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Zum Ende der Seite springen Kaufvertrag und Mangelware beim Pferd
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Nissy18 Nissy18 ist weiblich
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Kaufvertrag und Mangelware beim Pferd Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo smile

Also erstmal, ich hab sicher 6 verschiedene Wörter eingegeben mit KOmbinationen etc und habe nichts gefunden...

ich habe in einem Artikel gelesen, dass Pferde, sollten sie bsp. vor dem Kauf etwas haben (Krank, Unfall etc.) und die TA Kosten dann zum Käufer gelangen, müsste der Verkäufer dafür aufkommen, da es ja eine Art Mangelware ist.

Wisst ihr etwas davon? Kennt sich jemand etwas aus? Erfahrungen?

Am besten über EU/Österreich geht aber auch allgemein weil es mich auch sonst noch interessiert.

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07.10.2010 01:02 Nissy18 ist offline E-Mail an Nissy18 senden Homepage von Nissy18 Beiträge von Nissy18 suchen Nehmen Sie Nissy18 in Ihre Freundesliste auf
Ceres Ceres ist weiblich
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Also so einfach ist das leider nicht. Zu der Rechtslage in Österreich kann ich dir auch leider so gar nichts sagen. Aber in Deutschland ist es schon richtig, dass Pferde seit ein paar Jahren als Sache im Rechtsstreit gehandelt werden. Problematisch ist dabei, dass der Verkauf von Sachgegenständen eine Kategorisierung in neu und gebraucht verlangt.

Es gibt viel zu viele Gesetzeslücken, daher ist im Wesentlichen die Beweisgrundlage wichtig. Wichtigster Gegenstand dabei ist vor Allem der Kaufvertrag. Er gilt als Grundlage, sollte es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen.

Beispiel: Ich kaufe mir im Laden einen Fernseher. Der Kassenbon gilt als Beweisgrundlage für mich, dass ich den Fernseher tatsächlich dort gekauft habe. Wenn das Gerät jetzt innerhalb der Garantiezeit (wenn es sie seitens des Herstellers gibt) defekt ist, dann kann ich das Gerät mit dem Kassenbon an den Hersteller schicken (lassen) und es wird repariert. Sollte ich dreimal ein noch immer defektes Gerät zurückbekommen, dann kann ich verlangen, dass man mir entweder ein Gerät mit gleichem Wert gibt oder aber, dass man mir mein Geld zurückgibt. Die Reparaturkosten hat dann der Hersteller übernommen, der Verkäufer selber (also der Laden) hat damit jedoch nichts zu tun.

Und das ist eigentlich das größte Problem, wenn man Pferde als Sachgegenstand vor Gericht verhandelt. Die Frage ist einfach, wer ist der Verkäufer? Ein Händler? Ein Züchter? Die nächste Frage ist, was steht im Vertrag? Wurde eine Ankaufsuntersuchung gemacht? Wurde das Pferd mit dem Wissen der Krankheit gekauft? Viel wahrscheinlicher ist, dass du allerhöchstens das Pferd zurückgeben kannst, aber dass die Tierarztkosten übernommen werden ist eher unwahrscheinlich.

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07.10.2010 04:19 Ceres ist offline E-Mail an Ceres senden Homepage von Ceres Beiträge von Ceres suchen Nehmen Sie Ceres in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Ceres in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Ceres anzeigen
Nissy18 Nissy18 ist weiblich
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Danke für die Erklärung smile Wie ist es wenn man bsp. ausdrücklich gesagt hat dass man mit dem Pferd züchten möchte, es auch schriftlich mitgeteilt hat, und nun bsp. der TA bestätigt dass es die Krankheit schon seit langem haben muss?

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07.10.2010 09:09 Nissy18 ist offline E-Mail an Nissy18 senden Homepage von Nissy18 Beiträge von Nissy18 suchen Nehmen Sie Nissy18 in Ihre Freundesliste auf
Ceres Ceres ist weiblich
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Zitat:
Original von chérie.
Ich glaube nur wenn der Verkäufer davon Kenntnis hatte. Bin mir aber auch nicht sicher. Und ansonsten gehen Nutzen & Gefahr ja bei Vertragsabschluss an den Käufer über.


Korrekt. Das größte Problem an der ganzen Sache ist: Wie willst du dem Verkäufer das beweisen? Auch wenn der Tierarzt feststellen kann, dass die Krankheit schon vor dem Verkauf da gewesen sein muss so reicht das dennoch nicht als Beweis aus, dass der Verkäufer tatsächlich davon in Kenntnis war. Ob er es war oder nicht sei dann auch mal dahingestellt, es kann ja beides sein und wenn das nicht Nachweisbar ist, dann spricht das deutsche Gesetz im Zweifel für den Angeklagten - also zu Gunsten des Verkäufers. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gilt in diesem Fall dann wohl eher für den Käufer denn dort könnte man sich eben so gut fragen, wieso keine Ankaufsuntersuchung gemacht wurde. Es ist zwar keine Pflicht dies zu tun, jedoch kann sie einen gerade wenn man züchten möchte vor bösen Überraschungen schützen. Natürlich nicht in jedem Fall.

Zitat:
Original von Viki
Und wie ist das wenn ich beweisen kann dass das Pferd schon vor dem Kauf eine bestimmte Krankheit hatte und der Verkäufer von dieser wusste (und sie unterbunden hat). Dann ist es doch eigentlich schon möglich dass man den Kaufpreis, bzw einen Teil wegen 'Benützung' des Pferdes zurück bekommt oder?


Der Nachweis hierfür wäre ja - nehme ich mal an - ein positiver Dopingtest (ich nenne es jetzt mal einfach so). Unterdrückung einer Krankheit erfolgt ja nun mal über Medikamente. Wenn sich solche im Blut nachweisen lassen ist es sehr wahrscheinlich, dass man den Prozess gewinnen wird. Die Frage ist halt, was man damit erreichen will. In den meisten Fällen geht es dann entweder um die komplette Rückgabe des Pferdes (Kaufpreis Erstattung und Aufwandsentschädigung eingeschlossen) oder darum, dass der Kaufpreis eben viel zu hoch war. Normalerweise bekomme ich bei einer erfolgreich verlaufenden Verhandlung dann auch meine Aufwendungen erstattet, in dem Falle handelt es sich dann ja auch um die Tierarzt-kosten.

Aber ohne Beweise ist es halt eine schwierige Sache.

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07.10.2010 15:05 Ceres ist offline E-Mail an Ceres senden Homepage von Ceres Beiträge von Ceres suchen Nehmen Sie Ceres in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Ceres in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Ceres anzeigen
Silamara
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Zitat:
Original von Nissy18
Danke für die Erklärung smile Wie ist es wenn man bsp. ausdrücklich gesagt hat dass man mit dem Pferd züchten möchte, es auch schriftlich mitgeteilt hat, und nun bsp. der TA bestätigt dass es die Krankheit schon seit langem haben muss?



aber trotz der Krankheit könnte er decken, soweit ich das mitbekommen habe. Es bestünde ein Vererbungsrisiko, aber da er nicht unfruchtbar oder dergleichen ist und normal belastbar sein wird, denke ich nicht, dass sich in deinem Falle irgendetwas machen lässt. Denn theoretisch hättest du ihn nicht kastrieren lassen müssen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ich mich auch irren ^^

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07.10.2010 15:41 Silamara ist offline E-Mail an Silamara senden Homepage von Silamara Beiträge von Silamara suchen Nehmen Sie Silamara in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Silamara in Ihre Kontaktliste ein
Nissy18 Nissy18 ist weiblich
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Also, das Problem liegt darin: Ich habe dem Käufer schriftlich mitgeteilt dass ich mit Shitan züchten möchte, und er Hengst bleiben sollte. Habe es noch immer die Nachricht, wie auch eine Zeugin, denn vor Ort habe ich es nochmal mündlich gesagt. Ich sage mal, es ist unzumutbar, wenn ein OCD krankes Pferd züchten würde (meiner Meinung nach, ich weiss nicht wie es wirklich ist)

Ich trage ja nun die KOsten für Tierspital etc. Aber das kuriose ist: Eine Ankaufsuntersuchung hat stattgefunden wo schriftlich steht, dass alles in Ordnung ist, aber man hätte es bei einer Beugeprobe erkennen sollen. Der TA war der vom Züchter...

Ansonsten, Operation musste gemacht werden, da es doch sehr fortgeschritten war und später mehr Schaden angerichtet hätte...

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07.10.2010 17:49 Nissy18 ist offline E-Mail an Nissy18 senden Homepage von Nissy18 Beiträge von Nissy18 suchen Nehmen Sie Nissy18 in Ihre Freundesliste auf
.Maybe
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Hast du eine kleine AKU oder eine Große mit Röntgen gemacht?
Bei einer Großen hätte der Chip vom Tierarzt doch eigentlich erkannt werden müssen, dann müsste das ganze die Versicherung der TAs übernehmen.
Ohne Röntgenbilder wirds allerdings schwierig.

Den Verkäufern kannst du glaub ich nichts anlasten.
07.10.2010 18:03 .Maybe ist offline E-Mail an .Maybe senden Beiträge von .Maybe suchen Nehmen Sie .Maybe in Ihre Freundesliste auf
Nissy18 Nissy18 ist weiblich
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Danke smile

ich habe ja eine Rechtsschutzversicherung (gott bin ich froh hab ich die, und damals hab ich noch gemeint: so was unnützes xD) joa und muss nun alle Dokumente einschicken die sehen es sich an und werden mir bescheid geben wie es aussieht.

Wollte mich da nur auch so vorher informieren, ob es überhaupt was gibt, was man tun kann etc. smile

War eine gewöhnliche Ankausuntersuchung...

danke euch für die antworten

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08.10.2010 01:13 Nissy18 ist offline E-Mail an Nissy18 senden Homepage von Nissy18 Beiträge von Nissy18 suchen Nehmen Sie Nissy18 in Ihre Freundesliste auf
Ayala Ayala ist weiblich
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Zitat:
Original von Nissy18
Also, das Problem liegt darin: Ich habe dem Käufer schriftlich mitgeteilt dass ich mit Shitan züchten möchte, und er Hengst bleiben sollte. Habe es noch immer die Nachricht, wie auch eine Zeugin, denn vor Ort habe ich es nochmal mündlich gesagt. Ich sage mal, es ist unzumutbar, wenn ein OCD krankes Pferd züchten würde (meiner Meinung nach, ich weiss nicht wie es wirklich ist)

Ich trage ja nun die KOsten für Tierspital etc. Aber das kuriose ist: Eine Ankaufsuntersuchung hat stattgefunden wo schriftlich steht, dass alles in Ordnung ist, aber man hätte es bei einer Beugeprobe erkennen sollen. Der TA war der vom Züchter...

Ansonsten, Operation musste gemacht werden, da es doch sehr fortgeschritten war und später mehr Schaden angerichtet hätte...


Was macht dich denn so sicher, dass die Maus schon zum Kaufzeitpunkt da war?

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- Pünktchen - Eventing for lifetime -

Umgangsregeln mit meinem Pferd:
1. Beschäftige es, oder es beschäftigt dich!
2. Tut sich nix, gibt's nicht!
3. Nicht für Allergiker oder Personen mit Bluthochdruck geeignet
4. Gut gebrüllt ist halb bestraft
5. Nimm ihn mit Humor (:


08.10.2010 07:13 Ayala ist offline Beiträge von Ayala suchen Nehmen Sie Ayala in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Ayala in Ihre Kontaktliste ein
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Tierärztin hat es mir so bestätigt smile Sie meinte das hätte man schon ab dem 6 Lebensmonat sehr gut gesehen.

Ich hatte sie da ja natürlich gefragt, ob ich was falsch gemacht habe, wie das kommen konnte etc. und sie meinte dass so gross wie der sei, müsste es schon lange drin sein.

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08.10.2010 08:03 Nissy18 ist offline E-Mail an Nissy18 senden Homepage von Nissy18 Beiträge von Nissy18 suchen Nehmen Sie Nissy18 in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Nissy18
Tierärztin hat es mir so bestätigt smile Sie meinte das hätte man schon ab dem 6 Lebensmonat sehr gut gesehen.

Ich hatte sie da ja natürlich gefragt, ob ich was falsch gemacht habe, wie das kommen konnte etc. und sie meinte dass so gross wie der sei, müsste es schon lange drin sein.


Würd mich ja mal interessieren, wie dein TA darauf kommt und es ganz sicher weiß...
Und was die Größe der Maus angeht: wieso heißt "große Maus" dass die Maus lange im Gelenk war/ist?

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08.10.2010 09:16 Ayala ist offline Beiträge von Ayala suchen Nehmen Sie Ayala in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Ayala in Ihre Kontaktliste ein
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würde mich auch interessieren. Dachte immer ein Chip löst sich halt, und bleibt dann... aber der wächst doch nicht?

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08.10.2010 09:19 Susan ist offline Homepage von Susan Beiträge von Susan suchen Nehmen Sie Susan in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susan in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Susan anzeigen
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also, die vom Tierspital meinte, es sei unmöglich dass der Chip in den 3 Monaten seit ich ihn habe entstanden ist, der ist a. schon ziemlich gross und b. waren die symptome bereits fortgeschritten.

n Chip ist im Gelenk da, der kann sich jedoch lösen jedoch sieht man den anfangs nicht richtig, weil wenn er sihc nicht gelöst hat er ziemlich wie der knorper im gelenk selbst aussieht, als wäre nichts, mit der zeit löst er sich immer mehr bis er vielleicht eines tages ganz lose ist. mit gross meine ich dass der selber schon gross ist und schon fast ganz lose war deshabl auch so schnell operieren, weil man nicht wusste wie lange es dauert bis der ganz lose ist smile

aber das war ja nicht meine frage smile sondern viel mehr die rechtslage

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08.10.2010 10:18 Nissy18 ist offline E-Mail an Nissy18 senden Homepage von Nissy18 Beiträge von Nissy18 suchen Nehmen Sie Nissy18 in Ihre Freundesliste auf
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