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An - und Abmeldung eines Fahrzeugs |
Patricia

When I found you, my heart found a home.
 

Dabei seit: 01.07.2005
Beiträge: 10.325
Herkunft: Schleswig-Holstein
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An - und Abmeldung eines Fahrzeugs |
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Hallöchen liebe GB'ler. (:
Ich habe mir am Samstag einen gebrauchten VW Polo 6N Bj. 1996 gekauft, nachdem ich mich nach zwei Unfällen von meinem alten Renault Twingo getrennt habe. Nun habe ich allerdings einige Fragen bzgl. der Zulassung bzw. Abmeldung meines alten Fahrzeugs und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
1.) Ich würde gerne mein altes Kennzeichen behalten. Wie gehe ich da genau vor? Geht das überhaupt? Im Internet konnte ich lediglich in Erfahrung bringen, dass ich dafür meinen alten Wagen abmelden muss und mein Kennzeichen dann allerdings erst wieder nach 6 Monaten freigegeben wird. Da ich schlecht 6 Monate ohne ein Kennzeichen durch die Gegend fahren kann ... gibt es da irgendeine andere Möglichkeit? Bzw. haben sich die Dinge diesbzgl. schon wieder geändert? Ich kenne einige Leute, die sich ein neues Fahrzeug zugelegt haben und immer noch mit ihrem alten Kennzeichen fahren.
2.) Bekomme ich die Feinstaubplakette automatisch zum TÜV bzw. AU dazu?
3.) Darf ich mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren? Oder muss ich ihn erst anmelden?
4.) Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Das war's eig. auch schon. (;
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18.05.2009 22:09 |
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Vroni alias Mcs

<3
 

Dabei seit: 29.06.2005
Beiträge: 13.995
Herkunft: München
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RE: An - und Abmeldung eines Fahrzeugs |
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Zitat: |
Original von patricia
Hallöchen liebe GB'ler. (:
Ich habe mir am Samstag einen gebrauchten VW Polo 6N Bj. 1996 gekauft, nachdem ich mich nach zwei Unfällen von meinem alten Renault Twingo getrennt habe. Nun habe ich allerdings einige Fragen bzgl. der Zulassung bzw. Abmeldung meines alten Fahrzeugs und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
1.) Ich würde gerne mein altes Kennzeichen behalten. Wie gehe ich da genau vor? Geht das überhaupt? Im Internet konnte ich lediglich in Erfahrung bringen, dass ich dafür meinen alten Wagen abmelden muss und mein Kennzeichen dann allerdings erst wieder nach 6 Monaten freigegeben wird. Da ich schlecht 6 Monate ohne ein Kennzeichen durch die Gegend fahren kann ... gibt es da irgendeine andere Möglichkeit? Bzw. haben sich die Dinge diesbzgl. schon wieder geändert? Ich kenne einige Leute, die sich ein neues Fahrzeug zugelegt haben und immer noch mit ihrem alten Kennzeichen fahren.
2.) Bekomme ich die Feinstaubplakette automatisch zum TÜV bzw. AU dazu?
3.) Darf ich mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren? Oder muss ich ihn erst anmelden?
4.) Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Das war's eig. auch schon. (; |
Hi du
erstmal Glückwunsch zum neuen Auto
zu 1.) die Kennzeichengeschichte ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln XD Ich GLAUBE, du kannst dein Kennzeichen aufs neue Fahrzeug übertragen, wenn du in einem Wisch dein altes Auto ab- und dein neues Fahrzeug anmeldest. Aber genau weiß ich das leider auch nicht. Vielleicht besser vorher anrufen oder eine Mail schreiben, dann bekommst du ne 100%ige Antwort
zu 2.) jein
in München wurde ich gefragt, ob ich die Plakette gleich dazu haben möchte (kostet dann 5 €), in Dachau z. B. wiederrum nicht. Ich würde einfach mal fragen - vielleicht hat es die Dame in Dachau auch bei mir nur vergessen
Ansonsten kann ich dir empfehlen die Plakette beim TÜV zu holen (wenn du denn einen in der Nähe hast), da dort die Plaketten nur 5 € kosten, wohingegen Werkstätten teilweise mehr verlangen
zu 3.) Nein - auf keinen Fall, es sei denn du hast eine Tageszulassung (rotes Kennzeichen) o. Ä. Auf keinen Fall darfst du aber komplett ohne Kennzeichen fahren.
zu 4.) das kommt ganz darauf an, normalerweise kannst du das aber im Internet auf der Homepage der jeweiligen Stadtverwaltung oder Zulassungsstelle nachsehen. Mit Wunschkennzeichen knapp 50 €, ist glaube ich so eine Hausnummer
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Das Glück ist immer nur ein paar Tränen entfernt.
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25.05.2009 13:32 |
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