Schnegge
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Dabei seit: 30.04.2005
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Hallo,
seit Tagen such ich das Internet ab, nach einer halbwegs verständlichen Erklärung, wie man denn jetzt einen Reitverein gründet (vorzugsweise in Österreich). Alles was ich gefunden habe, ware ein komplizierter Gesetzestext, und der hilft mir nicht wirklich weiter.
Gehört hab ich allerdings schon, dass es reicht, wenn man mind. 3 Leute hat. Dann geht man zur BH, lässt das da eintragen und schon hat man einen Verein. Soll unkompliziert und billig sein.
Der FENA muss man sich angeblich nur anschließen, wenn man Turniere veranstalten will, das soll recht teuer sein. Aber muss man auch zur FENA, wenn man Turniere reiten will? Oder ist man durch die Eintragung bei der FH ein ganz normaler Reitverein, der überall starten darf?
Also ist man dann beim LFV? Oder muss man da noch was machen?
Das ist kompliziert, ich bitte um Aufklärung.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schnegge: 21.09.2009 22:23.
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21.09.2009 22:22 |
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Schnegge
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Dabei seit: 30.04.2005
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Themenstarter
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Nicht ich, sondern unsere ganze Stallgemeinschaft.
Weil ich nicht für einen Verein reiten möchte, mit dem ich nichts zu tun habe, wo ich niemanden kenne und wo ich nie hinkomme.
Aber ohne Verein gibt's auch keine Turniere.
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21.09.2009 22:33 |
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Summerland

Mitglied
 

Dabei seit: 19.02.2005
Beiträge: 2.776
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21.09.2009 22:36 |
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Schnegge
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Dabei seit: 30.04.2005
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Themenstarter
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Stimmt natürlich, Tíreth.
Trotzdem mag ich's irgendwie lieber.
Und unsere Stallbesitzer will einen Verein gründen, deshalb werd' ich mir keinen anderen suchen.
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21.09.2009 22:57 |
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Jolly Jumper

Chicman <3
 

Dabei seit: 30.06.2005
Beiträge: 2.707
Herkunft: Bremen
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Also wenn man in Deutschland einen e. V. gründet, muss man definitiv zum Notar. Unsere kleine Stallgemeinschaft damals hat auch (8 Leute warens glaub ich) einen Verein gegründet.
Ich würde direkt beim Notar nachfragen.
Nur wüsste ich nicht, was ihr meint mit der "sau viel Arbeit"? Ich war Kassenwart, fand nicht wirklich, dass wir uns viel Arbeit damit gemacht haben.
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22.09.2009 08:07 |
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Ceres

noch »34« Tage bis zum Sommeranfang
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 5.690
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Das viel größere Problemm wasnich da sehe, ist dass die Turnierveranstalter entscheiden, welchen Verband und welche Vereine an ihrem Turnier teilnehmen dürfen. Soll heißen, dass in einem Verein angemeldet sein nicht reicht, wenn dieser Verein keine Startgenehmigung hat und ja meines wissens nach wird da heut zu Tage ziemlich genau drauf geachtet. Ich hatte das vor 4 Jahren mal, dass ich mich bei ner E Dressur gemeldet hatte und kurz vorher den Veranstaltern auffiel, dass der Verein gar nicht startberechtigt war (ich muss gestehen, bis dahin hab ich da überhaupt nicht so wirklich drauf geachtet...)
Unterm strich wirds dann vielleicht doch günstiger, sich irgendeinen bekannteren Verein zu suchen, der aber irgendwo fernab vom Schuss liegt und daher recht günstig, aber trotz dem überall im Umfeld eine Startberechtigung erteilt.
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22.09.2009 08:42 |
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curt-cuno
Mitglied
 
Dabei seit: 07.06.2009
Beiträge: 128
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Das einem einzelnen Verein eine Startgenehmigung untersagt wird, wäre mir neu Ceres.
Was du vermutlich meinst und das kommt gerade im E-Bereich (bei uns allerdings auch schon mal in L-Springen) häufiger vor, dass der ausschreibende Verein, die Prfg. so einschränkt, dass er z.B. sagt E-Dressur "nur für Mitglieder von Verein X,Y und Z" oder "Mitglieder von Vereinen aus den Landkreisen A, B und C" (und dann zählt in welchem Landkreis dein Verein sitzt, nicht wo du selbst wohnst) oder" Landesverband Sachsen, Thüringen und Bayern, dazu max. 20 Gastreiter" oder, oder, oder....
Das ist nur um zu verhindern, dass sie von einer "Flut" von Startern überrollt werden. Ich habe noch nie in einer Auschreibung gelesen "offen für alle Teilnehmer, außer dem RV Musterstadt"
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22.09.2009 10:47 |
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