau, da wird nichts geprüft. |
habt ihrs getestet? es wird überprüft... |
Gehört zwar nich zum Thema:
Also meine Freundin un ich habn da mal aus Spaß Beiträge verändert und es wurde nicht geprüft Oo xD |
Jep. Ich hab auch mal was geändert (Da war ein unschöner Tippfehler xD) und es war sofort online.
Kann ja sein, dass es mal später geprüft wird, aber sicherlich gibts nicht so ne art freischalten
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09.08.2006 20:51 |
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Zitat: |
Original von n0ir
Ich habe es gerade überprüft.
Sehr schlechtes Vorbild Fröschii.
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Ojaaa, Fröschii ist ein bööööses Mädel!^^ *lach* Aber gut, dass sie's getestet hat. So weiß man wenigstens bescheid!^^
__________________ Was du nicht willst, das man dir tut,
das füge auch keinem andrem zu.
An diese verrückten Tierqüäler in den Versuchslaboren...
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09.08.2006 20:51 |
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Black Katrin
Mitglied
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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Zitat: |
Original von Pawie
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Original von Fröschii
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Original von Black Katrin
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Original von Pawie
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Original von n0ir
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Original von Black Katrin
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Original von Shadow
Wikipedia ist auch nicht die Bibel,
dort kann man Beiträge auch verändern und allegemein sind es zusammengewürfelte Information von Internetbenutzern. |
wird aber überprüft bevors ausgestellt wird, also ziemlich sciher |
Nein man kann einen Beitrag bei Wikipedia verändern ohne dass es erst überprüft wird. |
Genau, da wird nichts geprüft. |
habt ihrs getestet? es wird überprüft... |
Gehört zwar nich zum Thema:
Also meine Freundin un ich habn da mal aus Spaß Beiträge verändert und es wurde nicht geprüft Oo xD |
Jep. Ich hab auch mal was geändert (Da war ein unschöner Tippfehler xD) und es war sofort online.
Kann ja sein, dass es mal später geprüft wird, aber sicherlich gibts nicht so ne art freischalten |
wenn ich damals recht gelesen habe, wird es überprüft.
Aber abgeseen davon: finds deftig sceisse von dir Fröschii sowas zu machen-.-
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09.08.2006 20:53 |
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Jessie
Mitglied
Dabei seit: 09.05.2006
Beiträge: 1.212
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Wo findet man denn solche Paragraphen? Dann können wir ja die ganze Sache endlich richtigstellen!
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09.08.2006 20:55 |
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Black Katrin
Mitglied
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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Zitat: |
Original von Tiggin
ähm, Leute?
Hier gehts wohl nicht um Wikipedia.
Bei so etwas sollte man sich eher auf Paragraphen verlassen, die sagen einem nämlich was erlaubt ist und was nicht. |
dann sag doch mal an wo man die im netz findet
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09.08.2006 20:56 |
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sepplmail
Mitglied
Dabei seit: 17.04.2006
Beiträge: 5.229
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So, ich habe jetzt einige Zeit lang gesucht und Paragraphen durchgelesen und würde mich nun gegen die Menge stellen und sagen: Auch Vektorgrafiken sind illegal. Ich muss dazu sagen, ich habe mich nur in der letzten Stunde genau damit beschäftigt, möchte also nicht meine Hand dafür ins Feuer legen.
Folgendes:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__2.html
Demnach ist das Bild eine persönliche geistige Schöpfung.
Das ganze dann kombiniert hiermit:
http://learn-a.wu-wien.ac.at/erf/glossar...stige+Schöpfung
Daraus ergibt sich: Die geistige Gestaltung (nicht das Bild an sich) ist geschützt und die wurde mit der Vektorgrafik kopiert.
-> Die Vektorgrafik ist illegal.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Edit: Für Gesetzestexte gehts da lang -> http://bundesrecht.juris.de/index.html
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09.08.2006 21:01 |
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Black Katrin
Mitglied
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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und wnen jetzt die farben zB geändert werden?
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09.08.2006 21:02 |
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Black Katrin
Mitglied
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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kannste das ma zusammen fassen was da steht?
wäre gut zu wissen um was es da get
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09.08.2006 21:05 |
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Black Katrin
Mitglied
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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irgendwie is es laut beidem erlaubt
wer kennt n anwalt?
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09.08.2006 21:08 |
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n0ir
Mitglied
Dabei seit: 09.08.2006
Beiträge: 29
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Zitat: |
Nach § 23 UrhG dürfen Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes -darum handelt es sich bei den von Ihnen genannten Photographien ohne Zweifel- nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.
§ 24 UrhG bestimmt dagegen, daß ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung eines anderen Werkes geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden darf.
Die Grenzziehung hängt davon ab, wie stark das neue, also von Ihnen geschaffene Werk, gegenüber dem alten Werk verselbständigt ist. Hier ist eine abstrakte Grenzziehung nicht möglich. Die Rechtsprechung hilft sich mit der sogenannten "Verblassens-Formel": Danach ist eine freie Benutzung dann gegeben, wenn das alte Werk in dem neuen Werk nur noch schwach durchschimmert, also sozusagen dahinter verblasst.
Als Faustformel können Sie sich daran orientieren, inwieweit Ihr neue Werk tatsächlich sich nicht nur an das alte Werk anlehnt, sondern etwas völlig Neues entsteht. Dies läßt sich aber, wie dargelegt, abstrakt nicht beantworten, es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. |
Also ist es erlaubt denke ich mal !?
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09.08.2006 21:08 |
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sepplmail
Mitglied
Dabei seit: 17.04.2006
Beiträge: 5.229
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häh? demnach wäre es verboten, da es veröffentlicht wurde
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09.08.2006 21:09 |
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sepplmail
Mitglied
Dabei seit: 17.04.2006
Beiträge: 5.229
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Zitat: |
Original von n0ir
Zitat: |
Nach § 23 UrhG dürfen Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes -darum handelt es sich bei den von Ihnen genannten Photographien ohne Zweifel- nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.
§ 24 UrhG bestimmt dagegen, daß ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung eines anderen Werkes geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden darf.
Die Grenzziehung hängt davon ab, wie stark das neue, also von Ihnen geschaffene Werk, gegenüber dem alten Werk verselbständigt ist. Hier ist eine abstrakte Grenzziehung nicht möglich. Die Rechtsprechung hilft sich mit der sogenannten "Verblassens-Formel": Danach ist eine freie Benutzung dann gegeben, wenn das alte Werk in dem neuen Werk nur noch schwach durchschimmert, also sozusagen dahinter verblasst.
Als Faustformel können Sie sich daran orientieren, inwieweit Ihr neue Werk tatsächlich sich nicht nur an das alte Werk anlehnt, sondern etwas völlig Neues entsteht. Dies läßt sich aber, wie dargelegt, abstrakt nicht beantworten, es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. |
Also ist es erlaubt denke ich mal !? |
Wieso denn? Also imo ist das ursprungswerk (Bild) in der Vektorgrafik sehr deutlich zu erkennen
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09.08.2006 21:11 |
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Impressum
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