Gewerbe |
Hexenpony
Mitglied
 
Dabei seit: 01.05.2008
Beiträge: 1
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Hallo,
ich hab nun zwar schon die Suchfunktion benutzt, aber die Antworten sind alles etwas verwirrend und Unterschiedlich.
Meine Frage, wenn ich Geld für Shootings nehme, muss ich ein Gewerbe anmelden.
Nachdem ich hier suchte, jaa, ich muss es wohl.
wo geh ich da nun zu erst hin ? steueramt oder Gewerbeamt
Was für Kosten kommen auf mich zu, was muss ich alles abschliessen.
Will ja nicht letzlich mehr zahlen, als ich verdiene, bin da etwas verwirrt.
Mag mir das mal wer genauer erklären ?
Und was kann man dann absetzten ?
LG
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01.05.2008 21:10 |
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Susan

Drago der Rebell :D
 

Dabei seit: 30.06.2005
Beiträge: 11.618
Herkunft: Olching << München
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Also, erstmal musst du zum Gewerbeamt und dann eine Gebühr dafür bezahlen, dass du dieses Gewerbe anmeldest.
Mit den laufenden Kosten bin ich so nicht informiert....
Absetzen kannst du alles, was mit deinem Beruf zu tun hat -> Fotopapier, Speicherkarten, Kamera, etc...
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02.05.2008 06:52 |
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Nishani

Mitglied
 

Dabei seit: 14.12.2006
Beiträge: 364
Herkunft: Wiesbaden
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Du gehst zur Stadtverwaltung und meldest da ein Gewerbe an. Das kostet je nach Stadt unterschiedlich, aber nicht viel.
Laufende Kosten hats (zumindest bei mir
) keine.
Absetzen kannst du, wie Susan schon gesagt hat, alles was mit deiner Tätigkeit zu tun hat: Kamera, Zubehör, Fahrtkosten,..
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02.05.2008 13:09 |
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Manu

Mitglied
 

Dabei seit: 17.02.2005
Beiträge: 1.243
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jap, zum gewerbeamt gehen, alle anderen, die geld von die haben wollen melden sich schon bei dir(ihk (industrie und handelskammer, ungefähr 50 €), BG (gerufsgenossenschaft -> versicherung), finanzamt (-> du musst eine steuererklärung machen, ist aber nicht allzuschwer, nur eben zeitaufwendig)).
steuerlich absetzen kannst du speicherkarten und so erst, wenn du auch auf deine dienstleistungen (also shootings und so) eine steuer erhebst. das rechnte sich aber nicht zu beginn, ab einnahmen von über 7000 € im jahr musst du dann diese steuer berechnen, sind um die 19 % (ich weiß nicht, ob das da auch mehrwertsteuer heißt).
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07.05.2008 21:55 |
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Michi264

Take it ISI
 

Dabei seit: 11.02.2005
Beiträge: 7.364
Herkunft: Bad Nauheim Name: Michi
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Habe mal eine Frage an euch, bezüglich der Anmeldung eines Gewerbes.
Möchte gerne nächstes Jahr nun endlich ein Gewerbe anmelden, um meine Fotoshootings zu machen.
Nun mache ich derzeit eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß-und Außenhandel.
Kann es nun damit Probleme geben?
Weil ich dann ja sozusagen doppelt Geld verdiene.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen
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29.11.2009 19:30 |
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Sidney

Lucifer - the fallen angel
 

Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 7.758
Herkunft: Backnang
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Also. Zum einen gibt es verschiedene Arten von Gewerbe. Z.B. das Geringverdienergewerbe. Da musst du z.B. keine Versicherung bezahlen, hast soweit ich informiert bin keine Umsatzsteuer, darfst aber auch keine Mehrwertsteuer erheben. Dafür musst du jährlich unter einem gewissen Freibetrag bleiben. Wenn du über den Freibetrag kommst, musst du diverse Sachen von der Steuer absetzen (hierfür kannst du so ziemlich alles nehmen, was mit deinem Hobby zu tun hat: z.B. Fahrtkosten, Handykosten - wegen der Terminbildung - Equipment, etc. etc., da setzt du dich aber am Besten mit nem Steuerberater auseinander).
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du mit deinem zukünftigen Arbeitgeber reden. Normalerweise wird das im Vertrag festgehalten ob und in welcher Form du ein Gewerbe anmelden darfst.
Vlt hilft dir dieser Link noch weiter: http://www.kleingewerbe.com/
So, dann gibt es noch eine Alternative für Künstler. Du könntest dich evtl als freischaffender Künstler anmelden aaaaber hier gibt es das Problem, dass es bei der Fotografie eine ziemliche Grauzone ist ob und inwiefern das Kunst ist. Ein Bekannter von mir ist freischaffender Musiker. Der hatte mir den Tipp gegeben mich so anzumelden.
Hierbei gilt. Rechnungen darfst du schreiben, Verträge sind gültig, wie es mit der Steuerabsetzung aussieht, weiß ich nicht konkret, da du als freischaffender Künstler deine Einnahmen nicht besteuern musst (vage. Dafür leg ich meine Hand nicht ins Feuer). Du kannst (musst aber nicht) dich über so ne Art Vereinigung der Künstler (mir fällt der Name nicht ein) recht kostengünstig versichern lassen, etc.
Informier dich einfach mal ausführlich.
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30.11.2009 02:16 |
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Ponyhof

Mir gehen die Nickänderungen auf den S*ck
 

Dabei seit: 19.02.2005
Beiträge: 5.951
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Ich hab mich beim Finanzamt als Freiberuflich angemeldet und muss nur wenn ich was verdiene ne entsprechende Erklärung abgeben. Solange ich unter 400.- im Monat bleibe, erheben sie gar nichts.
Da es unregelmäßiges Geld ist, muss ich das auch bei meiner Ausbildung alle 3 Monate eben angeben (:
MfG;
Ponyhof
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30.11.2009 15:10 |
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Stelo

de drecksche Assl
 

Dabei seit: 28.04.2005
Beiträge: 1.628
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Zitat: |
Original von Sidney
Also. Zum einen gibt es verschiedene Arten von Gewerbe. Z.B. das Geringverdienergewerbe. Da musst du z.B. keine Versicherung bezahlen, hast soweit ich informiert bin keine Umsatzsteuer, darfst aber auch keine Mehrwertsteuer erheben. Dafür musst du jährlich unter einem gewissen Freibetrag bleiben. Wenn du über den Freibetrag kommst, musst du diverse Sachen von der Steuer absetzen (hierfür kannst du so ziemlich alles nehmen, was mit deinem Hobby zu tun hat: z.B. Fahrtkosten, Handykosten - wegen der Terminbildung - Equipment, etc. etc., da setzt du dich aber am Besten mit nem Steuerberater auseinander).
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du mit deinem zukünftigen Arbeitgeber reden. Normalerweise wird das im Vertrag festgehalten ob und in welcher Form du ein Gewerbe anmelden darfst.
Vlt hilft dir dieser Link noch weiter: http://www.kleingewerbe.com/
So, dann gibt es noch eine Alternative für Künstler. Du könntest dich evtl als freischaffender Künstler anmelden aaaaber hier gibt es das Problem, dass es bei der Fotografie eine ziemliche Grauzone ist ob und inwiefern das Kunst ist. Ein Bekannter von mir ist freischaffender Musiker. Der hatte mir den Tipp gegeben mich so anzumelden.
Hierbei gilt. Rechnungen darfst du schreiben, Verträge sind gültig, wie es mit der Steuerabsetzung aussieht, weiß ich nicht konkret, da du als freischaffender Künstler deine Einnahmen nicht besteuern musst (vage. Dafür leg ich meine Hand nicht ins Feuer). Du kannst (musst aber nicht) dich über so ne Art Vereinigung der Künstler (mir fällt der Name nicht ein) recht kostengünstig versichern lassen, etc.
Informier dich einfach mal ausführlich. |
Ich würde hier nur gern Ergänzen: "Geringverdienergewerbe" wird durch die Kleinunternehmerreglung definiert. Den Freibetrag und alles andere kannst du hier nachlesen: http://www.steuerlexikon-online.de/Klein...erregelung.html
Das mit dem Freiberufler ist so eine Sache, wollte ich auch machen ... hab es dann aber gelassen, da auch ich in eine "Grauzone" hineingeraten ist.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, fährst du definitiv immer die sichere Schiene. Du kannst ein Einzelunternehmen anmelden, dass kostet einmalig so um die 20€. Danach musst du keine Steuern und nix bezahlen ... nur am Ende eine ganz einfache Gewinn-Verlust-Rechnung machen und deine Steuererklärung abgeben. Vorsteuer musst du natürlich auch keine bezahlen.
OT: Fotografieren ist bei den Freiberuflerin auch eine Grauzone? Find ich furchtbar wie die sich da anstellen, als wäre DAS keine Kunst ...
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"Es gibt keine Romanhelden mehr,
weil es keine Individualisten mehr gibt,
weil die Individualität verlorengegangen,
weil der Mensch einsam, jeder Mensch gleich einsam,
ohne Recht auf individuelle Einsamkeit ist und
eine namen- und heldenlose einsame Masse bildet."
Günter Grass

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30.11.2009 20:39 |
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Sidney

Lucifer - the fallen angel
 

Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 7.758
Herkunft: Backnang
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Zitat: |
Original von Stelo
Zitat: |
Original von Sidney
Also. Zum einen gibt es verschiedene Arten von Gewerbe. Z.B. das Geringverdienergewerbe. Da musst du z.B. keine Versicherung bezahlen, hast soweit ich informiert bin keine Umsatzsteuer, darfst aber auch keine Mehrwertsteuer erheben. Dafür musst du jährlich unter einem gewissen Freibetrag bleiben. Wenn du über den Freibetrag kommst, musst du diverse Sachen von der Steuer absetzen (hierfür kannst du so ziemlich alles nehmen, was mit deinem Hobby zu tun hat: z.B. Fahrtkosten, Handykosten - wegen der Terminbildung - Equipment, etc. etc., da setzt du dich aber am Besten mit nem Steuerberater auseinander).
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du mit deinem zukünftigen Arbeitgeber reden. Normalerweise wird das im Vertrag festgehalten ob und in welcher Form du ein Gewerbe anmelden darfst.
Vlt hilft dir dieser Link noch weiter: http://www.kleingewerbe.com/
So, dann gibt es noch eine Alternative für Künstler. Du könntest dich evtl als freischaffender Künstler anmelden aaaaber hier gibt es das Problem, dass es bei der Fotografie eine ziemliche Grauzone ist ob und inwiefern das Kunst ist. Ein Bekannter von mir ist freischaffender Musiker. Der hatte mir den Tipp gegeben mich so anzumelden.
Hierbei gilt. Rechnungen darfst du schreiben, Verträge sind gültig, wie es mit der Steuerabsetzung aussieht, weiß ich nicht konkret, da du als freischaffender Künstler deine Einnahmen nicht besteuern musst (vage. Dafür leg ich meine Hand nicht ins Feuer). Du kannst (musst aber nicht) dich über so ne Art Vereinigung der Künstler (mir fällt der Name nicht ein) recht kostengünstig versichern lassen, etc.
Informier dich einfach mal ausführlich. |
Ich würde hier nur gern Ergänzen: "Geringverdienergewerbe" wird durch die Kleinunternehmerreglung definiert. Den Freibetrag und alles andere kannst du hier nachlesen: http://www.steuerlexikon-online.de/Klein...erregelung.html
Das mit dem Freiberufler ist so eine Sache, wollte ich auch machen ... hab es dann aber gelassen, da auch ich in eine "Grauzone" hineingeraten ist.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, fährst du definitiv immer die sichere Schiene. Du kannst ein Einzelunternehmen anmelden, dass kostet einmalig so um die 20€. Danach musst du keine Steuern und nix bezahlen ... nur am Ende eine ganz einfache Gewinn-Verlust-Rechnung machen und deine Steuererklärung abgeben. Vorsteuer musst du natürlich auch keine bezahlen.
OT: Fotografieren ist bei den Freiberuflerin auch eine Grauzone? Find ich furchtbar wie die sich da anstellen, als wäre DAS keine Kunst ...
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Danke Stelo, für die Ergänzung. Ja, Fotografie ist eine Grauzone, da mit mit Fotografie nicht nur Kunst betreibt, sondern z.B. Fotojournalismus. Das läuft nicht als Kunst, sondern als Dokumentation. Wenn man sich als Fotograf als freischaffender Künstler eintragen lassen möchte, dann wird geprüft, inwiefern deine Fotografie noch als Kunst zählt.
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30.11.2009 23:47 |
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Käferhörnchen

<3 <3
 

Dabei seit: 10.06.2007
Beiträge: 1.275
Herkunft: Österreich
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Wie sieht das genau aus, wenn man Berufsfotografin wird?
Werde nach der Ausbildung relativ sicher ein Gewebre machen, um legal Geld mit der Fotografie zu verdienen.
Macht es einen Unterschied, wenn ich aber gleichzeitig hauptberuflich im Studio arbeite? Die Überlegung deswegen, da ich im eigenen Gewerbe ja "mein eigener Chef" bin.
Bin momentan Fotografenlehrling, daher die Frage.
lg, Käferhörnchen
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03.12.2009 18:47 |
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Stelo

de drecksche Assl
 

Dabei seit: 28.04.2005
Beiträge: 1.628
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Zitat: |
Original von Käferhörnchen
Wie sieht das genau aus, wenn man Berufsfotografin wird?
Werde nach der Ausbildung relativ sicher ein Gewebre machen, um legal Geld mit der Fotografie zu verdienen.
Macht es einen Unterschied, wenn ich aber gleichzeitig hauptberuflich im Studio arbeite? Die Überlegung deswegen, da ich im eigenen Gewerbe ja "mein eigener Chef" bin.
Bin momentan Fotografenlehrling, daher die Frage.
lg, Käferhörnchen |
Hauptberuflich = Angestellt?
Also vom Finanzamt her dürfte es keine Probleme geben, dein Gewerbe gibst du dann eben als Nebeneinkommen an.
Aber du müsstest das vor allem mit deinem Arbeitgeber klären, das könnte da das größte Problem geben. Manchmal wird das ja direkt im Arbeitsvertrag "verboten".
Ich frag mich gerade, ob man bei einem Nebenjob nur bis zu einem max. Verdienst verdienen darf ...
Aber ich könnte es mir nicht vorstellen.
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"Es gibt keine Romanhelden mehr,
weil es keine Individualisten mehr gibt,
weil die Individualität verlorengegangen,
weil der Mensch einsam, jeder Mensch gleich einsam,
ohne Recht auf individuelle Einsamkeit ist und
eine namen- und heldenlose einsame Masse bildet."
Günter Grass

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03.12.2009 18:52 |
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Shadowgirl

Mitglied
 
Dabei seit: 26.03.2006
Beiträge: 754
Herkunft: Wesermarsch
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ISt zwar schon etwas älter, aber wohl ein Thema, das immer wieder jemanden interessiert, also antworte ich einfach noch mal
Zitat: |
Original von Ponyhof
Ich hab mich beim Finanzamt als Freiberuflich angemeldet und muss nur wenn ich was verdiene ne entsprechende Erklärung abgeben. Solange ich unter 400.- im Monat bleibe, erheben sie gar nichts.
Da es unregelmäßiges Geld ist, muss ich das auch bei meiner Ausbildung alle 3 Monate eben angeben (:
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Auch wenn man über 400€ kommt, will das Finanzamt nicht sofort was haben.
Ab ca 8000€ muss man Einkommensteuer zahlen - da zählt aber auch jegliches Einkommen. Wenn man noch mehr verdient (Ausbildung, Job, ...) könnte man die 8000€ erreichen, aber das genauso, wenn man unter 400€ durch den Freiberuf verdient
Und die EÜR sollte man jedes Mal am Ende des Jahres abgeben
Zitat: |
Original von Sidney
da du als freischaffender Künstler deine Einnahmen nicht besteuern musst (vage. Dafür leg ich meine Hand nicht ins Feuer). Du kannst (musst aber nicht) dich über so ne Art Vereinigung der Künstler (mir fällt der Name nicht ein) recht kostengünstig versichern lassen, etc.
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Hast ja schon gesagt, du legst die Hand nicht dafür ins Feuer
Die Einnahmen werden auf jeden Fall versteuert, wenn man einen gewissen Betrag erreicht. Zurzeit sind es halt diese knapp 8000€ für die Einkommensteuer.
Allerdings reicht es als Freiberufler eine EÜR abzugeben.
Und die Versicherung heißt Künstlersozialversicherung (KSK). Dort kann man sich ab einem Verdienst von 325€ monatlich versichern. Als Berufsanfänger ist es auch möglich, sich unter dieser Grenze über die KSK zu versichern.
Zitat: |
Original von Sidney
Danke Stelo, für die Ergänzung. Ja, Fotografie ist eine Grauzone, da mit mit Fotografie nicht nur Kunst betreibt, sondern z.B. Fotojournalismus. Das läuft nicht als Kunst, sondern als Dokumentation. |
Als (Foto-)Journalist ist man Künstler und somit Freiberufler, kein Gewerbetreibender
Auftragsfotografie beispielsweise - das ist gewerbepflichtig.
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26.01.2010 01:46 |
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Shadowgirl

Mitglied
 
Dabei seit: 26.03.2006
Beiträge: 754
Herkunft: Wesermarsch
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26.01.2010 15:09 |
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Sidney

Lucifer - the fallen angel
 

Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 7.758
Herkunft: Backnang
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@Shadowgirl, da es aber auch fest angestellte Fotojournalisten gibt, ist das, wie genannt, eine Grauzone. Es wird individuell festgelegt ob du als Künstler tätig bist oder nicht.
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06.02.2010 00:08 |
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Käferhörnchen

<3 <3
 

Dabei seit: 10.06.2007
Beiträge: 1.275
Herkunft: Österreich
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Zitat: |
Original von Stelo
Zitat: |
Original von Käferhörnchen
Wie sieht das genau aus, wenn man Berufsfotografin wird?
Werde nach der Ausbildung relativ sicher ein Gewebre machen, um legal Geld mit der Fotografie zu verdienen.
Macht es einen Unterschied, wenn ich aber gleichzeitig hauptberuflich im Studio arbeite? Die Überlegung deswegen, da ich im eigenen Gewerbe ja "mein eigener Chef" bin.
Bin momentan Fotografenlehrling, daher die Frage.
lg, Käferhörnchen |
Hauptberuflich = Angestellt?
Also vom Finanzamt her dürfte es keine Probleme geben, dein Gewerbe gibst du dann eben als Nebeneinkommen an.
Aber du müsstest das vor allem mit deinem Arbeitgeber klären, das könnte da das größte Problem geben. Manchmal wird das ja direkt im Arbeitsvertrag "verboten".
Ich frag mich gerade, ob man bei einem Nebenjob nur bis zu einem max. Verdienst verdienen darf ...
Aber ich könnte es mir nicht vorstellen. |
Danke für die Antwort!
Ja, mit "hauptberuflich im Studio" meinte ich angestellt ^^
lg, Käferhörnchen
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07.02.2010 09:13 |
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Kimi.

Freak <3
 

Dabei seit: 05.07.2005
Beiträge: 7.811
Herkunft: Hannover Name: Kim
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Also habe ich das jetzt richtig interpretiert das wenn ich Fotoshootings anbiete die etwas kosten muss ich Gewerbe anmelden ?
Wie ist das wenn ich ein Fotoarchiv aufmache das kostenpflichtig ist. Brauche ich dann auch ein gewerbe ?
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hinfallen . aufstehen . krone richten . weitergehen
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15.02.2010 12:34 |
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dunnjaa

ist nun auch ein Klack!
 

Dabei seit: 17.02.2005
Beiträge: 1.758
Herkunft: Hessen
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so wie das Finanzamt das zu mir gesagt hat, musst du nur ein Gewerbe anmelden, wenn du die Bilder dann hinterher weiter verkaufst, beispielsweise für ein Archiv oder stock-agenturen. ansonsten ist es freiberuflich, das musst du beim finanzamt anmelden
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15.02.2010 15:04 |
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Kimi.

Freak <3
 

Dabei seit: 05.07.2005
Beiträge: 7.811
Herkunft: Hannover Name: Kim
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Also würde ich suzusagen als Freiberuflich gelten. Erst mal.
Weißt du vllt noch etwas wieviel man dann ca. verdienen darf ohne das einem da etwas von abgezogen wird ?
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hinfallen . aufstehen . krone richten . weitergehen
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15.02.2010 15:16 |
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Impressum
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