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Zum Ende der Seite springen Selbstgemachte Bilder- mein Copyright?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Momo95 17.08.2006 13:58
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Momo95 19.08.2006 10:26
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Rou 17.08.2006 15:57
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Black Katrin 17.08.2006 16:27
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? sweet araber 17.08.2006 16:42
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? digge-zigge 21.08.2006 19:39
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Quarter Horse 22.08.2006 11:10
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? sweet araber 24.08.2006 19:32
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Black Katrin 22.08.2006 13:45
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Mona-Jeanine 22.08.2006 14:47
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Black Katrin 22.08.2006 15:16
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Quarter Horse 22.08.2006 20:20
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Mona-Jeanine 23.08.2006 12:20
 RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Quarter Horse 24.08.2006 20:13

Autor
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Momo95 Momo95 ist weiblich
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Dabei seit: 08.08.2006
Beiträge: 62
Herkunft: Niedersachsen

Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo! Ich habe um die 53 schöne Pferdebilder gemacht und möchte sie gerne VRHs und anderen Pferdeseiten zur Verfügung stellen! Habe ich ein Copyright auf diese Bilder ? Darf ich drauf schreiben "Copyright Mein-Name"? Bitte antwortet schnell!
17.08.2006 13:58 Momo95 ist offline E-Mail an Momo95 senden Beiträge von Momo95 suchen Nehmen Sie Momo95 in Ihre Freundesliste auf
Momo95 Momo95 ist weiblich
Mitglied


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Dabei seit: 08.08.2006
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Themenstarter Thema begonnen von Momo95
RE: Selbstgemachte Bilder- mein Copyright? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Aha OK Danke!
19.08.2006 10:26 Momo95 ist offline E-Mail an Momo95 senden Beiträge von Momo95 suchen Nehmen Sie Momo95 in Ihre Freundesliste auf
Rou Rou ist weiblich
011110 - you'n'me.


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Dabei seit: 17.07.2005
Beiträge: 10.707
Herkunft: Baden-Württemberg
Name: Rou

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Hey fröhlich
Wenn du eine Fotopage hast, kannst du auch 'Copyright by Name der Homepage' draufschreiben oder eben einfach 'Copyright by Dein Name'. Ansonsten genügt - glaube ich (!!) - auch nur dein Name oder nur der Name einer eventuellen Homepage fröhlich

__________________
    I'm awesome. end of story.

17.08.2006 15:57 Rou ist offline E-Mail an Rou senden Beiträge von Rou suchen Nehmen Sie Rou in Ihre Freundesliste auf
Black Katrin Black Katrin ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz

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du musst nit mal was draufschreiben... das urheberrecht liegt sofort bei dir
17.08.2006 16:27 Black Katrin ist offline Homepage von Black Katrin Beiträge von Black Katrin suchen Nehmen Sie Black Katrin in Ihre Freundesliste auf
sweet araber sweet araber ist weiblich
I miss New York <3


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Dabei seit: 29.10.2005
Beiträge: 7.151
Herkunft: Deutschland

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du darfst draufschreiben was du willst!DIR gehören ja schliesslich die bilderAugenzwinkern
lg sa
17.08.2006 16:42 sweet araber ist offline E-Mail an sweet araber senden Beiträge von sweet araber suchen Nehmen Sie sweet araber in Ihre Freundesliste auf
digge-zigge digge-zigge ist männlich
I'm back!


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Dabei seit: 31.12.2004
Beiträge: 147
Herkunft: Bayern

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UrhG § 13

Anerkennung der Urheberschaft

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Quelle: http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#13

__________________


Die Tatsache, dass eine (im konventionellen Sinn) technisch fehlerhafte Fotografie gefühlsmässig wirksamer sein kann als ein technisch fehlerloses Bild, wird auf jene schockierend wirken, die naiv genug sind, zu glauben, dass technische Perfektion den wahren Wert eines Fotos ausmacht.
(Andreas Bernhard Lyonel Feininger, amerikanischer Fotojournalist, *27.12.1906 in Paris, † 18.02.1999 in New York)
21.08.2006 19:39 digge-zigge ist offline E-Mail an digge-zigge senden Homepage von digge-zigge Beiträge von digge-zigge suchen Nehmen Sie digge-zigge in Ihre Freundesliste auf
Quarter Horse
Caramelmel.


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Dabei seit: 16.02.2005
Beiträge: 2.900

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Weiss jemand, wie das in der Schweiz ist?

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When you t r y your best, but you don't s u c c e e d
When y o u get what you w a n t, but not what you need
When you f e e l so tired, but you can't s l e e p
stuck in r e v e r s e {

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x x x


22.08.2006 11:10 Quarter Horse ist offline Beiträge von Quarter Horse suchen Nehmen Sie Quarter Horse in Ihre Freundesliste auf
sweet araber sweet araber ist weiblich
I miss New York <3


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Dabei seit: 29.10.2005
Beiträge: 7.151
Herkunft: Deutschland

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Zitat:
Original von Quarter Horse
Weiss jemand, wie das in der Schweiz ist?

es ist wohl überall auf der welt so,dass du auf DEIN bild copyright-zeichen schreiben darfst wie du willst
lg
24.08.2006 19:32 sweet araber ist offline E-Mail an sweet araber senden Beiträge von sweet araber suchen Nehmen Sie sweet araber in Ihre Freundesliste auf
Black Katrin Black Katrin ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz

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das ist überall das selbeAugenzwinkern das Urheberrecht/Copyright liegt bei jedem der das fotog emacht hat
22.08.2006 13:45 Black Katrin ist offline Homepage von Black Katrin Beiträge von Black Katrin suchen Nehmen Sie Black Katrin in Ihre Freundesliste auf
Mona-Jeanine Mona-Jeanine ist weiblich
Ke$ha's bitch.


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Dabei seit: 08.05.2005
Beiträge: 609

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saqt ma... wie issen das. ne freundin hat fotos von mir mit meiner Kamera qemacht. es war auf meine wunsch hin& die fotos sind auch auf meinem rechner. wer hat dann copyriqht/urheberrecht?

lq suki

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Snow Patrol - Set the fire to the third bar

22.08.2006 14:47 Mona-Jeanine ist offline E-Mail an Mona-Jeanine senden Beiträge von Mona-Jeanine suchen Nehmen Sie Mona-Jeanine in Ihre Freundesliste auf
Black Katrin Black Katrin ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz

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sie
22.08.2006 15:16 Black Katrin ist offline Homepage von Black Katrin Beiträge von Black Katrin suchen Nehmen Sie Black Katrin in Ihre Freundesliste auf
Quarter Horse
Caramelmel.


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Dabei seit: 16.02.2005
Beiträge: 2.900

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hab mich mal informiert:

Zitat:
Rechtslage in der Schweiz [Bearbeiten]
Anders als in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz keinen Sonderschutz für Fotografien. Fotos sind nur geschützt, wenn sie Werke im Sinne des URG sind. In zwei Entscheiden zur Pressefotografie kam das Bundesgericht zu gegensätzlichen Resultaten: Während in der Entscheidung Bob Marley der Schutz bejaht wurde, wurde er beim Wachmann Meili (Christoph Meili) verneint.

Befremdlich wirken auf Außenstehende die Ausführungen der Schweizer Rechtsanwältin Gitti Hug (in sic! 2005), wonach von der Kunstwelt hochgeschätzte Fotografien künstlerischer Fotografen in Ermangelung der erforderlichen Individualität urheberrechtlich schutzlos sein könnten.

§ 120 Abs. 2 UrhG bestimmt, dass deutschen Staatsangehörigen die Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR-Abkommens gleichgestellt sind. Da die Schweiz (ebenso wie das deutschsprachige Fürstentum Liechtenstein) EWR-Mitglied ist, kann sich ein Schweizer Fotograf in Deutschland auf den Schutz als Lichtbild oder als Lichtbildwerk berufen, auch wenn sein Foto in der Heimat nicht geschützt ist. (Es findet also kein Schutzfristenvergleich gemäß RBÜ statt.) Veröffentlicht ein Dritter auf einer deutschsprachigen Website ein in der Schweiz nicht geschütztes Foto, kann der Fotograf vor einem deutschen Gericht dagegen klagen.


versteh ich allerdings nicht so ganz - werd's nochmals durchkauen müssen

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22.08.2006 20:20 Quarter Horse ist offline Beiträge von Quarter Horse suchen Nehmen Sie Quarter Horse in Ihre Freundesliste auf
Mona-Jeanine Mona-Jeanine ist weiblich
Ke$ha's bitch.


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Dabei seit: 08.05.2005
Beiträge: 609

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oki, danke^^

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Snow Patrol - Set the fire to the third bar

23.08.2006 12:20 Mona-Jeanine ist offline E-Mail an Mona-Jeanine senden Beiträge von Mona-Jeanine suchen Nehmen Sie Mona-Jeanine in Ihre Freundesliste auf
Quarter Horse
Caramelmel.


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Dabei seit: 16.02.2005
Beiträge: 2.900

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Zitat:
Original von Quarter Horse
hab mich mal informiert:

Zitat:
Rechtslage in der Schweiz [Bearbeiten]
Anders als in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz keinen Sonderschutz für Fotografien. Fotos sind nur geschützt, wenn sie Werke im Sinne des URG sind. In zwei Entscheiden zur Pressefotografie kam das Bundesgericht zu gegensätzlichen Resultaten: Während in der Entscheidung Bob Marley der Schutz bejaht wurde, wurde er beim Wachmann Meili (Christoph Meili) verneint.

Befremdlich wirken auf Außenstehende die Ausführungen der Schweizer Rechtsanwältin Gitti Hug (in sic! 2005), wonach von der Kunstwelt hochgeschätzte Fotografien künstlerischer Fotografen in Ermangelung der erforderlichen Individualität urheberrechtlich schutzlos sein könnten.

§ 120 Abs. 2 UrhG bestimmt, dass deutschen Staatsangehörigen die Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR-Abkommens gleichgestellt sind. Da die Schweiz (ebenso wie das deutschsprachige Fürstentum Liechtenstein) EWR-Mitglied ist, kann sich ein Schweizer Fotograf in Deutschland auf den Schutz als Lichtbild oder als Lichtbildwerk berufen, auch wenn sein Foto in der Heimat nicht geschützt ist. (Es findet also kein Schutzfristenvergleich gemäß RBÜ statt.) Veröffentlicht ein Dritter auf einer deutschsprachigen Website ein in der Schweiz nicht geschütztes Foto, kann der Fotograf vor einem deutschen Gericht dagegen klagen.


versteh ich allerdings nicht so ganz - werd's nochmals durchkauen müssen


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