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Frage zum Urheberrecht |
Kimmybabe

Stolze 400D Besitzerin
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 986
Herkunft: Deutschland
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Also. Ich hoffe, den Thread gibt es noch nicht. Ich habe gesucht, aber keine direkte Antwort auf meine Frage gefunden.
Also, wie is es. Wenn ich Bilder von Leuten geschossen habe. Diese Bilder aber nicht öffentlich zur Schau stelle, sondern sie sich nur auf meinem PC befinden. Dann kann doch die Person nicht von mir verlangen, dass ich diese Bilder von meinem PC lösche, oder? Nur, weil er meint, er fühl sich dadurch belästigt (was ich eh nicht versteh. Sie stehen von meiner Seite aus nicht im Internet. Nichts...)
Allerdings meint diese Person, die Bilder selbst öffentlich, sprich im Internet, zur Schau stellen zu müssen. Allerdings unterliegen sie doch meinem Urheberrecht. Wodurch ich ja sagen kann, dass ich nicht möchte, dass sie kopiert und veröffentlich werden, oder?!
Und diese Person meint allerdings, dass er sich auf den Fotos befindet, und er sie somit auch verweden darf. Egal, ob ich die gemacht hab oder nicht. Stimmt das?
Sorry, falls ich es echt übersehen haben sollte bei der Suche. Ich hoffe doch nicht, dass das der Fall is und das ich eine baldige Antwort darauf erhalte.
Würde mich tatsächlich interessieren, was davon denn nun richtig ist oder nicht.
Danke euch.
Kimmybabe
__________________
Psychedelic violence - crime of visual shock
(vom 06.11. - 10.11. Abschlussfahrt nach Berlin)
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03.09.2005 03:01 |
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Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
 

Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
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Die Veröffentlichung durch ihn oder sie ist definitiv nicht legal, sondern tangiert deine Rechte als Urheber und würde sogar zu einer Klage berechtigen.
Zu deiner Hauptfrage wäre es hilfreich, ein paar Informationen zu bekommen, was auf den Fotos zu sehen ist und vor allem, unter welchen Umständen die Fotos entstanden sind.
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ACHTUNG: Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wendet euch für diese an
einen professionellen Rechtsanwalt. Ich übernehme keine Haftung für Auskünfte in Rechtsfragen.
"Wenn schon eine Verwarnung ausgesprochen wurde und der betreffende User noch mal
10 Verstöße kassiert, bekommt er eine 2. Verwarnung plus Sperre." (~Lara~)
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03.09.2005 08:03 |
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p2o
Mitglied
 
Dabei seit: 13.02.2005
Beiträge: 115
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Zu Frage eins: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte = Urheberrechtsgesetz (UrhG.) § 12
Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
Zu Frage zwei: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie = Kunst-Urhebergesetz (KUG)
§ 22
[Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23
[Ausnahmen zu § 22]
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Jetzt bleibt nur noch die Frage zu klären, unter welchen Umständen die Fotos entstanden sind und wer bzw. war alles darauf abgebildet ist, wie Lars007 schon angedeutet hat.
__________________ Ich bin für die Galerie und gegen die Threads!
UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!!!
Jeder macht was er will, niemand macht was er soll, aber alle machen mit. Wie toll!
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03.09.2005 21:42 |
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Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
 

Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
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Ich würde im Zweifelsfall die Fotos nicht veröffentlichen, denn sie sind eindeutig in privatem, geschützem Umfeld entstanden und deshalb besonders schutzwürdig.
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04.09.2005 12:01 |
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Lars007
zeigt seine Fotos auf www.fohlenfotos.de
 

Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 1.345
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Ja.
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05.09.2005 19:30 |
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