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Bandfotos -> Rechte |
-Katja-

milchschüttelchen
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 6.520
Herkunft: NRW
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Hallo!
Ich sollte für die Band aus meiner Klasse Fotos und HP machen.
Die Fotos hatte ich denen geschickt, weil die die unbedingt gucken wollten.
Ja, die HP war halb fertig. Denen ging das nicht schnell genug, also haben die sich nen anderen gesucht. Und jetzt meinen die, die könnten mit den Fotos alles machen was die wollen. Der, der jetzt die HP macht, meint, Fotos die privat gemacht wurden, da müssten nur die, die auf den Fotos sind zustimmen, dass die genutzt werden dürfen, also würden nicht unter das Urheberrecht fallen, weil für die Fotos nichts bezahlt wurde.
Jah, jetzt zeig ich denen Gesetztesausschnitte und dort steht:
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Fallen Fotos nicht unter die Kategorie Filmwerke und ähnliches?
Was kann ich denen noch sagen?
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30.04.2006 13:09 |
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Julie

Mitglied
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 1.808
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Nein, unter Lichtbildwerke.
Dass, was der gesagt hat stimmt somit allso nicht.
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30.04.2006 19:36 |
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