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Susan

Drago der Rebell :D
 

Dabei seit: 30.06.2005
Beiträge: 11.618
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Zeitungen veröffentlichen Bilder ohne Namen - was nun? |
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So, irgendwie bin ich stinksauer und Ratlos
Wir hatten letzten Monat ein großes Dressurturnier auf unserem Hof - und ich wurde als Turnierfotograf angagiert.
Ich hab mich dann 2 Tage lang je 10 Stunden in die Pralle Sonne gestellt um alle Teilnehmer zu fotografieren und habe auch gut Umsatz dabei gemacht.
Nachdem Turnier kam die Pressedame von unserem Verein auf mich zu und meinte ob ich ihr einige Fotos von der Siegerehrung geben könnte für diverse Zeitungsartikel.
Die Dame kennt mich, und meine Mutter sogar sehr gut - also hab ich drauf vertraut und ihr die Bilder gegeben (freu mich ja über jede veröffentlichung).
Nunja, jetzt ist es soweit das bisher in 2 Zeitungen (Süddeutsche Zeitung und Münchner Merkur <-Regional Magazin der Abendzeitung) und in einem Magazin (Bayerns Pferde <- das ist die Turnierzeitung in der man die Ausschreibungen findet. In Bayern überall und unglaublich viel gelesen) veröffentlicht wurden.
Und was ist? Bei den Zeitungen steht drunter: "Foto: KN", und in der Bayerns-Pferde steht gar nichts dabei.
Wie sieht das jetzt aus? Ist das mein Fehler, weil ich die Pressedame nicht ausdrücklich darauf hingewiesen habe? Oder ist sie von sich aus verpflichtet den Namen anzugeben?
Und was kann ich sinnvolles machen, falls Fall 2 sich als richtig erweist?
Weil im Endeffekt ist mir dabei schon ein Schaden entstanden... zunächst ein Persönlicher, zum anderen wären dadurch mit sicherheit ein paar Leute auf mich Aufmerksam geworden.
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30.07.2008 07:28 |
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Sugarfee

Auf dem Weg zu den Sternen
 

Dabei seit: 09.07.2006
Beiträge: 3.228
Herkunft: Österreich
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07.10.2008 15:54 |
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Black Katrin

Mitglied
 
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 7.125
Herkunft: Schweiz
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nachträglich kannste nix machen... ich kann dir nur sagen wies in der schweiz wäre, und zwar dass es auch "stilleseinverständnis" gibt. also übersetzt du hättest sagen müssen dass der name erwähnt werden muss.
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30.07.2008 10:27 |
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Kathrin

Wieder Zuhause :-(
 

Dabei seit: 29.06.2005
Beiträge: 1.396
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lol "stilleeinverständnis" bedeutet "man hätte was sagen müssen"
mehr selber wiedersprechen geht auch nicht
bei deinem Problem kann ich dir leider nicht weiterhelfen Susan.
__________________ Bloglos.
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30.07.2008 14:27 |
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Black Katrin

Mitglied
 
Dabei seit: 22.11.2005
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Herkunft: Schweiz
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30.07.2008 14:44 |
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Kaffeemilch
Mitglied
 

Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 62
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weis jetzt leider nicht wie das ist, ob du sagen hättest müssen, dass du genannt werden möchtest, aber du kannst bei den Zeitungen evtl. nachträglich genannt werden, bei unsere geht das.. ist aber auch eine kleiner Ortszeitung...
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30.07.2008 14:49 |
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Juttaj

Mitglied
 
Dabei seit: 10.12.2005
Beiträge: 16
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Woher sollten die Zeitungen denn auch wissen, daß Du genannt werden solltest und wie sich Dein Name richtig schreibt? Wenn man Dateien weitergibt, sollte man immer die IPTC-Daten ausfüllen, denn dort schauen die Redakteure rein und hätten in dem Fall Dein Copyrighthinweis und Namen erfahren können und das garantiert auch gemacht. Um großartig Nachforschungen anzustellen, von wem welches Bild kommt, haben die keine Zeit.
Die meisten Bildbearbeitungsprogramme können IPTC-Daten inzwischen schreiben, z.B. auch der kostenlose Bildbetrachter Irfan View.
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04.08.2008 13:48 |
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Susan

Drago der Rebell :D
 

Dabei seit: 30.06.2005
Beiträge: 11.618
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von Juttaj
Woher sollten die Zeitungen denn auch wissen, daß Du genannt werden solltest und wie sich Dein Name richtig schreibt? Wenn man Dateien weitergibt, sollte man immer die IPTC-Daten ausfüllen, denn dort schauen die Redakteure rein und hätten in dem Fall Dein Copyrighthinweis und Namen erfahren können und das garantiert auch gemacht. Um großartig Nachforschungen anzustellen, von wem welches Bild kommt, haben die keine Zeit.
Die meisten Bildbearbeitungsprogramme können IPTC-Daten inzwischen schreiben, z.B. auch der kostenlose Bildbetrachter Irfan View. |
Es geht ja darum, ob die Dame der ich die Bilder gegeben habe (die übrigens sehr gut meinen Namen kennt) meinen Namen hätte weitergeben müssen
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04.08.2008 20:09 |
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Juttaj

Mitglied
 
Dabei seit: 10.12.2005
Beiträge: 16
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Zitat: |
Original von Susan
Es geht ja darum, ob die Dame der ich die Bilder gegeben habe (die übrigens sehr gut meinen Namen kennt) meinen Namen hätte weitergeben müssen
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Nö, müssen muss die gar nichts. Es sei denn, Ihr habt das so vereinbart, am besten schriftlich. Man darf auch nicht davon ausgehen, daß Leute, die nichts mit Fotografie und Mediendingen zu tun haben, solche üblichen Regelungen kennen. Die geben meist einfach ganz unbedarft die Sachen weiter und freuen sich über einen Bericht. Ebenso Pferdebesitzer, die sich freuen, wenn ihr Pferd irgendwo in einer Zeitschrift erscheint.
Man kann sich höchstens über sich selbst ärgern, daß man sich nicht genug abgesichert und die Leute gut genug informiert hat. Bei mir kommt auf jede CD ein entpsrechender Hinweis und alle IPTC-Daten sind ausgefüllt, im Anchreiben wird auch noch mal drauf hingewiesen.
Auch ich habe aus Fehlern gelernt!
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05.08.2008 09:49 |
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Juttaj

Mitglied
 
Dabei seit: 10.12.2005
Beiträge: 16
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Naja, da Du ja nicht erwähnt hast mit wem Du den Vertrag gemacht hast gibts ja auch nicht viel falsch zu verstehen. Die verträge zwischen Hofbesitzer und Verein kenne ich natürlich auch nicht, aber normalerweise muß man sich zum fotografieren immer beim Veranstalter akkreditieren, und das ist in der Regel immer ein Reitverein, und kein Hofbesitzer. Der hat vielleicht einen gewissen Einfluß, der Dir zugute kommt, trotzdem würde ich es mir mit denen nicht verscherzen sondern verhandeln.
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27.08.2008 15:56 |
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*Jennymausi*

chronische PRE Sucht
 

Dabei seit: 22.05.2005
Beiträge: 1.759
Herkunft: Kaiserslautern
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bei meinen bidlern kommt es manchmal vor dass sie den namen eines anderen fotografen dabeischreiben!
ich ahbe einach die zeitung angeschrieben und sie haben es dann einfach bei der nächsten ausgabe imemr so n teil von verbesserungen wo sie dann den fehler verbessert haben.
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11.01.2009 18:06 |
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