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Erlaubniss noch gültig? |
Kim

Mitglied
 

Dabei seit: 10.02.2005
Beiträge: 683
Herkunft: Aalen
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Hi ne andere überschrift fiel mir nicht ein und zwar hab ich mal vor ein oder zwei Jahren ne Erlaubnis bekommen Fotos zu nutzen für meinen VRH gilt denn so eine erlaubniss immer noch oder müsste ich neu fragen?? Bin mir da jetzt nämlich nimmer ganz sicher.
lg Nadine
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06.04.2005 13:15 |
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Felicitas

Mitglied
 

Dabei seit: 01.04.2005
Beiträge: 31
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Also wenn Du angefragt hast hast du ja Erlaubniss zur Nutzung der Bilder bekommen. Wenn Du die Bilder hättest nicht mehr nutzen dürfen hätte man Dich sicher per eMail kontaktiert aber am sichersten ist immer noch,frag einfach per mail nochmal nach ob Du die Bilder weiterhin nutzen darfst.
lg Felicitas
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06.04.2005 13:18 |
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Rosenbine

Mitglied
 
Dabei seit: 07.02.2005
Beiträge: 494
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frag nochmal nach, ich habe mal irgendwo gelesen das sie nach ca einem jahr verfallen. einen widerruf der bilderlaubnis müssen die besitzer nicht versenden da es ihr eigentum ist und die vrh`s die bilder sozusagen nur ausleihen.
also lieber nochmal nachfragen,damit bist du aufjedenfall auf der besseren seite
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06.04.2005 14:03 |
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Nessa82

Königin v. Passiv-Aggressivistan
 

Dabei seit: 13.03.2005
Beiträge: 6.254
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joa man sollte immer mal wieder nachfragen... mir ist da mal was nettes passiert... das Mädel von araber-online.ch hat sich fürchterlich über mich aufgeregt, ich hätte bei ihr die Bilder ohne Erlaubnis genommen. Sie hat mich ziemlich angefahren, was mir denn einfiele und so, sowas wär absolut verboten. Allerdings, ich hatte noch den Screenshot der Erlaubnis von ihr.
wie blöd.-..
aber naja.
Insgesamt hatten wir darüber im alten Forum mal gesprochen.
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06.04.2005 14:50 |
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Kim

Mitglied
 

Dabei seit: 10.02.2005
Beiträge: 683
Herkunft: Aalen
Themenstarter
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Hallo Danke für die antworten hab ihr jetzt nochmal ne Nachricht geschickt mit der Frage ob es noch gilt usw. Sicher ist sicher, weiß jemand ob Ramona Dünisch ihre bIlder noch an VRH´s gibt oder nicht?? Würde meine Frage dann doch schon beantworten.
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06.04.2005 15:11 |
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daFrodo

Mitglied
 

Dabei seit: 16.02.2005
Beiträge: 3.695
Herkunft: NRW
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Ich glaubs nicht, bin mir aber nciht sicher!
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06.04.2005 15:19 |
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Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
 

Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
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Zitat: |
Original von Rosenbine
frag nochmal nach, ich habe mal irgendwo gelesen das sie nach ca einem jahr verfallen. einen widerruf der bilderlaubnis müssen die besitzer nicht versenden da es ihr eigentum ist und die vrh`s die bilder sozusagen nur ausleihen.
also lieber nochmal nachfragen,damit bist du aufjedenfall auf der besseren seite |
Aaalso:
1. Eine Erlaubnis verfällt nicht, außer es wurde ein Zeitpunkt vereinbart, nach dem die Erlaubnis ihre Gültigkeit verliert.
2. Auch eine Erlaubnis ohne zeitliche Einschränkung kann nicht so einfach rückgängig gemacht werden, auf jeden Fall jedoch nicht, indem der Rechteinhaber einfach nichts von sich hören lässt.
3. Vor Gericht hat nur eine schriftliche Erlaubnis wirklich Sinn, oder halt eine bezeugte Zusage des Rechtinhabers. Lasst es euch also am Besten schriftlich geben. (Snailmail/Briefpost, keine eMail! - noch nicht) Vergesst nicht, euch abzusichern, falls derjenige, der euch die Erlaubnis unterschreibt, gar nicht der wirkliche Rechtinhaber ist. Baut etwas in der Hinsicht "Der Unterzeichnenden bestätigt, dass er die Rechte aller zur Verfügung gestellten Bilder besitzt und diese frei von Rechten Dritter sind" ein, sonst seid ihr im Falle des Falles diejenigen, die blechen dürfen.
__________________ PN an mich | eMail an mich | Meine Homepage
ACHTUNG: Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wendet euch für diese an
einen professionellen Rechtsanwalt. Ich übernehme keine Haftung für Auskünfte in Rechtsfragen.
"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
10 Verstöße kassiert, bekommt er eine 2. Verwarnung plus Sperre." (~Lara~)
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06.04.2005 15:34 |
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Nessa82

Königin v. Passiv-Aggressivistan
 

Dabei seit: 13.03.2005
Beiträge: 6.254
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Zitat: |
Original von Lars007
Vergesst nicht, euch abzusichern, falls derjenige, der euch die Erlaubnis unterschreibt, gar nicht der wirkliche Rechtinhaber ist. Baut etwas in der Hinsicht "Der Unterzeichnenden bestätigt, dass er die Rechte aller zur Verfügung gestellten Bilder besitzt und diese frei von Rechten Dritter sind" ein, sonst seid ihr im Falle des Falles diejenigen, die blechen dürfen. |
ich hab mal versucht die Mädels hier über dieses Thema aufzuklären... das einzige was ich erntete war nichtbeachtung oder Beschimpfung per PN...
viele viele Webseitenbetreiber die Pferdefotos auf ihrer Page haben wissen gar nicht, dass sie sie nicht weitergeben dürfen... das schützt aber den jenigen der sie auf seine Page packt nicht vor dem wütenden Fotografen... aber wie gesagt, ich hab das hier mal ausgeführt (meine es war noch im alten Forum)
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06.04.2005 15:50 |
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Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
 

Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
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Och, ich so sowas immer recht easy.
Je nachdem ob ich grad gut gelaunt bin nur 'ne Sperrung durch den Homepageanbieter oder halt Abmahnung und Sperre.
Die Abmahnung hab ich schon als Vordruck daliegen, muss nur noch die Namen und URLs reinschreiben und bei Beepworld, Oyla und Co. bin ich mittlerweile schon bekannt. *g* Wobei ich nicht an den Support schreibe, sondern mich gleich meine Kollegen in der Technik wende - geht schneller *g*
Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied - und wer nicht hören will, muss fühlen. Notfalls im Geldbeutel.
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"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
10 Verstöße kassiert, bekommt er eine 2. Verwarnung plus Sperre." (~Lara~)
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06.04.2005 15:55 |
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Dragontear

Mitglied
 

Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 1.697
Herkunft: Umkreis Gummersbach
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Zitat: |
Auch eine Erlaubnis ohne zeitliche Einschränkung kann nicht so einfach rückgängig gemacht werden, auf jeden Fall jedoch nicht, indem der Rechteinhaber einfach nichts von sich hören lässt. |
Wie ist es eigentlich in den Fällen:
1.Ich verlange für eine Nutzungserlaubnis immer E-Mail und Homepageadresse, natürlich funktionierende.
Nach Monatelangem Stress und über 100 Dieben ziehe ich die Erlaubnis zurück und schreibe jeden auf meiner Liste an - nur leider funktionieren 70% der Adressen nicht mehr.
Wer hat jetzt recht wenn diese Personen die Bilder noch für ihre anderen Seiten benutzen? Müsste doch ich sein, immerhin galt die Erlaubnis nicht Personenbezogen sondern Seitenbezogen.
2. Einige Leute meinen sie hätten angeblich die Erlaubnis bekommen obwohl ihre Seiten z.B. voller Fremdverlinkungen stecken und ich an solche Seiten grundsätzlich keine Erlaubnis vergebe. Allerdings hat keine der beiden Seiten Beweise für sich, nur die eigene Gewissheit sich nicht vertan zu haben - darf sie die Bilder behalten?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, Frage 3 habe ich schon wieder vergessen
Das sind so Probleme mit denen ich mich rumschlagen muss und deshalb nen neuen Beitrag wäre glaube ich nicht angebracht
Grüße
Dragontear
__________________
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06.04.2005 15:57 |
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Nessa82

Königin v. Passiv-Aggressivistan
 

Dabei seit: 13.03.2005
Beiträge: 6.254
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kannst du mir mal sowas per Mail schicken? nen Scan oder so? ich möcht gern mal wissen wie sone Abmahnung aussieht.
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06.04.2005 15:57 |
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Kim

Mitglied
 

Dabei seit: 10.02.2005
Beiträge: 683
Herkunft: Aalen
Themenstarter
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Also da wo ich die Bildererlaubniss hatte ist Ramona Dünisch also die Fotografin selbst nicht von nem VRH oder so. Mach das nämlich nie wieder das ich bei nem VRh frag hab ich vor paar jahren mal gemacht da meinte ich das Bild gehöre derer und die sagte ja nimmnur und ich bekam dann ne mail von der wütenden Besitzerin. Zum glück war die so freundlich als ich ihr das erklärte und die addy gab wo ichs her habe, das ich die Bilder weiterhin benutzen zu durfte und hatte sich sogar entschulidgt das sie mir gleich mit Gericht gedroht hatte, da ging mir damals schon ganz schön die Muffe,seit dem mach ich das nimmer nehm nur noch hier Bilder oder eben wenn ich die Erlaubniss vom Fotografen selbst hab bzw wenn ich mir sicher bin dsa der auch wircklich der Fotograf usw ist.
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06.04.2005 15:57 |
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Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
 

Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
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Zitat: |
Original von Dragontear
1.Ich verlange für eine Nutzungserlaubnis immer E-Mail und Homepageadresse, natürlich funktionierende.
Nach Monatelangem Stress und über 100 Dieben ziehe ich die Erlaubnis zurück und schreibe jeden auf meiner Liste an - nur leider funktionieren 70% der Adressen nicht mehr.
Wer hat jetzt recht wenn diese Personen die Bilder noch für ihre anderen Seiten benutzen? Müsste doch ich sein, immerhin galt die Erlaubnis nicht Personenbezogen sondern Seitenbezogen.
2. Einige Leute meinen sie hätten angeblich die Erlaubnis bekommen obwohl ihre Seiten z.B. voller Fremdverlinkungen stecken und ich an solche Seiten grundsätzlich keine Erlaubnis vergebe. Allerdings hat keine der beiden Seiten Beweise für sich, nur die eigene Gewissheit sich nicht vertan zu haben - darf sie die Bilder behalten? |
zu 1:
Ich weiß nicht, wie du die Erlaubnis erteilt hast, aber normalerweise tritt im Standardtext die Formulierung "zur Verwendung auf der Internetseite www.test-vrh.de" auf. Dann wäre das ja klar. (sowie unter 2.)
zu 2:
Grundsätzlich sind jedoch die Seitenbetreiber in der Beweispflicht, d.h. diese müssen beweisen, dass die Verwendung erlaubt war. Solange du also zumindest beweisen kannst, dass die Bilder von dir sind (höhere Auflösung, Zeugen, etc.) und die Gegenseite keine Erlaubnis für die Verwendung vorlegen kann (muss schriftlich sein, eMails - zumindest unsignierte - werden vor Gericht meist nicht anerkannt), hast du gute Erfolgsaussichten, eine etwaige Klage zu gewinnen.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Lars007: 06.04.2005 19:45.
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06.04.2005 19:44 |
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