|
 |
Frage zum Copyright, bitte schnell antworten ;) |
Pferdchen23

Tina. NICHT Pferdchen23!
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 2.459
Herkunft: BK in WN in BaWü
 |
|
Frage zum Copyright, bitte schnell antworten ;) |
 |
Ja, ist dringend.
Naja, also 3 Fragen:
1. Wenn man eine Information über ein Tier hat braucht man keine Quellenangaben, oder? Ein Satz ist immer so aufgebaut "Das gesuchte Tier ist ...(z.B. ein Einzelgänger, ein guter Schwimmer etc.)
2. Eine gif Datei die man über google gefunden hat braucht auch keinen Quellennachweis oder? (Es stand nirgends das kopieren verboten ist und es ist nur ein gepixelter Pfotenabdruck also sowas das man auch selbstmachen könnte
)
3. Schon schwieriger: Man nimmt ein Bild und davon stellt man nur einen winzigen 20x20 Pixel-Ausschnitt rein dem man keinem Foto genau zuordnen kann da jedes Tier dieser Art (exakt diesselben Augen hat und man nichtmehr erkennen kann von welchem Bild es ursprünglich stammt.
Einbinden ohne Quellnachweis gestattet?
lG,
Tina
__________________
Schaut doch mal in unserem Thread vorbei
|
|
25.11.2005 18:51 |
|
|
Nessa82

Königin v. Passiv-Aggressivistan
 

Dabei seit: 13.03.2005
Beiträge: 6.254
 |
|
zu 1.
"1. Wenn man eine Information über ein Tier hat braucht man keine Quellenangaben, oder? Ein Satz ist immer so aufgebaut "Das gesuchte Tier ist ...(z.B. ein Einzelgänger, ein guter Schwimmer etc.)"
raff ich ledier nicht, was du da wissen willst
zu 2.
"2. Eine gif Datei die man über google gefunden hat braucht auch keinen Quellennachweis oder? (Es stand nirgends das kopieren verboten ist und es ist nur ein gepixelter Pfotenabdruck also sowas das man auch selbstmachen könnte )"
mhm wenn der Pfotenabdruck von dir mühsam gepixelt wär würdest Du denke ich auch ne Quellenangabe haben wollen oder?
zu 3.
"3. Schon schwieriger: Man nimmt ein Bild und davon stellt man nur einen winzigen 20x20 Pixel-Ausschnitt rein dem man keinem Foto genau zuordnen kann da jedes Tier dieser Art (exakt diesselben Augen hat und man nichtmehr erkennen kann von welchem Bild es ursprünglich stammt."
fänd ich ne Frechheit, wenn des jeder so macht. Die Grenze zwischen klein genug und groß genug zum erkannt werden ist doch recht dünn.
... ich packe zu allem nen Quellennachweis zu, muss ja nicht immer direkt beim Bild sein, pack doch ins Impressum "Das Bild da und da ist von so und so"
|
|
25.11.2005 18:55 |
|
|
Pferdchen23

Tina. NICHT Pferdchen23!
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 2.459
Herkunft: BK in WN in BaWü
Themenstarter
 |
|
1. schon okay.
2. Mühsam gepixelt? Nee, war nichts besonderes... ich kann´s gerne auch selbst machen aber sieht im Endeffekt eh gleich aus von daher... man kann bei einem "Punk-Punkt-Strich"-Bild von daher auch einfach nehmen dacht ich.
Wollt aber nichts falsches machen auch wenn gif-Bilder (wie Tieranimationen) doch eh meist geklaut sind und keiner mehr weiß woher sie sind und jeder sie benutzt
3. Nur verlinken wäre ja okay aber ich fänd´s doof den Fotografen anfragen zu müssen obwohl jedes andere Hörnchen diesselben Augen hat (und es ist wirklich NUR das Auge und sonst nichts), aber falsch machen möchte ich auch nichts.
__________________
Schaut doch mal in unserem Thread vorbei
|
|
25.11.2005 19:00 |
|
|
Cool T

muahahaha
 

Dabei seit: 11.02.2005
Beiträge: 1.021
Herkunft: Deutschland
 |
|
auch wenns ,,NUR" das Auge eines Eichhörnchen ist, musst du immer Nachfragen. Ich würde jeden Anzeigen, der sowas macht. Es ist einfach ne Frechheit zu denken ,,Ach ist doch was beliebiges, das nehm ich jetzt einfach"
Sorry, das ich das jetzt so sage, aber sowas kann ich jetzt gar nicht ab.
Na ja, aber du scheinst da j einsichtig zu sein und würdest es ja auch richtig machen
lg Babz
__________________ wtf?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Cool T: 25.11.2005 19:30.
|
|
25.11.2005 19:29 |
|
|
Schnegge
...
 
Dabei seit: 30.04.2005
Beiträge: 5.795
 |
|
1,)
Es fält zu 99,999 % keinem auf, woher de Text ist
2,)
Brauchst du trotzdem. Quellennachweiß ist immer Pflicht, ob bei Profifoto oder geknipse
3,)
Das selbe wie oben
Du brauchst IMMER einen Quellennachweis bzw. musst fragen. Bei kleinen Textauszuügen eigentlich ebenso, auchw enn es wahrscheinlich niemandem auffällt ^^
Aber bei Bildern oder gif.-Dateien IMMER
|
|
25.11.2005 19:37 |
|
|
Pferdchen23

Tina. NICHT Pferdchen23!
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 2.459
Herkunft: BK in WN in BaWü
Themenstarter
 |
|
Also bei der gif-Datei hab ich es jetzt gelassen, weil ich mir nichtmal sicher bin ob das Bild wirklich von dem Seitenbetreiber stammt.
Eines der vielen Teile die überall rumschwirren.
Sorry, ist ja nich grade legal aber *sich schonmal duckt falls gleich zusammen gehauen wird* aber für eine Datei die einen Tag lang für kurze Zeit zu sehen ist und nur der Anschauung dient stell ich nicht die Welt auf den Kopf
Und danke für die schnellen Antworten.
Da bis zum 19. an dem man die Seite erst für 24 Stunden aufrufen kann noch etwas Zeit ist hab ich´s erstmal drauf aber werd´s dann später durch mein eigenes Eichhörnchen ersetzen.
Aber theoretisch kann jeder herkommen und sagen das ist sein Bild... man erkennt nämlich nicht wirklich was es ist, das ist ja auch der Sinn des Rätselbildes
__________________
Schaut doch mal in unserem Thread vorbei
|
|
25.11.2005 19:43 |
|
|
Aicha

Mitglied
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 4.653
Herkunft: Deutschland
 |
|
Zitat: |
Original von Pferdchen23
Aber theoretisch kann jeder herkommen und sagen das ist sein Bild... man erkennt nämlich nicht wirklich was es ist, das ist ja auch der Sinn des Rätselbildes
|
naja, stell dir aber mal vor, du hast ein Pferdebild... einer schneidet da ein ganz kleines bisschen von aus, es passt ja immernoch aufs Bild draufö.....
von daher wäre es mit einem originalbild sehr gut nachvollziehbar und vor Gericht brauchbar
__________________
BloG / Photo Dream
- Wir bleiben, wir siegen, weil wir noch Freunde sind, nichts wird uns totkriegen, weil wir Freunde sind -
|
|
26.11.2005 13:45 |
|
|
Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
 

Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
 |
|
Du musst immer fragen, wenn du Urheberrechtlich geschütztes Material anders als im Kleinzitat benutzt. Und selbst dort ist eine Quellenangabe unabdinglich.
__________________ PN an mich | eMail an mich | Meine Homepage
ACHTUNG: Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wendet euch für diese an
einen professionellen Rechtsanwalt. Ich übernehme keine Haftung für Auskünfte in Rechtsfragen.
"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
10 Verstöße kassiert, bekommt er eine 2. Verwarnung plus Sperre." (~Lara~)
|
|
26.11.2005 14:44 |
|
|
Nessa82

Königin v. Passiv-Aggressivistan
 

Dabei seit: 13.03.2005
Beiträge: 6.254
 |
|
ich hab mich jetzt mal informiert.
Eine Grafik, also ein Gif oder sowas, kann vom Schöpfer kaum unter Copyrightschützt gestellt werden weil :
jeder, der ein ähnliches oder gleiches Grafikprogramm hat sie theoretisch exakt nachbauen könnte. Bei sehr aufwändigen Sachen die aus mehreren Bestandteilen zusammengefügt wurden und eben sehr einzigartig anmuten gilt das nicht, ich habe aber auch nichts genaueres gefunden ab wann eine Grafik aufwändig ist und wann sie es nicht ist.
|
|
26.11.2005 19:39 |
|
|
Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
 

Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
 |
|
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) unterscheidet zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern. "Lichtbildwerke" sind künstlerische Fotos, die als "persönliche geistige Schöpfung" nach Par 2 UrhG den vollen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die anderen Fotos werden als "Lichtbilder" bezeichnet. Sie genießen Leistungsschutz nach Par 72 UrhG.
Die Schutzvorschriften für Lichtbildwerke gelten in entsprechender Anwendung auch für Lichtbilder. Die Unterschiede sind für die Praxis kaum von Bedeutung. Bei Lichtbildwerken dauert z. B. die Schutzfrist wie auch bei anderen Kunstwerken bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheber (Par 64 UrhG). Sie erlischt dagegen bei den Lichtbildern 50 Jahre nach dem Erscheinen bzw. 50 Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist. Außerdem sind individuelle Lichtbildwerke im Gegensatz zu einfachen Lichtbildern auch gegen fast identische Nachbildungen geschützt. Die Verbreitung originalgetreuer Kopien ist in beiden Fällen erlaubnispflichtig.
Als Qualitätsmerkmale für Lichtbildwerke werden in der Literatur die besondere Wahl des Motivs, die ungewöhnliche Perspektive, die Verteilung von Licht und Schatten u. a. genannt (vgl. [SCHRICKER]). Wichtig ist dabei, dass bereits ein minimales Maß an Individualität den Schutz begründet. Die technische Perfektion ist nicht entscheidend.
Beispiele für einfache Lichtbilder, die nur den Leistungsschutz genießen, sind nicht individuelle Gegenstandsfotos (z. B. Abbildungen in Kaufhauskatalogen). Auch Luft- und Satellitenbilder, Röntgenbilder und Fotos aus Passbildautomaten sind als Lichtbilder geschützt.
Merke:
Fotos aus Zeitschriften und vor allem die Fotos bekannter Fotografen aber auch individuelle Bilder von Amateurfotografen können Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sein. Sie dürfen ohne Zustimmung der Urheber nicht einmal als Vorlage für fotografische Nachbildungen oder fotorealistische Gemälde verwendet werden.
Gegen eine originalgetreue Vervielfältigung ist praktisch auch jedes andere Foto geschützt.
Quelle: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#bildwerk
UrhG: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
__________________ PN an mich | eMail an mich | Meine Homepage
ACHTUNG: Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wendet euch für diese an
einen professionellen Rechtsanwalt. Ich übernehme keine Haftung für Auskünfte in Rechtsfragen.
"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
10 Verstöße kassiert, bekommt er eine 2. Verwarnung plus Sperre." (~Lara~)
|
|
26.11.2005 21:43 |
|
|
|
|
 |
Impressum
|