Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar
Rund 4 Monate hat das Landgericht Hamburg für die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung gebraucht und es nun (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Nach der Urteilsbegründung handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Wenn also jemand eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
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"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
10 Verstöße kassiert, bekommt er eine 2. Verwarnung plus Sperre." (~Lara~)