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Momo95

Mitglied
 

Dabei seit: 08.08.2006
Beiträge: 62
Herkunft: Niedersachsen
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Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? |
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Hallo! Ich habe um die 53 schöne Pferdebilder gemacht und möchte sie gerne VRHs und anderen Pferdeseiten zur Verfügung stellen! Habe ich ein Copyright auf diese Bilder ? Darf ich drauf schreiben "Copyright Mein-Name"? Bitte antwortet schnell!
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17.08.2006 13:58 |
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Momo95

Mitglied
 

Dabei seit: 08.08.2006
Beiträge: 62
Herkunft: Niedersachsen
Themenstarter
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RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? |
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Aha OK Danke!
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19.08.2006 10:26 |
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Rou

011110 - you'n'me.
 

Dabei seit: 17.07.2005
Beiträge: 10.707
Herkunft: Baden-Württemberg Name: Rou
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Hey
Wenn du eine Fotopage hast, kannst du auch 'Copyright by Name der Homepage' draufschreiben oder eben einfach 'Copyright by Dein Name'. Ansonsten genügt - glaube ich (!!) - auch nur dein Name oder nur der Name einer eventuellen Homepage
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I'm awesome. end of story.
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17.08.2006 15:57 |
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Black Katrin

Mitglied
 
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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du musst nit mal was draufschreiben... das urheberrecht liegt sofort bei dir
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17.08.2006 16:27 |
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sweet araber

I miss New York <3
 

Dabei seit: 29.10.2005
Beiträge: 7.151
Herkunft: Deutschland
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du darfst draufschreiben was du willst!DIR gehören ja schliesslich die bilder
lg sa
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17.08.2006 16:42 |
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digge-zigge
I'm back!
 

Dabei seit: 31.12.2004
Beiträge: 147
Herkunft: Bayern
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UrhG § 13
Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Quelle: http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#13
__________________
Die Tatsache, dass eine (im konventionellen Sinn) technisch fehlerhafte Fotografie gefühlsmässig wirksamer sein kann als ein technisch fehlerloses Bild, wird auf jene schockierend wirken, die naiv genug sind, zu glauben, dass technische Perfektion den wahren Wert eines Fotos ausmacht.
(Andreas Bernhard Lyonel Feininger, amerikanischer Fotojournalist, *27.12.1906 in Paris, † 18.02.1999 in New York)
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21.08.2006 19:39 |
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sweet araber

I miss New York <3
 

Dabei seit: 29.10.2005
Beiträge: 7.151
Herkunft: Deutschland
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Zitat: |
Original von Quarter Horse
Weiss jemand, wie das in der Schweiz ist? |
es ist wohl überall auf der welt so,dass du auf DEIN bild copyright-zeichen schreiben darfst wie du willst
lg
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24.08.2006 19:32 |
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Black Katrin

Mitglied
 
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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das ist überall das selbe
das Urheberrecht/Copyright liegt bei jedem der das fotog emacht hat
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22.08.2006 13:45 |
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Black Katrin

Mitglied
 
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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22.08.2006 15:16 |
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hab mich mal informiert:
Zitat: |
Rechtslage in der Schweiz [Bearbeiten]
Anders als in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz keinen Sonderschutz für Fotografien. Fotos sind nur geschützt, wenn sie Werke im Sinne des URG sind. In zwei Entscheiden zur Pressefotografie kam das Bundesgericht zu gegensätzlichen Resultaten: Während in der Entscheidung Bob Marley der Schutz bejaht wurde, wurde er beim Wachmann Meili (Christoph Meili) verneint.
Befremdlich wirken auf Außenstehende die Ausführungen der Schweizer Rechtsanwältin Gitti Hug (in sic! 2005), wonach von der Kunstwelt hochgeschätzte Fotografien künstlerischer Fotografen in Ermangelung der erforderlichen Individualität urheberrechtlich schutzlos sein könnten.
§ 120 Abs. 2 UrhG bestimmt, dass deutschen Staatsangehörigen die Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR-Abkommens gleichgestellt sind. Da die Schweiz (ebenso wie das deutschsprachige Fürstentum Liechtenstein) EWR-Mitglied ist, kann sich ein Schweizer Fotograf in Deutschland auf den Schutz als Lichtbild oder als Lichtbildwerk berufen, auch wenn sein Foto in der Heimat nicht geschützt ist. (Es findet also kein Schutzfristenvergleich gemäß RBÜ statt.) Veröffentlicht ein Dritter auf einer deutschsprachigen Website ein in der Schweiz nicht geschütztes Foto, kann der Fotograf vor einem deutschen Gericht dagegen klagen.
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versteh ich allerdings nicht so ganz - werd's nochmals durchkauen müssen
__________________
_______________________
When you t r y your best, but you don't s u c c e e d
When y o u get what you w a n t, but not what you need
When you f e e l so tired, but you can't s l e e p
stuck in r e v e r s e {
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x x x
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22.08.2006 20:20 |
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Zitat: |
Original von Quarter Horse
hab mich mal informiert:
Zitat: |
Rechtslage in der Schweiz [Bearbeiten]
Anders als in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz keinen Sonderschutz für Fotografien. Fotos sind nur geschützt, wenn sie Werke im Sinne des URG sind. In zwei Entscheiden zur Pressefotografie kam das Bundesgericht zu gegensätzlichen Resultaten: Während in der Entscheidung Bob Marley der Schutz bejaht wurde, wurde er beim Wachmann Meili (Christoph Meili) verneint.
Befremdlich wirken auf Außenstehende die Ausführungen der Schweizer Rechtsanwältin Gitti Hug (in sic! 2005), wonach von der Kunstwelt hochgeschätzte Fotografien künstlerischer Fotografen in Ermangelung der erforderlichen Individualität urheberrechtlich schutzlos sein könnten.
§ 120 Abs. 2 UrhG bestimmt, dass deutschen Staatsangehörigen die Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR-Abkommens gleichgestellt sind. Da die Schweiz (ebenso wie das deutschsprachige Fürstentum Liechtenstein) EWR-Mitglied ist, kann sich ein Schweizer Fotograf in Deutschland auf den Schutz als Lichtbild oder als Lichtbildwerk berufen, auch wenn sein Foto in der Heimat nicht geschützt ist. (Es findet also kein Schutzfristenvergleich gemäß RBÜ statt.) Veröffentlicht ein Dritter auf einer deutschsprachigen Website ein in der Schweiz nicht geschütztes Foto, kann der Fotograf vor einem deutschen Gericht dagegen klagen.
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versteh ich allerdings nicht so ganz - werd's nochmals durchkauen müssen |
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When you t r y your best, but you don't s u c c e e d
When y o u get what you w a n t, but not what you need
When you f e e l so tired, but you can't s l e e p
stuck in r e v e r s e {
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24.08.2006 20:13 |
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Impressum
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