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darf ich fotos weitergeben? |
Melody

Mitglied
 

Dabei seit: 18.02.2005
Beiträge: 153
Herkunft: Hagen
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darf ich fotos weitergeben? |
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Hai!
Würde gerne mal wissen ob ich Fotos die eine Fotografin gemacht hat VON MIR...ob ich die weitergeben darf...zum Beispiel an eine Zeitung...darf ich das einfach so?
Bilder zeigen ja mich......
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22.02.2008 08:06 |
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Melody

Mitglied
 

Dabei seit: 18.02.2005
Beiträge: 153
Herkunft: Hagen
Themenstarter
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ja ich weiß aber eigentlich bin ja ICH drauf also deswegen würd mich das mal sehhr interessieren
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22.02.2008 09:31 |
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+Debbie+
Schon immer +Debbie+
 

Dabei seit: 26.08.2006
Beiträge: 5.874
Herkunft: Hamburg
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Nein, außer ihr habt das Vertraglich geregelt. Das Urheberrecht liegt bei der Fotografin
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22.02.2008 11:39 |
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Sidney

Lucifer - the fallen angel
 

Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 7.758
Herkunft: Backnang
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Und wie sieht das aus, wenn die Fotografin OHNE schriftliches Einverständnis die Bilder von Melody auf ihrer Homepage ausstellen würde? Darf sie das?
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22.02.2008 12:23 |
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+Debbie+
Schon immer +Debbie+
 

Dabei seit: 26.08.2006
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Nein, denke nicht. Trotzdem dürfte sie die dann nicht weitergeben.
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22.02.2008 12:43 |
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Ceres

noch »34« Tage bis zum Sommeranfang
 

Dabei seit: 09.02.2005
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Zitat: |
Original von Sidney
Und wie sieht das aus, wenn die Fotografin OHNE schriftliches Einverständnis die Bilder von Melody auf ihrer Homepage ausstellen würde? Darf sie das? |
das darf die fotografin in dem falle dann genau so wenig wie die Threaderstellerin die fotos einfach weitergeben.
egal ob du drauf bist oder nicht, das copyright liegt beim fotografen und damit hast du keinerlei rechte dran wenn sie dich fotografieren durfte. wenn dus machen willst musst du die erlaubnis der fotografin haben.
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22.02.2008 13:19 |
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Melody

Mitglied
 

Dabei seit: 18.02.2005
Beiträge: 153
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Themenstarter
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okaaay danke
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22.02.2008 16:37 |
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.chilli

Ewoks *yubnub*
 

Dabei seit: 12.02.2005
Beiträge: 4.369
Herkunft: S-H
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Dazu gab letztens ein Gerichtsurteil, wo jemand Passfotos die im Studio von ihm gemacht wurden, für Onlinebewerbungen nutzen wollte. Er stellte einen Lebenslauf auf seine Homepage, der einsehbar war. Obwohl kein Vertrag schriftlich festgehalten wurde, wurde die Nutzung der Bilder für solche Dinge untersagt, da der Aussteller mit den Fotos auf eine Art Geld verdiente, die Bilder also kommerziell nutzte.
Ich denke, der Fall liegt hier ähnlich. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass mit dem Erwerb der Bilder -ohne schriftlicher Vetrag- nicht das Recht auf eine kommerzielle Nutzung übertragen wird. Dafür sei eine weitere Vereinbarung zu treffen, die dieses Recht ausdrücklich einschließt.
Dazu muss ich sagen, dass nicht jedes Gericht das genauso sieht. Aber ich denke, es ist zumindest ein Anhaltspunkt, welche Nutzungen eingeschlossen werden, wenn kein gesonderter schriftlicher Vetrag festgehalten wird.
Quelle: FotoHits
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28.03.2008 00:00 |
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