Dabei seit: 11.02.2005
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Herkunft: Deutschland
Es sind Kinder die ihren Spaß haben wollen , ein Richter kann doch nicht Ernsthaft glauben das sich ein 9 Jähriges Kind [10,11 Jahre] mit den Rechten auseinander gesetzt hat. Ab 12 würde ich es verstehen, aber ich würde keines falls jemanden dafür verurteilen.
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"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
10 Verstöße kassiert, bekommt er eine 2. Verwarnung plus Sperre." (~Lara~)
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Zitat:
Original von Lars007
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr stellen die meisten Gesetze auch kein Problem dar, da ohnehin noch deine Sorgeberechtigten für dich haften müssen.
Supi dann flattert den Eltern die Rechnung ins Haus xD *lol*
Ich glaub damit ist das Problem dann nicht gelöst ^^
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