Gesichter unkenntlich machen reicht nicht immer... |
No LiMiT
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Dabei seit: 02.02.2006
Beiträge: 4.334
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RE: Gesichter unkenntlich machen reicht nicht immer... |
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Zitat: |
Original von Chawa
Guten Morgen,
oft werden hier Fotos von Personen auf einem Pferd durch schwarze Balken oder verwischen unkenntlich gemacht. Das ist fast immer ein Indiz dafür, das hier keine Erlaubnis des Fotografen besteht mit diesen Fotos zu machen was man möchte. |
WAS? Oo
die leute, die hier bilder von sich beim reiten posten und ihre gesichter verwischen, wollen vielleicht nur dass nicht jeder hans und otto im internet weiss wie sie aussehen.
es wird wohl keiner seine rechte verletzt sehen, wenn die eigene familie (die auch bestimmt im forum surft) einen beim reiten erkennen kann.
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28.07.2006 06:39 |
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sara1991
Summerchild
Dabei seit: 26.05.2005
Beiträge: 4.549
Herkunft: Bern
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@ No LiMiT Es gibt auch solche, die verwischen die Gesichter der Leute die sie nicht kennen.
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28.07.2006 09:03 |
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No LiMiT
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Dabei seit: 02.02.2006
Beiträge: 4.334
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jemand den man nicht kennt darf man nicht mal ohne erlaubnis fotografieren. jedenfalls nicht auf öffentlichem gelände.
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28.07.2006 09:46 |
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sara1991
Summerchild
Dabei seit: 26.05.2005
Beiträge: 4.549
Herkunft: Bern
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Um das geht es doch!? Oder habe ich was falsch verstanden?
Dass es hier Leute gibt, die dies tun, aber gar nicht die Erlaubnis haben diese Leute zu fotografieren. Ob es dann legal ist, wenn man das Gesicht unkenntlich macht oder sowieso nicht, wenn man die Erlaubnis nicht hat.
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28.07.2006 10:11 |
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No LiMiT
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Dabei seit: 02.02.2006
Beiträge: 4.334
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es geht nicht um das rumzeigen, sondern um das besitzen ansich.
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28.07.2006 10:26 |
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Thomas E.
Mitglied
Dabei seit: 27.07.2006
Beiträge: 57
Herkunft: Kapfenberg (Steiermark)
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Zitat: |
Original von No LiMiT
jemand den man nicht kennt darf man nicht mal ohne erlaubnis fotografieren. jedenfalls nicht auf öffentlichem gelände. |
Du hast da was verdreht. Ich darf an öffentlich zugänglichen Orten eine Person, welche sich an diesem öffentlich zugänglichen Ort aufhält fotografieren, allerdings nur, wenn diese Person nicht nachteilig dargestellt wird.
Das wär die Kurzversion, die Version für Idioten müsst ihr euch im Netz oder in den netten "Kodex"-Büchern selber raussuchen.
__________________ Liebe Grüße
Thomas
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28.07.2006 10:36 |
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No LiMiT
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Dabei seit: 02.02.2006
Beiträge: 4.334
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ich dache man dürfe generell keine bilder einer person haben, die das nicht will... naja, wenns so ist.
danke.
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28.07.2006 10:43 |
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Susan
Drago der Rebell :D
Dabei seit: 30.06.2005
Beiträge: 11.618
Herkunft: Olching << München
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Menschen die sich auf einer Öffentlichen Veranstaltung Preisgeben (Turnier, Messe etc)
Geben eine indirekte Erlaubnis zur Fotografie frei...
Wenn du auf ein Turnier fährst, kannst du niemandem verbieten dich zu fotografieren... so siehts nunmal aus ^^
Glaubt ihr die Tageszeitung fragt wenn sie bei der WM die Leute im Stadion fotografieren... alle 500 Leute ob sie sie fotografieren dürfen? XD
Du darfst keine Personen fotografieren die dir einfach auf der Strasse begegnen... d.h. keine Ausreiter oder Leute die mit ihren Hunden Gassi gehen...
macht kein Geschiss um eine Fliege ^^
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28.07.2006 11:53 |
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Susan
Drago der Rebell :D
Dabei seit: 30.06.2005
Beiträge: 11.618
Herkunft: Olching << München
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Wie ich grade schon geschrieben habe... auf öffentlichen Veranstaltungen darf man fotografieren ;D
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28.07.2006 13:21 |
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Monita unregistriert
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Edit
hab mich von GB abgemeldet
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Monita: 28.07.2006 14:09.
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28.07.2006 13:27 |
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Susan
Drago der Rebell :D
Dabei seit: 30.06.2005
Beiträge: 11.618
Herkunft: Olching << München
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Zitat: |
Original von Chawa
Hallo,
an euren Antworten hier lese ich - entweder wollt - oder könnt ihr nichts verstehen! :-(
Wie ich hier schon mehrfach schrieb - ein paar verstehen es richtig - was ich persönlich echt klasse finde! - doch bevor andere das dann auch verstehen kommen kommen wieder hunderte - die behaupten die wenigen würden Quatsch erzählen :-(
Siehe:
tiere fotografieren (hab mich bei fotoagentur erkundigt)
Ich denke in diesem Thread ist klar erklärt - man darf nicht unbedingt auf öffentlichen Gelände fotografieren und es veröffentlichen.. wie oft soll denn das Rat hier noch erfunden werden?
Aber hier im Thred sollte es nicht um das Thema gehen - ob man fotografieren darf oder nicht - wie gesagt, dazu gibt es bereits einige Threads hier die es sehr klar schildern - Sondern - das es auch nciht reicht die Gesichter unkenntlich zu machen - was ich auf vielen Turnierfotos hier bereits gesehen habe - und dAS - waren sicher nicht alles Bekannte.
lg
Chawa |
Ich rede nicht von öffentlichem Gelände... sondern von öffentlichen Veranstaltungen
Der Unterschied zwischen diesen zwei Begriffen kann man schon am äußeren Erscheinungsbild erkennen ... danke -.-
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28.07.2006 16:24 |
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digge-zigge
I'm back!
Dabei seit: 31.12.2004
Beiträge: 147
Herkunft: Bayern
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Wie in einigen anderen bereits ausführlich diskutierten Themen auch, werden immer wieder die Begriffe "Fotografieren" und "Veröffentlichen" vermischt und nur oberflächlich definiert. Desweiteren sollte man auch "Tier" und "Mensch" bzw. "Menschen" deutlich von einander getrennt behandeln. Ein weiterer Punkt den es zu differenzieren gibt, sind "Menschen in peinlichen Situationen".
Es kommt immer darauf an, WAS ich fotografiert habe und WO ich es veröffentlichen möchte.
Auf "Veranstaltungen" ist es laut § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG erlaubt, "Personen bei Veranstaltungen" zu fotografieren und zu veröffentlichen. Es ist jedoch nicht erlaubt, diese Fotos in entstellendem Zusammenhang (wie es z. B. auf einem VRH der Fall wäre) zu verwenden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abblildungsfreiheit. Geschützt ist grundsätzlich immer die Intim- und Privatsphäre, vollkommen egal ob beim "Fotografieren" oder beim "Veröffentlichen".
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html
Themen aus GB:
tiere fotografieren (hab mich bei fotoagentur erkundigt)
Menschenfotografie
Themen von ARD Ratgeber Recht:
Personen- und Sachfotos
Einwilligung in die Veröffentlichung
Veröffentlichung ohne Einwilligung
Ansprüche des unberechtigt Abgebildeten
Die bloße Anfertigung von Personen- und Sachfotos ohne Veröffentlichung
Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten.
Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch in Kraft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
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Die Tatsache, dass eine (im konventionellen Sinn) technisch fehlerhafte Fotografie gefühlsmässig wirksamer sein kann als ein technisch fehlerloses Bild, wird auf jene schockierend wirken, die naiv genug sind, zu glauben, dass technische Perfektion den wahren Wert eines Fotos ausmacht.
(Andreas Bernhard Lyonel Feininger, amerikanischer Fotojournalist, *27.12.1906 in Paris, † 18.02.1999 in New York)
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28.07.2006 23:38 |
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Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
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Zitat: |
Original von *Sandra*
Das, dass es nicht immer reicht das Gesicht zu verwischen, glaub ich dir schon. Das betrifft hauptsächlich Deutschland. Also bin ich nicht betroffen von dieser Regelung, da ich in Österreich wohne. |
Du bist nicht von der deutschen Rechtssprechung abhängig, das ist richtig. Das bedeutet aber nicht, dass es in österreich keine entsprechenden Urteile gibt.
__________________ PN an mich | eMail an mich | Meine Homepage
ACHTUNG: Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wendet euch für diese an
einen professionellen Rechtsanwalt. Ich übernehme keine Haftung für Auskünfte in Rechtsfragen.
"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
10 Verstöße kassiert, bekommt er eine 2. Verwarnung plus Sperre." (~Lara~)
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29.07.2006 11:32 |
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Black Katrin
Mitglied
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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@ Chawa: eher wo das bild aufgenommen wurde, nicht wo die seite aufgerufen werden kann... sonst könntest du gar keine HP mehr machen den in jedem land gilltet was anderes und eine HP lässt sich scliesslich überall öffnen wos internet hat
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29.07.2006 20:54 |
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Impressum
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