Copyrightverstoß - Anzeige |
Aicha

Mitglied
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 4.653
Herkunft: Deutschland
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Zitat: |
Original von p2o
Im Normalfall gehe ich jedoch mal davon aus, dass Du vor einem jedem Fotoshooting einen sog. Modelreleasevertrag/Rechteübertragung unterzeichnen lässt, bei dem eben die Nutzungs-, Veröffentlichungs- und Vermarktungsrecht zu Deinen Gunsten geregelt sind.
Liebe Grüße,
Deine Fotos gefallen mir sehr gut. |
wie sieht ein solcher denn aus?
muss man ihn zwingend haben?
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BloG / Photo Dream
- Wir bleiben, wir siegen, weil wir noch Freunde sind, nichts wird uns totkriegen, weil wir Freunde sind -
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06.01.2006 19:20 |
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p2o
Mitglied
 
Dabei seit: 13.02.2005
Beiträge: 115
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Hallo Bobbala,
vielen lieben Dank für die prompte Antwort, aber der Link hilft mir leider nicht wirklich weiter. Das Urheberrecht sag mir schon etwas, aber die entscheidende Frage ist für mich bedauerlicherweise nicht ausreichend beantwortet.
Wenn auf den Fotos Personen mit abgebildet wären, müsste man auch die noch geltenden Paragraphen des KUG (Recht am eigenen Bild) http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html
beachten, aber welcher Paragraph schreibt mir denn bitte vor, dass ich den Besitzer der Tiere um Erlaubnis/Zustimmung zu einer Veröffentlichung/Vermarktung fragen muss, bzw. gegen welches Gesetz würde ich damit verstoßen oder was kann der Besitzer der Tiere für Rechtmittel gegen mich einleiten? Sicherlich kann es möglich sein, dass man sich damit persönlichen Ärger einhandelt oder die Sympathie und weitere Aufträge verloren gehen, aber rein rechtlich gesehen, habe ich noch keinen entsprechenden Paragraphen gefunden.
Als Beispiel könnte ja der Thread Rufschädigung und Geschäftsschädigungen! dienen. Hier geht es weiter Diskussion zu "Kritik, Anregungen » Rufschädigung und Geschäftsschädigunen!" Dort muss man jedoch auch in Betracht ziehen, dass die Fotos wahrscheinlich laut § 22 Satz 2 KUG verstoßen, wo es heißt "Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf." Wenn man jedoch ein Foto dafür verwendet um es auf einer Tasse zu zeigen, kann dieser Paragraph wohl auch nicht greifen. Oder ist das Abbild eines Tieres auf einer Tasse etwa als "entstellter Zusammenhang" zu betrachten? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Was könnte dieser Peter wohl mit "andere Gesetze außer UrhG" wie Wettbewerbs- und Markenrechte gemeint haben?
Über eine Antwort die mir weiterhilft würde ich mich sehr freuen, da Du mir in diesem Thema einen sehr bewanderten Eindruck machst. Ich selbst frage mich nämlich auch schon seit geraumer Zeit, was man mit den geschossenen Fotos anstellen darf und was nicht und solange keine Menschen darauf abgebildet sind oder es gegen § 22 Satz 2 KUG verstößt, ist mir nichts über eine Zustimmungserklärung des Tierhalters bekannt. Aber vielleicht irre ich mich ja auch. Kann ja sein. Irren ist menschlich.
Ober gibt es irgendwelche Exklusivrechte für besondere Zuchttiere von denen ich noch nichts weiß, die nur ein bestimmter Fotograf fotografieren und veröffentlichen/vermarkten darf?
Liebe Güße,
und mach weiter, so wie bisher.
@Aicha & Sunny10:
http://www.pferdebilder.info/ModellVereinbarung.pdf
__________________ Ich bin für die Galerie und gegen die Threads!
UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!!!
Jeder macht was er will, niemand macht was er soll, aber alle machen mit. Wie toll!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von p2o: 06.01.2006 19:30.
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06.01.2006 19:26 |
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Daniela

dIe dAnÖö
 
Dabei seit: 29.06.2005
Beiträge: 990
Herkunft: dA wo du nIe hIn kOmMsT
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wie geil danke
__________________ CANON EOS 30D + 50mm 1,8 ||, Kit + Sigma 55-200mm + 430ex
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06.01.2006 19:56 |
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Isabelle

Kritikerin
 

Dabei seit: 18.04.2005
Beiträge: 2.992
Herkunft: Bielefeld
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Zu diesem Vertrag:
Kann ich mir selbst einen erstellen mittels Word mit den für mich allen wichtigen Voraussetzungen?
Was ist wichtig, zu erwähnen?
Ich würde gerne so einen Ähnlichen machen wollen, wo vor allem das Rechtliche abgeklärt ist.
In dem Vertrag geht es ja darum, dass das Modell (Reiterin, Pferdebesitzerin) mit abgelichtet wird und es dafür Geld bekommt (?).
Sollte ich sowas auch für die Pferde/Tierfotos machen, wo der Besitzer des jeweiligen Tieres unterschreiben muss?
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06.01.2006 21:39 |
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Bobbala

Schneckenbändiger
 

Dabei seit: 04.04.2005
Beiträge: 283
Herkunft: Franken
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06.01.2006 22:29 |
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p2o
Mitglied
 
Dabei seit: 13.02.2005
Beiträge: 115
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Danke, Bobbala, für die Auskunft.
So sehe ich es eben auch. Der Anstand und die Höflichkeit verlangen es um eine Erlaubnis/Zustimmung zum Veröffentlichen/Vermarkten zu fragen, aber nicht das Gesetz.
Soll ich Dir ein schönes Wochenende wünschen oder musst Du sowieso schaffen?
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07.01.2006 13:40 |
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p2o
Mitglied
 
Dabei seit: 13.02.2005
Beiträge: 115
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@Pony-star: Die Frage ist doch eigentlich schon beantwortet worden. Bei Tieren ist eine Erlaubnis/Genehmigung/Zustimmung für eine Veröffentlichung/Vermarktung nicht zwingend/gesetzlich vorgeschrieben. Aus Anstand und Höflichkeit sollten es jedoch selbstverständlich sein, trotzdem um Erlaubnis zu fragen.
@Isabelle: Bei einer öffentlichen Veranstaltung gilt unter anderem das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" = KUG (Kunsturhebergesetz) (Recht am eigenen Bild) http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html welches soweit eigentlich das meiste regelt. (Persönlichkeitsrechte "Recht am eigenen Bild", absolute und relative Personen der Zeitgeschichte und Personen als Beiwerk und auf Veranstaltungen)
Das sind wohl einige der wichtigsten Gesetze und Verordnungen die es beim Fotografieren zu beachten gibt.
Wenn Ihr jedoch Fotos veröffentlichen wollt, gibt es noch ein paar andere Gesetze, gegen die Ihr nicht verstoßen solltet, was hier aber scheinbar nur die wenigsten wirklich interessiert.
Vor allem § 22 Satz 2 KUG gilt es besonders zu beachten, wo es heißt "Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf".
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08.01.2006 20:29 |
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Chili

VOODOO-PUPPE
 

Dabei seit: 25.02.2005
Beiträge: 229
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Zitat: |
Original von Bobbala
ebay: schon mein 3. fall
bilder wurden für artikel verwendet bzw. abgezeichnet und vertickert..
RTL: ein bild wurde in den comedynachrichten von freitag nacht news verwendet, weder der besitzer des hundes noch ich wussten bescheid. habs nur durch zufall gesehn..
RTL hat sich dazu noch nicht geäussert, darum hab ich es heute meinen anwalt übergeben |
falls du den prozess gewinnst, dürfte da für dich doch mindestens ein schönes 600 L rausspringen, oder?
manchmal ist es auch echt geil, wenn man beklaut wird, oder?
solange es der richtige ist, hihi
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08.01.2006 23:19 |
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Bobbala

Schneckenbändiger
 

Dabei seit: 04.04.2005
Beiträge: 283
Herkunft: Franken
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@chilli: nee, laut anwalt ein schönes abendessen für 2 ..
bei der ebaytante ist nix zuholen .... leider
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09.01.2006 12:21 |
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Impressum
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