Gegen Bilderklau - Das Original (https://www.gegen-bilderklau.net/index.php)
- Design, Website, Copyright (https://www.gegen-bilderklau.net/board.php?boardid=80)
-- Fragen zum Copyright (https://www.gegen-bilderklau.net/board.php?boardid=28)
--- Gesichter unkenntlich machen reicht nicht immer... (https://www.gegen-bilderklau.net/thread.php?threadid=74006)


Geschrieben von Chawa am 28.07.2006 um 05:45:

 

Augen rollen



Geschrieben von No LiMiT am 28.07.2006 um 06:39:

  RE: Gesichter unkenntlich machen reicht nicht immer...

Zitat:
Original von Chawa
Guten Morgen,

oft werden hier Fotos von Personen auf einem Pferd durch schwarze Balken oder verwischen unkenntlich gemacht. Das ist fast immer ein Indiz dafür, das hier keine Erlaubnis des Fotografen besteht mit diesen Fotos zu machen was man möchte.

WAS? Oo

die leute, die hier bilder von sich beim reiten posten und ihre gesichter verwischen, wollen vielleicht nur dass nicht jeder hans und otto im internet weiss wie sie aussehen.
es wird wohl keiner seine rechte verletzt sehen, wenn die eigene familie (die auch bestimmt im forum surft) einen beim reiten erkennen kann.



Geschrieben von sara1991 am 28.07.2006 um 09:03:

 

@ No LiMiT Es gibt auch solche, die verwischen die Gesichter der Leute die sie nicht kennen.



Geschrieben von No LiMiT am 28.07.2006 um 09:46:

 

jemand den man nicht kennt darf man nicht mal ohne erlaubnis fotografieren. jedenfalls nicht auf öffentlichem gelände.



Geschrieben von sara1991 am 28.07.2006 um 10:11:

 

Um das geht es doch!? Oder habe ich was falsch verstanden?

Dass es hier Leute gibt, die dies tun, aber gar nicht die Erlaubnis haben diese Leute zu fotografieren. Ob es dann legal ist, wenn man das Gesicht unkenntlich macht oder sowieso nicht, wenn man die Erlaubnis nicht hat.



Geschrieben von No LiMiT am 28.07.2006 um 10:26:

 

es geht nicht um das rumzeigen, sondern um das besitzen ansich.



Geschrieben von Thomas E. am 28.07.2006 um 10:36:

 

Zitat:
Original von No LiMiT
jemand den man nicht kennt darf man nicht mal ohne erlaubnis fotografieren. jedenfalls nicht auf öffentlichem gelände.

Du hast da was verdreht. Ich darf an öffentlich zugänglichen Orten eine Person, welche sich an diesem öffentlich zugänglichen Ort aufhält fotografieren, allerdings nur, wenn diese Person nicht nachteilig dargestellt wird.

Das wär die Kurzversion, die Version für Idioten müsst ihr euch im Netz oder in den netten "Kodex"-Büchern selber raussuchen.



Geschrieben von No LiMiT am 28.07.2006 um 10:43:

 

ich dache man dürfe generell keine bilder einer person haben, die das nicht will... naja, wenns so ist.

danke. Augenzwinkern



Geschrieben von Thomas E. am 28.07.2006 um 10:45:

 

Zitat:
Original von No LiMiT
ich dache man dürfe generell keine bilder einer person haben, die das nicht will... naja, wenns so ist.

danke. Augenzwinkern

Momentchen, wenn die Person das ausdrücklich nicht will, dann darfst du sie natürlich nicht formatfüllend aufnehmen, is klar.



Geschrieben von Susan am 28.07.2006 um 11:53:

 

Menschen die sich auf einer Öffentlichen Veranstaltung Preisgeben (Turnier, Messe etc)
Geben eine indirekte Erlaubnis zur Fotografie frei...
Wenn du auf ein Turnier fährst, kannst du niemandem verbieten dich zu fotografieren... so siehts nunmal aus ^^

Glaubt ihr die Tageszeitung fragt wenn sie bei der WM die Leute im Stadion fotografieren... alle 500 Leute ob sie sie fotografieren dürfen? XD

Du darfst keine Personen fotografieren die dir einfach auf der Strasse begegnen... d.h. keine Ausreiter oder Leute die mit ihren Hunden Gassi gehen...


macht kein Geschiss um eine Fliege ^^



Geschrieben von Susan am 28.07.2006 um 13:21:

 

Wie ich grade schon geschrieben habe... auf öffentlichen Veranstaltungen darf man fotografieren ;D



Geschrieben von Monita am 28.07.2006 um 13:27:

 

Edit
hab mich von GB abgemeldet



Geschrieben von Chawa am 28.07.2006 um 15:18:

 

Augen rollen



Geschrieben von Susan am 28.07.2006 um 16:24:

 

Zitat:
Original von Chawa
Hallo,

an euren Antworten hier lese ich - entweder wollt - oder könnt ihr nichts verstehen! :-(

Wie ich hier schon mehrfach schrieb - ein paar verstehen es richtig - was ich persönlich echt klasse finde! - doch bevor andere das dann auch verstehen kommen kommen wieder hunderte - die behaupten die wenigen würden Quatsch erzählen :-(

Siehe:
tiere fotografieren (hab mich bei fotoagentur erkundigt)

Ich denke in diesem Thread ist klar erklärt - man darf nicht unbedingt auf öffentlichen Gelände fotografieren und es veröffentlichen.. wie oft soll denn das Rat hier noch erfunden werden? böse

Aber hier im Thred sollte es nicht um das Thema gehen - ob man fotografieren darf oder nicht - wie gesagt, dazu gibt es bereits einige Threads hier die es sehr klar schildern - Sondern - das es auch nciht reicht die Gesichter unkenntlich zu machen - was ich auf vielen Turnierfotos hier bereits gesehen habe - und dAS - waren sicher nicht alles Bekannte.

lg
Chawa


Ich rede nicht von öffentlichem Gelände... sondern von öffentlichen Veranstaltungen

Der Unterschied zwischen diesen zwei Begriffen kann man schon am äußeren Erscheinungsbild erkennen ... danke -.-



Geschrieben von Chawa am 28.07.2006 um 19:19:

 

Augen rollen



Geschrieben von Steffi. am 28.07.2006 um 20:11:

 

Zu deinem letzen Beitrag - der meiner Meinung nach nicht wirklich zu dem Thema passt.

Du erzählst da ja das man die Bilder einbringe kann die man auf einem Turnier gemacht hat, wenn man z.B. einen Bericht drüber schreibt wie das Turnier war. Man darff wiederrum nicht ein Bild nehmen und drunter schreiben: "die Reiterin reitet das Problempferd XYZ" (richtig?)

dann bringst da vRh's mit rein. So auf vRh's steht - oder sollte zumindest- irgendwo ein Hinweis stehen das alles halt nur im Internet existiert und die Abgebilteten Tieren nichts mit den Steckbriefen zu tun haben sondern nur als anschauensmatrial verwendet werden. Zudem dürfen die meisten Pferde auf den Bildern ja nicht schlecht dargetellt werden.

Also darf man das doch wiederrum oder?



Geschrieben von digge-zigge am 28.07.2006 um 23:38:

 

Wie in einigen anderen bereits ausführlich diskutierten Themen auch, werden immer wieder die Begriffe "Fotografieren" und "Veröffentlichen" vermischt und nur oberflächlich definiert. Desweiteren sollte man auch "Tier" und "Mensch" bzw. "Menschen" deutlich von einander getrennt behandeln. Ein weiterer Punkt den es zu differenzieren gibt, sind "Menschen in peinlichen Situationen".

Es kommt immer darauf an, WAS ich fotografiert habe und WO ich es veröffentlichen möchte.

Auf "Veranstaltungen" ist es laut § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG erlaubt, "Personen bei Veranstaltungen" zu fotografieren und zu veröffentlichen. Es ist jedoch nicht erlaubt, diese Fotos in entstellendem Zusammenhang (wie es z. B. auf einem VRH der Fall wäre) zu verwenden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abblildungsfreiheit. Geschützt ist grundsätzlich immer die Intim- und Privatsphäre, vollkommen egal ob beim "Fotografieren" oder beim "Veröffentlichen".

http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Themen aus GB:
tiere fotografieren (hab mich bei fotoagentur erkundigt)
Menschenfotografie

Themen von ARD Ratgeber Recht:
Personen- und Sachfotos
Einwilligung in die Veröffentlichung
Veröffentlichung ohne Einwilligung
Ansprüche des unberechtigt Abgebildeten
Die bloße Anfertigung von Personen- und Sachfotos ohne Veröffentlichung

Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten.

Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch in Kraft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild



Geschrieben von Lars007 am 29.07.2006 um 11:32:

 

Zitat:
Original von *Sandra*
Das, dass es nicht immer reicht das Gesicht zu verwischen, glaub ich dir schon. Das betrifft hauptsächlich Deutschland. Also bin ich nicht betroffen von dieser Regelung, da ich in Österreich wohne.

Du bist nicht von der deutschen Rechtssprechung abhängig, das ist richtig. Das bedeutet aber nicht, dass es in österreich keine entsprechenden Urteile gibt.



Geschrieben von Chawa am 29.07.2006 um 17:12:

 

Augen rollen



Geschrieben von Black Katrin am 29.07.2006 um 20:54:

 

@ Chawa: eher wo das bild aufgenommen wurde, nicht wo die seite aufgerufen werden kann... sonst könntest du gar keine HP mehr machen den in jedem land gilltet was anderes und eine HP lässt sich scliesslich überall öffnen wos internet hat


Forensoftware: Burning Board, entwickelt von WoltLab GmbH