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Freie Benutzung |
Heeschen

Nichts besonderes ...
 

Dabei seit: 25.03.2005
Beiträge: 445
Herkunft: Niedersachsen
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Nachdem ich mir jetzt eine kleine Diskussion über die Bedeutung von ein paar Sätzen angetan habe, wollte ich mal wissen, wer von uns Recht hat.
Folgender Paragraph war ausschlaggebend:
Zitat: |
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html |
Ich meine: Selbstständige Werke sind Dinge wie Gemälde, für die das ursprüngliche Werk lediglich als Vorlage diente.
Sie meint: Zu selbstständigen Werken zählen auch Grafiken, wie Avatare, was ja bedeuten würde, dass ein selbstständiges Werk schon ein Foto mit Brush sein würde.
Wenn jetzt stimmt, was SIE sagt, würde das praktisch über den Haufen werfen, was ich je über Copyright gelernt habe.
Jetzt will ich mal wissen, wer das Beamtendeutsch richtig interpretiert hat, oder ob wir beide nicht verstanden haben, was die uns sagen wollen ^_^
Würde mich über rasche Antworten freuen und Danke schon mal.
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Greetz ²
Aila, -Katja-, Marina, Vici, Vroni
(Wer gegrüsst sein will, soll sich melden ^^)
Ava von *Nirvana
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30.01.2006 21:15 |
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