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PawPhotography PawPhotography ist weiblich
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Zitat:
Zitat
Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise (Dreier/Schulze, UrhG, 1. Aufl. 2004, § 22 KunstUrhG Rz. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.


Ich weiß nicht ob das jetzt auch für Turniere gilt, das war das was cih zum Thema Bildrecht etc. auf Wikipedia gefunden habe, nachdem ci heinige zeit gegoogelt hab.

Aber es wäre ja recht dumm, wenn man bei jedem Turnier vorher nachfragen müsste. Ich meine, jetzt so Anfänger die da üben (wie ich beispielsweise), als ob man so eine 14 jährige da ernst nehmen würde,...
09.04.2010 12:36 PawPhotography ist offline E-Mail an PawPhotography senden Beiträge von PawPhotography suchen Nehmen Sie PawPhotography in Ihre Freundesliste auf
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also ich hab eben nochmal den Beitrag bekommen beim DSLR-Forum:


Zitat:
Zitat von belfigor
Aber jetzt interessierts mich doch irgendwie. - An alle, die hier so sehr nach Tricks und Schleichwegen suchen, wie man Bilder mit Personen im Internet rumzeigen kann, ohne die Genehmigung der Abgebildeten einholen zu müssen: Was ist denn so schrecklich daran, um Erlaubnis zu fragen?


Zwar gehöre ich nicht zu den Leuten, die nach Schleichwegen suchen, aber mir fallen zwei Gründe ein, nicht um Erlaubnis zu fragen:

Erstens kann es tatsächlich technisch unmöglich sein. Ich stelle mir gerade eine 17-Jährige vor, die - in der einen Hand ne Kamera, in der anderen ein Modelrelease - hinter einem galoppierenden Pferd herrennt, um sich vor dem ersten Sprung noch schnell eine wasserdichte Genehmigung vom Reiter geben zu lassen . Oder den New-York-Marathon. Der arme Fotograf! Mit zwei Tonnen Papier im Arm im Feld mitrennen... Weil es Situationen gibt, in denen Einwilligungen einfach nicht eingeholt werden können, gibt es ein Gesetz, das regelt, wann Einwilligungen nicht erforderlich sind.

Zweitens räume ich mit einer solchen Frage dem Gefragten das Recht ein, Nein zu sagen. Warum sollte ich das tun, wenn ich per Gesetz das Recht habe, ungefragt zu fotografieren und zu veröffentlichen? Und kommt mir jetzt bitte nicht mit Höflichkeit oder guter Kinderstube und dergleichen. Es zeugt auch nicht von guter Kinderstube, anderen Menschen etwas verbieten zu wollen, wozu sie das gesetzliche Recht haben.

Zudem sind hier im Thread einige Dinge gesagt worden, die falsch sind. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Nur weil vielleicht Hausrecht gilt, ist Fotografieren damit NICHT zwingend verboten. Hausrecht besagt, dass der Eigentümer entscheiden darf, ob es erlaubt oder verboten ist. Bei Reitturnieren ist es meiner Erfahrung nach in der Regel nicht verboten.

Falsch ist auch, dass eine private Homepage keine Berichterstattung darstellen kann. Falsch ist weiter, dass von einer Berichterstattung nur dann die Rede sein kann, wenn sie "periodisch" immer wieder erfolgt. Die Rechtsprechung sagt lediglich, dass der Zusammenhang zwischen dem Foto und dem Ereignis erkennbar sein muss. Und der dafür grundlegende Rechtssatz besagt unmissverständlich: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Punkt. Von "nur in periodisch erscheinenden" Veröffentlichungen, die durch hauptberufliche Journalisten entstehen müssen, steht da nix.

Falsch ist außerdem die nicht expressis verbis geäußerte Meinung, dass ein Reitturnier kein Ereignis der Zeitgeschichte ist. Das öffentliche Interesse an sowas wird durch den Zuschauerandrang eindrucksvoll belegt. Pferde haben einfach was. Ganz, ganz viele Menschen schauen sich sowas begeistert an!

Und falsch ist schließlich die Idee, dass Veröffentlichungen, die den Abgebildeten aus irgendwelchen Gründen nicht behagen, grundsätzlich bäääh sind. Ich erinnere mich da an Fotos von Springreithindernissen, die mit Stacheldraht umwickelt waren, um den Pferden einzutrichtern, dass es weh tut, die Beine nicht hochzunehmen. Selbstverständlich darf man sowas zeigen. Und wenn der Reitplatzbesitzer hinterher heult: Recht geschieht ihm! Für den Fotografen ist nur eines wichtig: Das Bild muss die Wahrheit zeigen! Die Wahrheit darf man immer ungestraft sagen. Jedenfalls in unserem Land. Man muss von diesem Recht aber auch Gebrauch machen. Sonst ist es nämlich völlig sinnlos.

Zitat:
Zitat von Sugarbaby4you
Aber ich bin schon der Meinung ...


Damit hast Du auch Recht. Lass Dich nicht verunsichern. Bei allem, was ich im Folgenden schreibe, gibts nur einen Faktor, bei dem ich mir unsicher bin: Du bist erst 17. Ich weiß nicht, ob Du ohne Einwilligung Deiner Eltern/Erziehungsberechtigten solche Entscheidungen autonom treffen darfst. Kann sein, denn strafmündig bist Du bereits. Vielleicht aber auch nicht. Frag also zur Sicherheit erstmal Mama und Papa. Nicht weil Du zu blöd wärst, sondern weil hier Haftungsfragen eine Rolle spielen.

Wenn dieses Problem ausgeräumt ist, hängt die Antwort auf Deine Grundfrage tatsächlich davon ab, wofür Du die Bilder eingentlich genau verwenden willst.Kann sein, dass ich es überlesen habe, aber dies ist die zentrale Frage, die in diesem Thread meiner Ansicht nach bisher übersehen wurde. Zur Verdeutlichung: Du machst ein Foto von einem Springpferd an "Pulvermanns Grab". Für einen Zeitungsbericht über das Turnier darfst Du das Bild verwenden, ohne irgendwen nach irgendwas zu fragen. Packst Du dasselbe Bild auf eine Werbebroschüre für Pferdefutter, machst Du Dich strafbar! Allentscheidend ist die Frage: Was zeigst Du eigentlich auf Deiner Internethomepage? Wozu dient die?

Ich gehe mal davon aus, dass Du einfach Pferde magst und auf Deiner Homepage schöne Fotos von den Viechern zeigen willst. Meine Meinung: Das darfst Du.

Ich an Deiner Stelle würde folgendermaßen vorgehen: Geh zu den Reitturnieren und schau Dich dort um, ob Du irgendwelche Aushänge findest, auf denen die "Nutzungsbedingungen" für das Gelände stehen. Sowas gibts zumindest bei größeren Turnieren/Veranstaltungen eigentlich immer. Steht da nichts von Fotografierverboten, dann fotografier einfach. Im Zweifel kommt jemand auf Dich zu und sagt Dir unter Berufung auf Hausrecht, dass Fotografieren verboten ist. Dann hör auf zu fotografieren. ABER: Das Hausrecht gibt dem Betreffenden dann keinerlei Zugriffsmöglichkeiten auf die Bilder, die Du bereits gemacht hast! Er kann nicht verlangen, dass Du irgendwas löscht! Wenn Du willst, darfst Du natürlich trotzdem löschen .

Schau Dich außerdem auf dem Gelände um. Fotografieren auch andere Leute? Meistens wird das der Fall sein. Wetten? Wenn die dürfen, darfst Du im Zweifel auch. Bis jemand sagt, dass Du nicht darfst. ICH würde den dann allerdings energisch (und laut!) fragen, warum nicht.

Wenn es dann um die Veröffentlichung auf der Homepage geht, solltest Du Dir selbst die Frage stellen und schlüssig beantworten können: Warum? Willst Du Fotos zeigen, die den Ablauf eines Turniers nachzeichnen, ist dagegen nichts einzuwenden. Schreib halt ein paar erklärende Worte dazu: Springturnier am 1. April in Hintertupfing, schönes Wetter, viele Besucher, gute Stimmung, keine Stürze.... oder so ähnlich. Willst Du eine Seite, die den Pferdesport in Deiner Region allgemein beleuchtet, ist auch das in Ordnung. Dann wird sich niemand beschweren. Eher rufen die Leute an und fragen, ob sie die Fotos bekommen können. Achte nur darauf, dass Du die Bilder nur in dem Zusammenhang zeigst, in den sie gehören. Mit einem Bild einen Bericht über ein Reitturnier zu illustrieren, stört niemanden. Illustrierst Du hingegen mit dem Bild einen Bericht über Doping an Pferden, ist der Reiter zu Recht sauer. Es sei denn, Du kannst beweisen, dass er sei Pferd dopt (Gott, was für eine Eindeutschung!). Achte einfach drauf, dass Deine Fotos den Abgebildeten nichts unterstellen, was sie sich nicht nachsagen lassen müssen.

@Gemeinde: Leute, warum seid Ihr eigentlich so schissig? Fotografie ist doch keine Pest sondern was Schönes! Ich mache tagtäglich Dinge, die Ihr hier als krass rechtswidrig bezeichnet. Und die Leute schreien nicht, die freuen sich drüber. Meistens jedenfalls. Wenn nicht, haben sie es verdient .

Nochmal @Sugarbaby4you: Mach einfach schöne Fotos. Dann ist alles gut.

MfG

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irgendwie ist das einleuchtend :x

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    hinfallen . aufstehen . krone richten . weitergehen

09.04.2010 21:14 Kimi. ist offline E-Mail an Kimi. senden Homepage von Kimi. Beiträge von Kimi. suchen Nehmen Sie Kimi. in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Kimi. in Ihre Kontaktliste ein
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Also gut, ich habs mir durchgelesen. Aber muss des Rätsels Lösung immer in so ewig langen Texten verborgen sein? Müssen immer die falschen Vermutungen dargestellt werden, anstatt einfach mal zu schreiben, was erlaubt ist?
Oder bin ich im Moment einfach zu blöd, um das Richtige daraus zu lesen?
Ich bin im Moment so weit, dass man fotografieren + veröffentlichen darf, wenn man die Genehmigung des Veranstalters hat.
Außerdem hab ich das soweit rauslesen können (könnte ja auch falsch sein), dass man die Gesichter (+ eventuell die Startnummern) nicht unkenntlich machen muss, weil man mit der Turnierteilnahme an einer oftmals öffenltlichen Veranstaltung teilnimmt und somit auch damit rechnen muss, fotografiert + veröffentlicht zu werden?

Liege ich soweit richtig?
09.04.2010 22:16 *Anja ist offline E-Mail an *Anja senden Beiträge von *Anja suchen Nehmen Sie *Anja in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie *Anja in Ihre Kontaktliste ein
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Hmm xD
ganz ehrlich ?

Ich glaub ich bin dumm wie Brot x'D der eine sagt das der andere sagt das. ich verstehs nicht mehr.

Ich werde denke ich mal am Montag einen Fotografen fragen. Der hat da sicher Ahnung von.

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09.04.2010 22:30 Kimi. ist offline E-Mail an Kimi. senden Homepage von Kimi. Beiträge von Kimi. suchen Nehmen Sie Kimi. in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Kimi. in Ihre Kontaktliste ein
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Jeden den man fragt, wird auf diese Frage etwas anderes antworten. Augenzwinkern Ich bleibe bei der Seite die ich auf der ersten Seite gepostet habe, da dort Rechtsanwälte schreiben.

Wenn man auf einem Turnier reitet, muss man damit rechnen fotografiert zu werden, dementsprechend denke ich, dass man die Gesichter nicht unkenntlich machen muss. Aber man kann es eben tun, um nicht allzuviel von der Identität des Reiters preiszugeben. Ich darf dann mit den Fotos machen was ich möchte, auch wenn ich nicht vorhher jeden Reiter bzw. den Veranstalter um Erlaubnis gebeten habe -> Ich darf die Bilder also auch für meinen Wald & Wiesen Gaul auf dem vRh verwenden. Anders sieht es aus, wenn der Veranstalter von seinem Hausrecht gebraucht macht und das Fotografieren verbietet. In dem Fall darf ich nicht fotografieren und selbstverständlich nichts veröffentlichen. Ich sehe das so: Wenn nichts verboten ist, dann ist es erlaubt oder zumindest geduldet -> Wenn das Fotografieren nicht eindeutig verboten ist, dann ist es meiner Meinung nach erlaubt und da es erlaubt ist hat man quasi gesehen die Erlaubnis des Veranstalters.

Anders sieht das aus wenn man Pferd & Reiter im normalen Hofgeschehen fotografiert. Denn auf dem heimischen Hof ist man nicht wirklich in der Öffentlichkeit und muss dementsprechend auch nicht damit rechnen fotografiert zu werden -> Bei so einer Situation sollte man sich dann die Erlaubnis des Reiters einholen, insofern er abgebildet ist (z.B. Reitfotos). Wird nur das Pferd abgebildet braucht man keine Erlaubnis des Besitzers, da man im Grunde die Erlaubnis des Pferdes bräuchte. Da Pferde aber keine Erlaubnis geben können bzw. auch nichts dagegen sagen können haben sie keine Rechte am Eigenen Bild und somit kann ich Pferde solange fotografieren wie ich lustig bin. Außer man begeht einen Hausfriedensbruch beim fotografieren des Pferdes -> Wenn man also einfach auf Nachbars Weide klettert und seine Pferde fotografiert begeht man einen solchen und man darf die Bilder in diesem Falle nicht veröffentlichen. Macht man die Bilder aber von der Straße aus, darf man die Bilder veröffentlichen.

Also ganz genau wird das hier wohl keiner klären können was nun erlaubt ist oder nicht, im Zweifelsfall würde ich die Bilder einfach runternehmen Augenzwinkern

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von +Debbie+: 10.04.2010 00:03.

10.04.2010 00:00 +Debbie+ ist offline E-Mail an +Debbie+ senden Homepage von +Debbie+ Beiträge von +Debbie+ suchen Nehmen Sie +Debbie+ in Ihre Freundesliste auf
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ich hab ein paar Fragen, genauer gesagt 3. (und nein, es ist meiner Meinung nach noch nirgends beantwortet)
1. Ne Freundin meinte, dass man die Leute nicht fragen müsste, wenn mehr als 10 Personen auf dem Bild zu sehen sind. Ich bin jetzt etwas verunsichert, weil wenn man auf einem Turnier fotografiert & im HG Personen zu sehen sind, hat man ja meist über 10 Personen. Stimmt diese Aussage, oder stimmt sie nicht?

2.Wenn man selbst in dem RV ist, welcher das Turnier veranstaltet, muss man dann auch die Genehmigung einholen, zu fotografieren?

3. Muss man auch die Erlaubnis des Veranstalters einholen, wenn man mit eine/m Fotograf/in da ist, der professionell & komerziell fotografiert, also quasi "in dem Auftrag" des Fotografen/der Fotografin?

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10.04.2010 19:43 Raindrops ist offline Beiträge von Raindrops suchen Nehmen Sie Raindrops in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Tíreth
Zu Frage 2 wüsste ich nicht, warum du keine Genehmigung des Reiters bräuchtest, nur weil du im Verein bist.


Damit war eigentlich gemeint, ob man den Veranstalter, sprich den Verein in dem man mitglied ist, fragen muss, weil man ja somit "mitveranstalter" ist.

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19.04.2010 17:08 Raindrops ist offline Beiträge von Raindrops suchen Nehmen Sie Raindrops in Ihre Freundesliste auf
*Anja
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Natürlich brauchst du die. Und dass dir in einem Mitgliedsvertrag (verdammt, ist das das richtige Wort?) genehmigt wurde, auf den Hofturnieren zu fotografieren + die Bilder dann zu veröffentlichen, bezweifle ich.
20.04.2010 19:36 *Anja ist offline E-Mail an *Anja senden Beiträge von *Anja suchen Nehmen Sie *Anja in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie *Anja in Ihre Kontaktliste ein
Jasmina
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Zitat:
Original von Richter
...

Die Formel ist ganz einfach: Sind erkennbare Menschen auf einem Foto, braucht man für die Veröffentlichung eine Zustimmung (neudeutsch: "model-release").


wenn die Gesichter verwischt werden, ist dann der Mensch noch 'erkennbar'? Hier auf GB muss man ja nun Erlaubnis haben UND noch verwischen. Was bringt dann das verwischen noch?

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26.04.2010 17:39 Jasmina ist offline E-Mail an Jasmina senden Beiträge von Jasmina suchen Nehmen Sie Jasmina in Ihre Freundesliste auf
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Eigentlich ist ja jeder Mensch erkennbar. Wenn ich weiss, dass A die ich kenne, auf der Veranstaltung/dem Turnier V war, und sehe A auf ihrem Pferd Y oder an der Bande, kann ich sagen, das ist A. Also ist A erkennbar.
So gesehen dürfte man gar keine Bilder von Turnieren mehr veröffentlichen (trotz Erlaubnis des Reiters) sobald hinten Menschen zu sehen sind als Zuschauer? Richtig verstanden?

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27.04.2010 13:23 Jasmina ist offline E-Mail an Jasmina senden Beiträge von Jasmina suchen Nehmen Sie Jasmina in Ihre Freundesliste auf
Jasmina
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Wann ist jemand Beiwerk? Der Führer eines Pferdes auf einer Show gehört dann wiederum zum Hauptmotiv, oder?

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27.04.2010 23:55 Jasmina ist offline E-Mail an Jasmina senden Beiträge von Jasmina suchen Nehmen Sie Jasmina in Ihre Freundesliste auf
Jaysen
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Ich habe mir nun den gesamten Threrad durchgelesen, doch eine Frage habe ich noch.

1. Wenn ich jetzt AM Weidezaun stehe und das Pferd fotografiere dürfte ich also die Bilder für meinen VHR hernehmen?

2. Wenn ich auf einem Turnier z.B. nur den Pferdekopf, oder wenn man den Reiter gerade mal bis zum bauch sieht ein Bild mache, bräuchte ich nicht um Erlaubniss zu fragen?

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icon by Saraliebtpferde
12.06.2010 20:25 Jaysen ist offline E-Mail an Jaysen senden Beiträge von Jaysen suchen Nehmen Sie Jaysen in Ihre Freundesliste auf
Kilana Kilana ist weiblich
× kapott.. putt ×


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Zitat:
Original von Chiara-Maria
Wann ist jemand Beiwerk? Der Führer eines Pferdes auf einer Show gehört dann wiederum zum Hauptmotiv, oder?


Beiwerke sind Personen immer dann, wenn sie nicht im Vordergrund stehen.
Beispiel: Ein Foto eines Pools für ein Hotel. Der Pool ist leer bis auf 2 personen, die in die Kamera lächeln - braucht man hier eine Genehmigung dieser Leute? Nein!
Sie sind nur Beiwerk, denn es geht um den Pool für das Hotel!

Turniere sind öffentliche Veranstaltungen, dort darf jeder alles fotografieren und aus dem Schneider seid ihr, wenn ihr euch eine Weste anzieht mit der Aufschrift "Fototeam", denn dann kann jeder zu euch kommen und sagen "das nächste Pferd bitte nicht fotografieren!".
Selbst wenn ihr ein Foto macht und es im Internet ausstellt (von einem Pferd wo keiner "nein" gesagt hat), müsst ihr es anschließend nicht aus dem Internet nehmen, weil der Besitzer es will. In 4 von 5 Fällen bekommt der Fotograf Recht..

__________________


13.06.2010 20:07 Kilana ist offline Homepage von Kilana Beiträge von Kilana suchen Nehmen Sie Kilana in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Kilana in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Kilana anzeigen
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