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Fiepmatz Fiepmatz ist weiblich
that's the way love is


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Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 2.224
Herkunft: Mannem

bilder für schule! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Man darf doch bilder von google für die schule nehmen, wenn man aufschreibt, von welcher addy des ist, oder!? Eigentlich ja nicht, aber meine lehrer sagen imma ja! Des ist doof...naja, egal. Und wenn man dann das bild mit der addy hat, darf man aber nicht © by (addy) drunter schreiben, odda...weil ein wirkliches copyright hat man ja nicht!
Bitte helft mir!

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06.05.2005 21:13 Fiepmatz ist offline E-Mail an Fiepmatz senden Beiträge von Fiepmatz suchen Nehmen Sie Fiepmatz in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Fiepmatz in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Fiepmatz anzeigen
Mindgame
300D - Treat - Feindin


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Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 288
Herkunft: World Wide Web

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Also grad für Referate oder so würd ich mir die Bilder einfach nehmen, ich glaub da ist keiner so heikel, außer du machst dort einen Vortrag für 200 Leute.
06.05.2005 21:28 Mindgame ist offline E-Mail an Mindgame senden Beiträge von Mindgame suchen Nehmen Sie Mindgame in Ihre Freundesliste auf
The Elch The Elch ist weiblich
fafafafafafa piss dich <3


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Dabei seit: 27.12.2005
Beiträge: 472
Herkunft: Ronshausen

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Ach da würd ich nedd lange rumfackeln und mir das ganze nehmen, es doch nur nen vortrag...

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06.05.2005 21:48 The Elch ist offline E-Mail an The Elch senden Beiträge von The Elch suchen Nehmen Sie The Elch in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie The Elch in Ihre Kontaktliste ein
p2o
Mitglied


Dabei seit: 13.02.2005
Beiträge: 115

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http://www.lehrer-online.de/url/memorandum
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Das Urheberrecht ist ein Ausschließlichkeitsrecht, das zugunsten der kreativ Tätigen geschaffen wurde. Im Interesse der Allgemein- heit wurde jedoch für einzelne Bereiche eine Güterabwägung vorge- nommen. Um im Sinne des Gemeinwohls die Nutzung urheberrecht- lich relevanter Leistungen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber be- stimmte Nutzungen – zum Beispiel in der Schule – für zustimmungs- frei und/oder vergütungsfrei zulässig erklärt. Die den Schulunter- richt regelnden Schrankenregelungen sind in den §§ 46, 47, 52, 52a, 53 Abs. 3 und 5, 87c UrhG enthalten.

Urheberrechtliches Kernproblem ist in diesem Zusammenhang, ob der Schulunterricht ›öffentlich‹ oder ›nichtöffentlich‹ im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG ist. Bezüglich dieser Problemstellung und insbe- sondere dem Aspekt, ob etwa privat durch Lehrer erworbene Filme im Unterricht verwendet werden dürfen, bestehen in Wissenschaft und Lehre unterschiedliche Auffassungen. Diese Frage ist bislang weder durch die Gerichte entschieden worden noch existiert eine eindeutige gesetzliche Regelung. Grundsätzlich sind daher nur die Nutzungshandlungen zulässig, die der Gesetzgeber ausdrücklich legitimiert hat beziehungsweise für die ein entsprechender Rechteer- werb erfolgt ist.

Quelle: http://www.rechtsanwalt-haupt.com/themen_9_sch.htm
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Die Schule hat das Internet erreicht und umgekehrt. Seine Nutzung kann das Lernen unterstützen oder auch nur als Beschäftigungstherapie dienen. Die Lehrer versuchen ihren Schülern den richtigen Umgang mit dem Web beizubringen. Oft stehen nur die technischen Fertigkeiten im Vordergrund, die Probleme und Regeln kommen zu kurz.

Unbedarfte Lehrer staunen über die sprunghaft gestiegene Qualität von Referaten und Hausarbeiten mancher Schüler. Dass es nahezu zu jedem Thema fertige Arbeiten zum Herunterladen gibt, hat sich immer noch nicht überall herumgesprochen. In USA werden an einigen Universitäten Studenten exmatrikuliert, die man beim 'Abkupfern' erwischt.
Was soll man aber sagen, wenn Lehrer das selbst ihren Schülern vormachen? Manch einer glaubt vielleicht, dass alles, was im Internet steht, frei verfügbar ist. Das ist bei weitem nicht so.

Unsere Schule hatte auch ihr Lehrgeld zu zahlen. So um 1995, als die ersten Schülerarbeiten ins Web gestellt wurden, hatte ein Schüler einen 15 x 10 cm großen Ausschnitt aus einer Seite mit einer einer Straßenkarte herauskopiert und in seine Arbeit kunstfertig eingefügt. Ein halbes Jahr später kam eine Abmahnung eines Anwaltbüros über DM 600.- unter Androhung einer Strafanzeige. Zweierlei haben wir daraus gelernt: die Achtung von Urheberrechten und den Respekt vor den technischen Möglichkeiten, Verstöße aufzuspüren.

Im Folgenden dokumentieren wir einen Fall, bei dem unsere eigenen Arbeiten missbraucht wurden. Bemerkenswert erscheint die Geringschätzung der Problematik bei Nutzern des Internets, die aus einigen Äußerung hervorgeht. Anders jedoch bei jenen, die aktiv etwas gestalten.

Vielleicht ist dies nicht nur eine Dokumentation, sondern auch eine Vorlage zum fachübergreifenden Unterricht. Relevante Fragestellungen sind als Aufgaben formuliert.

Quelle: http://www.oszhandel.de/gymnasium/faeche...tik/recht/xgym/

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Ich bin für die Galerie und gegen die Threads!
UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!!!
Jeder macht was er will, niemand macht was er soll, aber alle machen mit. Wie toll!
06.05.2005 22:55 p2o ist offline Beiträge von p2o suchen Nehmen Sie p2o in Ihre Freundesliste auf
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