Nissy18

Feel free <3
 

Dabei seit: 12.12.2009
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Kaufvertrag und Mangelware beim Pferd |
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Hallo
Also erstmal, ich hab sicher 6 verschiedene Wörter eingegeben mit KOmbinationen etc und habe nichts gefunden...
ich habe in einem Artikel gelesen, dass Pferde, sollten sie bsp. vor dem Kauf etwas haben (Krank, Unfall etc.) und die TA Kosten dann zum Käufer gelangen, müsste der Verkäufer dafür aufkommen, da es ja eine Art Mangelware ist.
Wisst ihr etwas davon? Kennt sich jemand etwas aus? Erfahrungen?
Am besten über EU/Österreich geht aber auch allgemein weil es mich auch sonst noch interessiert.
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07.10.2010 01:02 |
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Ceres

noch »34« Tage bis zum Sommeranfang
 

Dabei seit: 09.02.2005
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Also so einfach ist das leider nicht. Zu der Rechtslage in Österreich kann ich dir auch leider so gar nichts sagen. Aber in Deutschland ist es schon richtig, dass Pferde seit ein paar Jahren als Sache im Rechtsstreit gehandelt werden. Problematisch ist dabei, dass der Verkauf von Sachgegenständen eine Kategorisierung in neu und gebraucht verlangt.
Es gibt viel zu viele Gesetzeslücken, daher ist im Wesentlichen die Beweisgrundlage wichtig. Wichtigster Gegenstand dabei ist vor Allem der Kaufvertrag. Er gilt als Grundlage, sollte es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen.
Beispiel: Ich kaufe mir im Laden einen Fernseher. Der Kassenbon gilt als Beweisgrundlage für mich, dass ich den Fernseher tatsächlich dort gekauft habe. Wenn das Gerät jetzt innerhalb der Garantiezeit (wenn es sie seitens des Herstellers gibt) defekt ist, dann kann ich das Gerät mit dem Kassenbon an den Hersteller schicken (lassen) und es wird repariert. Sollte ich dreimal ein noch immer defektes Gerät zurückbekommen, dann kann ich verlangen, dass man mir entweder ein Gerät mit gleichem Wert gibt oder aber, dass man mir mein Geld zurückgibt. Die Reparaturkosten hat dann der Hersteller übernommen, der Verkäufer selber (also der Laden) hat damit jedoch nichts zu tun.
Und das ist eigentlich das größte Problem, wenn man Pferde als Sachgegenstand vor Gericht verhandelt. Die Frage ist einfach, wer ist der Verkäufer? Ein Händler? Ein Züchter? Die nächste Frage ist, was steht im Vertrag? Wurde eine Ankaufsuntersuchung gemacht? Wurde das Pferd mit dem Wissen der Krankheit gekauft? Viel wahrscheinlicher ist, dass du allerhöchstens das Pferd zurückgeben kannst, aber dass die Tierarztkosten übernommen werden ist eher unwahrscheinlich.
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07.10.2010 04:19 |
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Nissy18

Feel free <3
 

Dabei seit: 12.12.2009
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Danke für die Erklärung
Wie ist es wenn man bsp. ausdrücklich gesagt hat dass man mit dem Pferd züchten möchte, es auch schriftlich mitgeteilt hat, und nun bsp. der TA bestätigt dass es die Krankheit schon seit langem haben muss?
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07.10.2010 09:09 |
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Nissy18

Feel free <3
 

Dabei seit: 12.12.2009
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Also, das Problem liegt darin: Ich habe dem Käufer schriftlich mitgeteilt dass ich mit Shitan züchten möchte, und er Hengst bleiben sollte. Habe es noch immer die Nachricht, wie auch eine Zeugin, denn vor Ort habe ich es nochmal mündlich gesagt. Ich sage mal, es ist unzumutbar, wenn ein OCD krankes Pferd züchten würde (meiner Meinung nach, ich weiss nicht wie es wirklich ist)
Ich trage ja nun die KOsten für Tierspital etc. Aber das kuriose ist: Eine Ankaufsuntersuchung hat stattgefunden wo schriftlich steht, dass alles in Ordnung ist, aber man hätte es bei einer Beugeprobe erkennen sollen. Der TA war der vom Züchter...
Ansonsten, Operation musste gemacht werden, da es doch sehr fortgeschritten war und später mehr Schaden angerichtet hätte...
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07.10.2010 17:49 |
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Ayala

<< semper fidelis >>
 

Dabei seit: 08.02.2005
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Zitat: |
Original von Nissy18
Also, das Problem liegt darin: Ich habe dem Käufer schriftlich mitgeteilt dass ich mit Shitan züchten möchte, und er Hengst bleiben sollte. Habe es noch immer die Nachricht, wie auch eine Zeugin, denn vor Ort habe ich es nochmal mündlich gesagt. Ich sage mal, es ist unzumutbar, wenn ein OCD krankes Pferd züchten würde (meiner Meinung nach, ich weiss nicht wie es wirklich ist)
Ich trage ja nun die KOsten für Tierspital etc. Aber das kuriose ist: Eine Ankaufsuntersuchung hat stattgefunden wo schriftlich steht, dass alles in Ordnung ist, aber man hätte es bei einer Beugeprobe erkennen sollen. Der TA war der vom Züchter...
Ansonsten, Operation musste gemacht werden, da es doch sehr fortgeschritten war und später mehr Schaden angerichtet hätte... |
Was macht dich denn so sicher, dass die Maus schon zum Kaufzeitpunkt da war?
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- Pünktchen - Eventing for lifetime -
Umgangsregeln mit meinem Pferd:
1. Beschäftige es, oder es beschäftigt dich!
2. Tut sich nix, gibt's nicht!
3. Nicht für Allergiker oder Personen mit Bluthochdruck geeignet
4. Gut gebrüllt ist halb bestraft
5. Nimm ihn mit Humor (:
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08.10.2010 07:13 |
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.Maybe
Mitglied
 
Dabei seit: 01.12.2005
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Hast du eine kleine AKU oder eine Große mit Röntgen gemacht?
Bei einer Großen hätte der Chip vom Tierarzt doch eigentlich erkannt werden müssen, dann müsste das ganze die Versicherung der TAs übernehmen.
Ohne Röntgenbilder wirds allerdings schwierig.
Den Verkäufern kannst du glaub ich nichts anlasten.
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07.10.2010 18:03 |
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Nissy18

Feel free <3
 

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Danke
ich habe ja eine Rechtsschutzversicherung (gott bin ich froh hab ich die, und damals hab ich noch gemeint: so was unnützes xD) joa und muss nun alle Dokumente einschicken die sehen es sich an und werden mir bescheid geben wie es aussieht.
Wollte mich da nur auch so vorher informieren, ob es überhaupt was gibt, was man tun kann etc.
War eine gewöhnliche Ankausuntersuchung...
danke euch für die antworten
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08.10.2010 01:13 |
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Nissy18

Feel free <3
 

Dabei seit: 12.12.2009
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Tierärztin hat es mir so bestätigt
Sie meinte das hätte man schon ab dem 6 Lebensmonat sehr gut gesehen.
Ich hatte sie da ja natürlich gefragt, ob ich was falsch gemacht habe, wie das kommen konnte etc. und sie meinte dass so gross wie der sei, müsste es schon lange drin sein.
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08.10.2010 08:03 |
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Ayala

<< semper fidelis >>
 

Dabei seit: 08.02.2005
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Zitat: |
Original von Nissy18
Tierärztin hat es mir so bestätigt
Sie meinte das hätte man schon ab dem 6 Lebensmonat sehr gut gesehen.
Ich hatte sie da ja natürlich gefragt, ob ich was falsch gemacht habe, wie das kommen konnte etc. und sie meinte dass so gross wie der sei, müsste es schon lange drin sein. |
Würd mich ja mal interessieren, wie dein TA darauf kommt und es ganz sicher weiß...
Und was die Größe der Maus angeht: wieso heißt "große Maus" dass die Maus lange im Gelenk war/ist?
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08.10.2010 09:16 |
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Susan

Drago der Rebell :D
 

Dabei seit: 30.06.2005
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Herkunft: Olching << München
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würde mich auch interessieren. Dachte immer ein Chip löst sich halt, und bleibt dann... aber der wächst doch nicht?
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08.10.2010 09:19 |
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Nissy18

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also, die vom Tierspital meinte, es sei unmöglich dass der Chip in den 3 Monaten seit ich ihn habe entstanden ist, der ist a. schon ziemlich gross und b. waren die symptome bereits fortgeschritten.
n Chip ist im Gelenk da, der kann sich jedoch lösen jedoch sieht man den anfangs nicht richtig, weil wenn er sihc nicht gelöst hat er ziemlich wie der knorper im gelenk selbst aussieht, als wäre nichts, mit der zeit löst er sich immer mehr bis er vielleicht eines tages ganz lose ist. mit gross meine ich dass der selber schon gross ist und schon fast ganz lose war deshabl auch so schnell operieren, weil man nicht wusste wie lange es dauert bis der ganz lose ist
aber das war ja nicht meine frage
sondern viel mehr die rechtslage
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08.10.2010 10:18 |
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