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Aicha Aicha ist weiblich
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Zitat:
Original von p2o

Im Normalfall gehe ich jedoch mal davon aus, dass Du vor einem jedem Fotoshooting einen sog. Modelreleasevertrag/Rechteübertragung unterzeichnen lässt, bei dem eben die Nutzungs-, Veröffentlichungs- und Vermarktungsrecht zu Deinen Gunsten geregelt sind.

Liebe Grüße,

Deine Fotos gefallen mir sehr gut.

wie sieht ein solcher denn aus?

muss man ihn zwingend haben?

__________________
BloG / Photo Dream
- Wir bleiben, wir siegen, weil wir noch Freunde sind, nichts wird uns totkriegen, weil wir Freunde sind -

06.01.2006 19:20 Aicha ist offline E-Mail an Aicha senden Homepage von Aicha Beiträge von Aicha suchen Nehmen Sie Aicha in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Aicha: lavandagirl2000 MSN Passport-Profil von Aicha anzeigen
sunny10 sunny10 ist weiblich
Waldfrucht xD


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Dabei seit: 19.03.2005
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@Bobbala: Könntest du vielleicht (falls du sowas momentan auf deiner Festplatte hast) einen Entwurf von einem solchen Vertrag reinstellen?
Dann könnte ich mri auch schonmal ein genaueres Bild davon machen, und da ich schon einige Male nach kelineren Shootings gefragt wurd,e die für den Frühling geplant sind, möchte ich mich vorher doch noch ein bisschen informieren. Will da lieber nix riskieren.....^^

@Aicha: Ich denke nicht, dass man den zwingend haben muss. Aber wenn du alle Nutzungsrechte und Regelungen bezüglich der Fotos vertraglich geklärt hast, kann später zumindest kein Pferdebesitzer ankommen und meckern, dass du z.B. die Fotos im Netz ausgestellt hast. Wenn du so eine Art Vertrag aufsetzt, bist du schonmal auf der sicheren Seite. Augenzwinkern

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von sunny10: 06.01.2006 19:24.

06.01.2006 19:22 sunny10 ist offline E-Mail an sunny10 senden Beiträge von sunny10 suchen Nehmen Sie sunny10 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie sunny10 in Ihre Kontaktliste ein
p2o
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Dabei seit: 13.02.2005
Beiträge: 115

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Hallo Bobbala,

vielen lieben Dank für die prompte Antwort, aber der Link hilft mir leider nicht wirklich weiter. Das Urheberrecht sag mir schon etwas, aber die entscheidende Frage ist für mich bedauerlicherweise nicht ausreichend beantwortet.

Wenn auf den Fotos Personen mit abgebildet wären, müsste man auch die noch geltenden Paragraphen des KUG (Recht am eigenen Bild) http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html
beachten, aber welcher Paragraph schreibt mir denn bitte vor, dass ich den Besitzer der Tiere um Erlaubnis/Zustimmung zu einer Veröffentlichung/Vermarktung fragen muss, bzw. gegen welches Gesetz würde ich damit verstoßen oder was kann der Besitzer der Tiere für Rechtmittel gegen mich einleiten? Sicherlich kann es möglich sein, dass man sich damit persönlichen Ärger einhandelt oder die Sympathie und weitere Aufträge verloren gehen, aber rein rechtlich gesehen, habe ich noch keinen entsprechenden Paragraphen gefunden.

Als Beispiel könnte ja der Thread Rufschädigung und Geschäftsschädigungen! dienen. Hier geht es weiter Diskussion zu "Kritik, Anregungen » Rufschädigung und Geschäftsschädigunen!" Dort muss man jedoch auch in Betracht ziehen, dass die Fotos wahrscheinlich laut § 22 Satz 2 KUG verstoßen, wo es heißt "Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf." Wenn man jedoch ein Foto dafür verwendet um es auf einer Tasse zu zeigen, kann dieser Paragraph wohl auch nicht greifen. Oder ist das Abbild eines Tieres auf einer Tasse etwa als "entstellter Zusammenhang" zu betrachten? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Was könnte dieser Peter wohl mit "andere Gesetze außer UrhG" wie Wettbewerbs- und Markenrechte gemeint haben?

Über eine Antwort die mir weiterhilft würde ich mich sehr freuen, da Du mir in diesem Thema einen sehr bewanderten Eindruck machst. Ich selbst frage mich nämlich auch schon seit geraumer Zeit, was man mit den geschossenen Fotos anstellen darf und was nicht und solange keine Menschen darauf abgebildet sind oder es gegen § 22 Satz 2 KUG verstößt, ist mir nichts über eine Zustimmungserklärung des Tierhalters bekannt. Aber vielleicht irre ich mich ja auch. Kann ja sein. Irren ist menschlich.

Ober gibt es irgendwelche Exklusivrechte für besondere Zuchttiere von denen ich noch nichts weiß, die nur ein bestimmter Fotograf fotografieren und veröffentlichen/vermarkten darf?

Liebe Güße,

und mach weiter, so wie bisher.

@Aicha & Sunny10:

http://www.pferdebilder.info/ModellVereinbarung.pdf

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von p2o: 06.01.2006 19:30.

06.01.2006 19:26 p2o ist offline Beiträge von p2o suchen Nehmen Sie p2o in Ihre Freundesliste auf
Daniela Daniela ist weiblich
dIe dAnÖö


Dabei seit: 29.06.2005
Beiträge: 990
Herkunft: dA wo du nIe hIn kOmMsT

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Zitat:
Original von p2o

@Aicha & Sunny10:

http://www.pferdebilder.info/ModellVereinbarung.pdf


wie geil danke smile

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06.01.2006 19:56 Daniela ist offline E-Mail an Daniela senden Beiträge von Daniela suchen Nehmen Sie Daniela in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Daniela anzeigen
Isabelle Isabelle ist weiblich
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Zu diesem Vertrag:
Kann ich mir selbst einen erstellen mittels Word mit den für mich allen wichtigen Voraussetzungen?
Was ist wichtig, zu erwähnen?
Ich würde gerne so einen Ähnlichen machen wollen, wo vor allem das Rechtliche abgeklärt ist.

In dem Vertrag geht es ja darum, dass das Modell (Reiterin, Pferdebesitzerin) mit abgelichtet wird und es dafür Geld bekommt (?).
Sollte ich sowas auch für die Pferde/Tierfotos machen, wo der Besitzer des jeweiligen Tieres unterschreiben muss?

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06.01.2006 21:39 Isabelle ist offline E-Mail an Isabelle senden Homepage von Isabelle Beiträge von Isabelle suchen Nehmen Sie Isabelle in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Isabelle in Ihre Kontaktliste ein
Bobbala Bobbala ist weiblich
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p2o: also... rechtlich kenne ich mich da auch nicht so aus.. ein Modelreleasevertrag brauchst du bei menschen sicher.. bei tieren brauchst du es nicht.. aber schaden kann es auch nicht Augenzwinkern

nur so zur sache.. mache ich ein shooting umsonst, lasse ich auf alle fälle unterschreiben, denn da ist es mir schon passiert das hinterher dumme anmerkungen gebracht wurden, zum glück hatte ich alle emails, in denen die besitzer noch erfreut waren das ihr tier in einer werbekampagne auftauche, auf der festplatte gespeichert.

mache ich ein bezahltes shooting gehen die bilder in der regel NICHT raus. ich habe es zwar in meinem vertrag aber ich bin der meinung, man fragt einfach nochmal nach. es gehört sich einfach.

brauche ich bilder für eine produktion, dann werde bilder speziell dafür gemacht und die leute zahlen NICHTS fürs shooting. wissen aber auch das ihre tiere hier oder da vermaktet werden... aber auch jetzt hier.. nur noch mit unterschrift Augenzwinkern

wie gesagt, einmal gebranntes kind scheut das feuer ..

wegen einem releasevertrag
http://www.panthermedia.net/pages/cms/cm...se_9.3.2005.pdf
hier ist auch noch einer smile

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bobbala: 06.01.2006 22:30.

06.01.2006 22:29 Bobbala ist offline E-Mail an Bobbala senden Homepage von Bobbala Beiträge von Bobbala suchen Nehmen Sie Bobbala in Ihre Freundesliste auf
p2o
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Danke, Bobbala, für die Auskunft.

So sehe ich es eben auch. Der Anstand und die Höflichkeit verlangen es um eine Erlaubnis/Zustimmung zum Veröffentlichen/Vermarkten zu fragen, aber nicht das Gesetz.

Soll ich Dir ein schönes Wochenende wünschen oder musst Du sowieso schaffen?

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07.01.2006 13:40 p2o ist offline Beiträge von p2o suchen Nehmen Sie p2o in Ihre Freundesliste auf
Pony-star
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Dabei seit: 08.02.2005
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Zitat:
Original von Bobbala
Zuerst würde ich sehr gerne von Dir wissen, was die genaue Definition von "Besitzer" in diesem Fall ist? Ist der Besitzer der Halter der abgebildeten Tiere oder der Käufer der ausschließlichen Nutzungsrechte? - weil das aus Deinem Post so leider nicht herauszulesen ist.



Und wie ist das mit Tieren auf Veranstaltungen bzw. Turnieren?
Genügt hier eine Erlaubnis des Veranstalters?

Zum Vertrag. Kann ich den Vertrag von http://www.pferdebilder.info/ModellVereinbarung.pdf einfach so abändern, das es für ein Tier gilt? Also die stellen ausbessern wo es um Name u.s.w. geht.
Was passiert wenn das Tier den Besitzer wechselt und er mir die Nutzung der Fotos verbieten will?

lg

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Pony-star: 07.01.2006 16:37.

07.01.2006 16:36 Pony-star ist offline E-Mail an Pony-star senden Beiträge von Pony-star suchen Nehmen Sie Pony-star in Ihre Freundesliste auf
Isabelle Isabelle ist weiblich
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zu Pony-stars Beitrag:
MUSS man ne Erlaubnis bekommen vom Veranstalter, weil es handelt sich doch um eine ÖFFENTLICHE Veranstaltung in der sich alle Reiterinnen und Reiter "zur Schau stellen". Wie sieht es da genau aus?

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Isabelle: 07.01.2006 17:21.

07.01.2006 17:21 Isabelle ist offline E-Mail an Isabelle senden Homepage von Isabelle Beiträge von Isabelle suchen Nehmen Sie Isabelle in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Isabelle in Ihre Kontaktliste ein
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@Pony-star: Die Frage ist doch eigentlich schon beantwortet worden. Bei Tieren ist eine Erlaubnis/Genehmigung/Zustimmung für eine Veröffentlichung/Vermarktung nicht zwingend/gesetzlich vorgeschrieben. Aus Anstand und Höflichkeit sollten es jedoch selbstverständlich sein, trotzdem um Erlaubnis zu fragen.

@Isabelle: Bei einer öffentlichen Veranstaltung gilt unter anderem das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" = KUG (Kunsturhebergesetz) (Recht am eigenen Bild) http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html welches soweit eigentlich das meiste regelt. (Persönlichkeitsrechte "Recht am eigenen Bild", absolute und relative Personen der Zeitgeschichte und Personen als Beiwerk und auf Veranstaltungen)

Das sind wohl einige der wichtigsten Gesetze und Verordnungen die es beim Fotografieren zu beachten gibt.

Wenn Ihr jedoch Fotos veröffentlichen wollt, gibt es noch ein paar andere Gesetze, gegen die Ihr nicht verstoßen solltet, was hier aber scheinbar nur die wenigsten wirklich interessiert.

Vor allem § 22 Satz 2 KUG gilt es besonders zu beachten, wo es heißt "Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf".

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08.01.2006 20:29 p2o ist offline Beiträge von p2o suchen Nehmen Sie p2o in Ihre Freundesliste auf
Chili Chili ist weiblich
VOODOO-PUPPE


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Zitat:
Original von Bobbala
ebay: schon mein 3. fall
bilder wurden für artikel verwendet bzw. abgezeichnet und vertickert..

RTL: ein bild wurde in den comedynachrichten von freitag nacht news verwendet, weder der besitzer des hundes noch ich wussten bescheid. habs nur durch zufall gesehn..
RTL hat sich dazu noch nicht geäussert, darum hab ich es heute meinen anwalt übergeben


großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

falls du den prozess gewinnst, dürfte da für dich doch mindestens ein schönes 600 L rausspringen, oder? Augenzwinkern großes Grinsen

manchmal ist es auch echt geil, wenn man beklaut wird, oder? smile
solange es der richtige ist, hihi
08.01.2006 23:19 Chili ist offline E-Mail an Chili senden Beiträge von Chili suchen Nehmen Sie Chili in Ihre Freundesliste auf
Bobbala Bobbala ist weiblich
Schneckenbändiger


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Dabei seit: 04.04.2005
Beiträge: 283
Herkunft: Franken

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@chilli: nee, laut anwalt ein schönes abendessen für 2 ..
bei der ebaytante ist nix zuholen .... leider
09.01.2006 12:21 Bobbala ist offline E-Mail an Bobbala senden Homepage von Bobbala Beiträge von Bobbala suchen Nehmen Sie Bobbala in Ihre Freundesliste auf
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