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Pferdchen23 Pferdchen23 ist weiblich
Tina. NICHT Pferdchen23!


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Ja, ist dringend.

Naja, also 3 Fragen:
1. Wenn man eine Information über ein Tier hat braucht man keine Quellenangaben, oder? Ein Satz ist immer so aufgebaut "Das gesuchte Tier ist ...(z.B. ein Einzelgänger, ein guter Schwimmer etc.)
2. Eine gif Datei die man über google gefunden hat braucht auch keinen Quellennachweis oder? (Es stand nirgends das kopieren verboten ist und es ist nur ein gepixelter Pfotenabdruck also sowas das man auch selbstmachen könnte Augenzwinkern )
3. Schon schwieriger: Man nimmt ein Bild und davon stellt man nur einen winzigen 20x20 Pixel-Ausschnitt rein dem man keinem Foto genau zuordnen kann da jedes Tier dieser Art (exakt diesselben Augen hat und man nichtmehr erkennen kann von welchem Bild es ursprünglich stammt.
Einbinden ohne Quellnachweis gestattet?

lG,
Tina fröhlich

__________________
Schaut doch mal in unserem Thread vorbei smile
25.11.2005 18:51 Pferdchen23 ist offline E-Mail an Pferdchen23 senden Homepage von Pferdchen23 Beiträge von Pferdchen23 suchen Nehmen Sie Pferdchen23 in Ihre Freundesliste auf
Nessa82 Nessa82 ist weiblich
Königin v. Passiv-Aggressivistan


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zu 1.

"1. Wenn man eine Information über ein Tier hat braucht man keine Quellenangaben, oder? Ein Satz ist immer so aufgebaut "Das gesuchte Tier ist ...(z.B. ein Einzelgänger, ein guter Schwimmer etc.)"

raff ich ledier nicht, was du da wissen willst

zu 2.
"2. Eine gif Datei die man über google gefunden hat braucht auch keinen Quellennachweis oder? (Es stand nirgends das kopieren verboten ist und es ist nur ein gepixelter Pfotenabdruck also sowas das man auch selbstmachen könnte )"

mhm wenn der Pfotenabdruck von dir mühsam gepixelt wär würdest Du denke ich auch ne Quellenangabe haben wollen oder?

zu 3.
"3. Schon schwieriger: Man nimmt ein Bild und davon stellt man nur einen winzigen 20x20 Pixel-Ausschnitt rein dem man keinem Foto genau zuordnen kann da jedes Tier dieser Art (exakt diesselben Augen hat und man nichtmehr erkennen kann von welchem Bild es ursprünglich stammt."

fänd ich ne Frechheit, wenn des jeder so macht. Die Grenze zwischen klein genug und groß genug zum erkannt werden ist doch recht dünn.
... ich packe zu allem nen Quellennachweis zu, muss ja nicht immer direkt beim Bild sein, pack doch ins Impressum "Das Bild da und da ist von so und so"
25.11.2005 18:55 Nessa82 ist offline Homepage von Nessa82 Beiträge von Nessa82 suchen Nehmen Sie Nessa82 in Ihre Freundesliste auf
Pferdchen23 Pferdchen23 ist weiblich
Tina. NICHT Pferdchen23!


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Themenstarter Thema begonnen von Pferdchen23
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1. schon okay.
2. Mühsam gepixelt? Nee, war nichts besonderes... ich kann´s gerne auch selbst machen aber sieht im Endeffekt eh gleich aus von daher... man kann bei einem "Punk-Punkt-Strich"-Bild von daher auch einfach nehmen dacht ich.
Wollt aber nichts falsches machen auch wenn gif-Bilder (wie Tieranimationen) doch eh meist geklaut sind und keiner mehr weiß woher sie sind und jeder sie benutzt Augenzwinkern
3. Nur verlinken wäre ja okay aber ich fänd´s doof den Fotografen anfragen zu müssen obwohl jedes andere Hörnchen diesselben Augen hat (und es ist wirklich NUR das Auge und sonst nichts), aber falsch machen möchte ich auch nichts.

__________________
Schaut doch mal in unserem Thread vorbei smile
25.11.2005 19:00 Pferdchen23 ist offline E-Mail an Pferdchen23 senden Homepage von Pferdchen23 Beiträge von Pferdchen23 suchen Nehmen Sie Pferdchen23 in Ihre Freundesliste auf
Cool T Cool T ist weiblich
muahahaha


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auch wenns ,,NUR" das Auge eines Eichhörnchen ist, musst du immer Nachfragen. Ich würde jeden Anzeigen, der sowas macht. Es ist einfach ne Frechheit zu denken ,,Ach ist doch was beliebiges, das nehm ich jetzt einfach"
Sorry, das ich das jetzt so sage, aber sowas kann ich jetzt gar nicht ab.
Na ja, aber du scheinst da j einsichtig zu sein und würdest es ja auch richtig machen Augenzwinkern

lg Babz

__________________
wtf?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Cool T: 25.11.2005 19:30.

25.11.2005 19:29 Cool T ist offline E-Mail an Cool T senden Beiträge von Cool T suchen Nehmen Sie Cool T in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Cool T in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Cool T anzeigen
Schnegge
...


Dabei seit: 30.04.2005
Beiträge: 5.795

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1,)
Es fält zu 99,999 % keinem auf, woher de Text ist
2,)
Brauchst du trotzdem. Quellennachweiß ist immer Pflicht, ob bei Profifoto oder geknipse
3,)
Das selbe wie oben

Du brauchst IMMER einen Quellennachweis bzw. musst fragen. Bei kleinen Textauszuügen eigentlich ebenso, auchw enn es wahrscheinlich niemandem auffällt ^^
Aber bei Bildern oder gif.-Dateien IMMER
25.11.2005 19:37 Schnegge ist offline E-Mail an Schnegge senden Beiträge von Schnegge suchen Nehmen Sie Schnegge in Ihre Freundesliste auf
Pferdchen23 Pferdchen23 ist weiblich
Tina. NICHT Pferdchen23!


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Also bei der gif-Datei hab ich es jetzt gelassen, weil ich mir nichtmal sicher bin ob das Bild wirklich von dem Seitenbetreiber stammt.
Eines der vielen Teile die überall rumschwirren.
Sorry, ist ja nich grade legal aber *sich schonmal duckt falls gleich zusammen gehauen wird* aber für eine Datei die einen Tag lang für kurze Zeit zu sehen ist und nur der Anschauung dient stell ich nicht die Welt auf den Kopf Augenzwinkern

Und danke für die schnellen Antworten.
Da bis zum 19. an dem man die Seite erst für 24 Stunden aufrufen kann noch etwas Zeit ist hab ich´s erstmal drauf aber werd´s dann später durch mein eigenes Eichhörnchen ersetzen.
Aber theoretisch kann jeder herkommen und sagen das ist sein Bild... man erkennt nämlich nicht wirklich was es ist, das ist ja auch der Sinn des Rätselbildes Augenzwinkern

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25.11.2005 19:43 Pferdchen23 ist offline E-Mail an Pferdchen23 senden Homepage von Pferdchen23 Beiträge von Pferdchen23 suchen Nehmen Sie Pferdchen23 in Ihre Freundesliste auf
Aicha Aicha ist weiblich
Mitglied


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Zitat:
Original von Pferdchen23
Aber theoretisch kann jeder herkommen und sagen das ist sein Bild... man erkennt nämlich nicht wirklich was es ist, das ist ja auch der Sinn des Rätselbildes Augenzwinkern

naja, stell dir aber mal vor, du hast ein Pferdebild... einer schneidet da ein ganz kleines bisschen von aus, es passt ja immernoch aufs Bild draufö.....
von daher wäre es mit einem originalbild sehr gut nachvollziehbar und vor Gericht brauchbar

__________________
BloG / Photo Dream
- Wir bleiben, wir siegen, weil wir noch Freunde sind, nichts wird uns totkriegen, weil wir Freunde sind -

26.11.2005 13:45 Aicha ist offline E-Mail an Aicha senden Homepage von Aicha Beiträge von Aicha suchen Nehmen Sie Aicha in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Aicha: lavandagirl2000 MSN Passport-Profil von Aicha anzeigen
Lars007 Lars007 ist männlich
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Du musst immer fragen, wenn du Urheberrechtlich geschütztes Material anders als im Kleinzitat benutzt. Und selbst dort ist eine Quellenangabe unabdinglich.

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"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
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ich hab mich jetzt mal informiert.
Eine Grafik, also ein Gif oder sowas, kann vom Schöpfer kaum unter Copyrightschützt gestellt werden weil :
jeder, der ein ähnliches oder gleiches Grafikprogramm hat sie theoretisch exakt nachbauen könnte. Bei sehr aufwändigen Sachen die aus mehreren Bestandteilen zusammengefügt wurden und eben sehr einzigartig anmuten gilt das nicht, ich habe aber auch nichts genaueres gefunden ab wann eine Grafik aufwändig ist und wann sie es nicht ist.
26.11.2005 19:39 Nessa82 ist offline Homepage von Nessa82 Beiträge von Nessa82 suchen Nehmen Sie Nessa82 in Ihre Freundesliste auf
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Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) unterscheidet zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern. "Lichtbildwerke" sind künstlerische Fotos, die als "persönliche geistige Schöpfung" nach Par 2 UrhG den vollen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die anderen Fotos werden als "Lichtbilder" bezeichnet. Sie genießen Leistungsschutz nach Par 72 UrhG.

Die Schutzvorschriften für Lichtbildwerke gelten in entsprechender Anwendung auch für Lichtbilder. Die Unterschiede sind für die Praxis kaum von Bedeutung. Bei Lichtbildwerken dauert z. B. die Schutzfrist wie auch bei anderen Kunstwerken bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheber (Par 64 UrhG). Sie erlischt dagegen bei den Lichtbildern 50 Jahre nach dem Erscheinen bzw. 50 Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist. Außerdem sind individuelle Lichtbildwerke im Gegensatz zu einfachen Lichtbildern auch gegen fast identische Nachbildungen geschützt. Die Verbreitung originalgetreuer Kopien ist in beiden Fällen erlaubnispflichtig.

Als Qualitätsmerkmale für Lichtbildwerke werden in der Literatur die besondere Wahl des Motivs, die ungewöhnliche Perspektive, die Verteilung von Licht und Schatten u. a. genannt (vgl. [SCHRICKER]). Wichtig ist dabei, dass bereits ein minimales Maß an Individualität den Schutz begründet. Die technische Perfektion ist nicht entscheidend.

Beispiele für einfache Lichtbilder, die nur den Leistungsschutz genießen, sind nicht individuelle Gegenstandsfotos (z. B. Abbildungen in Kaufhauskatalogen). Auch Luft- und Satellitenbilder, Röntgenbilder und Fotos aus Passbildautomaten sind als Lichtbilder geschützt.

Merke:
Fotos aus Zeitschriften und vor allem die Fotos bekannter Fotografen aber auch individuelle Bilder von Amateurfotografen können Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sein. Sie dürfen ohne Zustimmung der Urheber nicht einmal als Vorlage für fotografische Nachbildungen oder fotorealistische Gemälde verwendet werden.
Gegen eine originalgetreue Vervielfältigung ist praktisch auch jedes andere Foto geschützt.

Quelle: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#bildwerk
UrhG: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

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