ensure

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Dabei seit: 17.09.2006
Beiträge: 925
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Gesetzkiche Bestimmungen bzgl Pferde"umtausch Recht" |
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Hallo liebe Pferdekenner.
Ich habe ein kleines Problem mit mienem vor einem Monat gekauften Pferd.
Sie steigt öfters und ist total unschön zu Reiten.
Man kann das Steigen nicht wirklich nachweisen, da sie es nur nach Lust und Laune macht und eben nicht jeden Tag, man müsste sich jeden Tag ordentlich mit ihr beschäftigen.
Im Kaufvertrag steht dass ich 12 Monate Rückgaberecht habe, allterdings nach den rechtlichen Bestimmungen oder sowas xD
Was sind diese denn?
Ich habe schon gegoogelt aber nichts brauchbares gefunden.
Ich möchte nur wissen unter welchen Umständen man ein Pferd zurückgeben kann, ob man einen triftigen Grund brauch, wie zB Steigen, oder auch wegen kleineren Problemen.
Freue mich auf kompetente Antwort.
Gruß Leo & Naddi
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27.04.2007 21:15 |
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Jenny

...das personifizierte Chaos.
 

Dabei seit: 05.12.2006
Beiträge: 16.262
Herkunft: Niedersachsen
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Zitat: |
Original von Pawie
[off] Wie schaffst du es 3 Threads gleichzeitig aufzumachen? [/off]
Liebe Grüße
Pawie. |
indem man dreimal klickt, weil der PC zu langsam lädt und man denkt, dass er den ersten 'klick' nich angenommen hat?!
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Du spielst, Du gewinnst, nur um zu verlieren - dabei fühlt sich fallen fast wie fliegen an.
Liebste Grüße an -Kiwi-, .Polarlicht, simply-helen, Alessa, Alex_94, Vicky, NemoO, Nicki2110, Michi264, Osirii, Darling[/FONT]
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27.04.2007 21:21 |
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Summerland

Mitglied
 

Dabei seit: 19.02.2005
Beiträge: 2.776
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wenn da spferd steigt kanne s auch ander egründ ehaben, ohne ankaufsuntersuchung kauft man sich kein pferd, also hffe ich mal du hast eine gemacht, sonst sieht es schlecht aus! es kann an allem möglichenm liegen und man kauft sich nichz ein pfer dum es einen monat später zu verkaufen
__________________ TS Summerland 
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27.04.2007 21:25 |
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Carina

ehemals starlight89
 

Dabei seit: 10.06.2006
Beiträge: 4.053
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soweit ich weiß hat man das recht ein pferd 2 oder 3 monate (bin mir da nicht ganz sicher) nach kauf zurückzugeben. nachweisen musst du da nichts.
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27.04.2007 21:25 |
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Windy

heart skipped the beat.
 
Dabei seit: 29.03.2006
Beiträge: 2.180
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also ich hab mal in mein schlaues Büchlein geguckt, und da steht^^:
"Am 1.Januar 2002 gab es einschneidenede Veränderungen im Bereich des Pferdekaufsrecht. (...) Mit dem neuen Pferdekaufrecht werdem dem Käufer weit mehr Rechte eingeräumt, als sie ihm bisher zu standen. Der Verkäufer hat wie beim verkauf von Gebrauchsgütern für jeden Mangel einzustehen. neben einem Rücktritt vom Vertrag steht dem Käufer nun auch die Möglichkeit der Kaufpreisminderung zu, sofern ein Mangel auftritt, der zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden gewesen sein muss. Wird ein solcher mangel innerhalb der ersten 6 Monate von Seiten des Köufers gerügt, liegt die Beweislast beim Verkäufer, das der mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. (...) Die Verjährungsfrist beträgt zwei jahre."
Also ich hoffe du wirst daraus schlau^^ Vielleicht kann ja auch das "Protokoll" d. Ankaufsuntersuchung (die hoffentlich gemacht wurde) dir behilflich sein. Wie ich es verstanden habe, muss also sehr deutlich weden, WARUM du dass Pferd zurück geben möchtest und dieser "Mangel" muss schon während der Übergabe von verkäufer zu Käufer vorhanden gewesen sein....
ich hoffe ich kann dir ein wenig helfen, liebe Grüße
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27.04.2007 22:45 |
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Ayala

<< semper fidelis >>
 

Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 11.656
Herkunft: << ms <> nrw >>
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Was steht im Vertrag drin?
'brav'? 'Anfängerpferd'?
Steigende Pferde sind nicht brav und keine Anfängerpferde, also ist der Vertrag ungültig.
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- Pünktchen - Eventing for lifetime -
Umgangsregeln mit meinem Pferd:
1. Beschäftige es, oder es beschäftigt dich!
2. Tut sich nix, gibt's nicht!
3. Nicht für Allergiker oder Personen mit Bluthochdruck geeignet
4. Gut gebrüllt ist halb bestraft
5. Nimm ihn mit Humor (:
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28.04.2007 00:48 |
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ensure

Mitglied
 

Dabei seit: 17.09.2006
Beiträge: 925
Themenstarter
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Hello Ihr.
Also, erstmal, ich habe keine Ankaufsuntersuchung gemacht.
Das Pferdchen machte einen sehr guten gesunden Eindruck, und die Besitzerin hatte mir eine AKU ausgereden.
Nunja, toll, mein Pech.
Sie wurde mir als Pferd verkauft, welches im Schulunterricht gegangen ist.
Ich weiss nicht ob ich dass Steigen als Mangel angeben kann, da sie ja nicht immer steigt, sondern nur wenn ihr etwas nicht passt, nur wenn sie gearbeitet wird.
Zitat: |
Mangel einzustehen. neben einem Rücktritt vom Vertrag steht dem Käufer nun auch die Möglichkeit der Kaufpreisminderung zu, sofern ein Mangel auftritt, der zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden gewesen sein muss. |
Nun, dass weiss ich eben nicht.
Ich denke es kann gut sein dass sie da auch stieg, aber ich bin mir nicht sicher.
Das Problem ist einfach, dass sie eben nur steigt wenn ich etwas von ihr möchte, wenn sie sich anstrengen muss.
Ich denke da wurde sie eben nicht ordentlich gearbeitet und daher kann es sein dass sie dort nicht gestiegen ist.
Hoffe auf weitere Beiträge (:
Gruß
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28.04.2007 08:53 |
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Ayala

<< semper fidelis >>
 

Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 11.656
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Dann würde ich einfach mal sagen, dass du das Pferd nicht nur arbeitest, sondern überforderst.
Aber wenn das Pferd vorher im Reitunterricht gegangen ist, dann könntest du versuchen, diese Reitschüler, die es geritten sind, zu finden, da du ganz viele Zeugen brauchst.
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28.04.2007 10:08 |
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ensure

Mitglied
 

Dabei seit: 17.09.2006
Beiträge: 925
Themenstarter
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Hey,
danke für die Antwort (:
Ich denke eigentlich garnicht dass ich sie überfordere.
Ich habe sie die erste Woche in Ruhe gelassen und sitze jetzt erst seit 2 Wochen auf ihr drauf.
Seitdem steigt sie auch.
Manchmal sogar wenn ich einfach nur die Weide hochreite, mit Halfter.
Ich frage mich wie ich diese Reitschüler finden soll, da das Pferd ca 1 1/2 Stunden eintfernt von mir stand.
Telefonnummern wird mir die ehemalige Besitzerin sicher nicht geben, da sie der festen Überzeugung ist sie nicht zurücknehmen zu müssen..
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28.04.2007 10:20 |
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Ayala

<< semper fidelis >>
 

Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 11.656
Herkunft: << ms <> nrw >>
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Setz dich mal mit einem Anwalt zusammen, vielleicht könnt ihr das so drehen, dass 'Schulpferd = Anfängerpferd' ist und Anfängerpferde nicht steigen, der Vertrag somit ungültig ist und ihr das Pferd zurückgeben könnt.
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28.04.2007 10:23 |
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Summerland

Mitglied
 

Dabei seit: 19.02.2005
Beiträge: 2.776
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also sry., aber da sist dann wirklich dumm... gerade weil die besitzerin di das ausreden wollte... das Pferd hat garantiert i-was am rücken! Man sollte gerade dann eine ankaufsuntersuchung machen....
also lass den TA das durchchecken und dann kannst du mängel angeben und vor allem bist du sie vorher probegeritten?
so schlimm es auch ist, aber man kann ein Pferd auch spritzen, damit es eben gut verkauft werden kann...
__________________ TS Summerland 
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28.04.2007 16:09 |
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ensure

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Dabei seit: 17.09.2006
Beiträge: 925
Themenstarter
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Heyho Ihr.
Ja das mit der AKU war echt blöd.
Ich habe mir ja heute ein Pferd angeschaut, und da ist es selbstverständlich dass eine AKU gemacht wird, und von den jetzigen Besitzern übernommen wird..
Naja ändern kann ich es jetzt nicht.
Probegeritten bin ich sie.
Ich habe nochmal eine kleine Frage :
Heute beim Proibereiten meinten die Besitzer dass man Jenny keine Rübenschnitzel geben sollte, da dies eine Art beruhigungsfutter sei und die Pferde davon "dick und träge" werden.
Stimmt das?
Denn die ehemalige Besitzerin hat immer Rübenschnitzel gefüttert.
Vielleicht als eine Art von "beruhigungsmittel".
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28.04.2007 19:10 |
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