Darf ich? |
AER

Mitglied
 

Dabei seit: 25.06.2005
Beiträge: 349
Herkunft: von de Baar
 |
|
Ja, bis jetzt. Allerdings kann die leicht kommen. Im übrigen ist es ein Unterschied ob sich niemand beschwert oder ob es illegal ist.
__________________
|
|
03.10.2007 19:21 |
|
|
sepplmail
Mitglied
 
Dabei seit: 17.04.2006
Beiträge: 5.229
 |
|
Ich les von Texten übrigens auch immer nur die Passagen, die meinem Weltbild entsprechen und blende den Rest aus
|
|
03.10.2007 19:55 |
|
|
Ayana

» you're far away
 

Dabei seit: 17.04.2006
Beiträge: 5.822
 |
|
Zitat: |
Quelle: http://board.protecus.de/t17642.htm
Impressumspflichtig ist nach dem Teledienstegesetz aber auch jeder private Webmaster, auf dessen Internetseite Daten verarbeitet und gespeichert werden, beispielsweise für einen Newsletter, ein Forum, ein Gästebuch, bei einer Awardvergabe etc (§ 4 Abs. 3 BDSG). [...]
Quasi wenn jemand Werbebanner auf seiner Internetseite schaltet, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern. Dieser Meinung steht jedoch das Urteil des LG Hamburg vom 01.03.2000 (315 O 219/99) entgegen, welches eine Impressumspflicht selbst dann fordert, wenn der Provider ein Banner, ohne Zutun des Webmasters, in die Internetseite einfügt (zB 1&1 Bannercommunity). Private Internetseiten sind also dann Impressumspflichtig, wenn Werbebanner darauf zu finden sind und/oder außerdem eine E-Mail-Kontaktmöglichkeit in Form eines Formulars gegeben wird (weil es sich hierbei wiederum um einen Teledienst handelt).[...]
Neben Name und Adresse muss allgemein noch die E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit, den Verantwortlichen schnell zu erreichen, angegeben werden. Dies könnte durch Angabe der Telefonnummer, der Fax-Nummer, aber auch durch Angabe einer weiteren E-Mail-Adresse geschehen. Ob diese Vorschrift sinnvoll ist, ist in einigen Fällen sicherlich zu verneinen.
|
So, ich denke dazu gehört jeder VRH, da alle diese Spiele ein Forum haben, die meisten auch Gästebuch und/oder Awardvergabe. Ergo: Impressumspflichtig sind alle VRHs, wenn ich das diesem Text nach interpretiere.
Was aber für mich aber nicht ganz klar aus dem Text hervor geht ist, ob nun eine Telefon- bzw. Handynummer notwendig ist oder nicht. Wie dort geschrieben wird, würden theoretisch auch zwei E-Mail Adressen reichen.
__________________
Die schoensten Augenblicke im Leben sind jene, in denen das Herz aus Freude und nicht aus Gewohnheit schlaegt! 27.12.2008 <3
|
|
03.10.2007 20:08 |
|
|
banni
Starfires Erschafferin
 
Dabei seit: 03.08.2005
Beiträge: 492
 |
|
ich seh das mehr im gewerblichen sinn. außerdem gibt es ja auch homepagenutzer - wie mich - die auf ihren seiten nicht groß die werbetrommen für weiß´gott alles betreiben. ich biete keinen service, ich verkaufe nichts. auf meiner page kann nur jeder meine geschichten lesen, wenn er selbst die lust dazu aubringen kann. im impressum steht mein name, dass das compyright bei mir ist und ich war sogar so gütig, ungefähr zu erwähnen, wo ich wohne. telefon könnt ihr vergessen. ich habe ein kontaktformular. und ich habe die mailadresse angegeben. im grunde eh doof, wenn das kontaktformular ohnehin funktioniert.
meine VRH karriere habe ich schon vor längerer zeit an den nagel gehängt, jetzt ist es nur privat. ich mags, wenn leute vorbeischauen, in meine texte schmökern, an einer umfrage teilnehmen oder sich sogar dazu herablassen, einen GB-Eintrag zu machen.
außerdem: ihr redet vom deutschen recht, ich aber bin österreicherin. und für ein impressum einer privaten seite, die nix verkauft oder groß werbung schürt, wird man sicher nicht verklagen, weil man die telefonnummer nicht angegeben hat. so eine klage wäre jedem anwalt zu blöd. man kanns auch übertreiben.,
__________________
Jetzt ist es - nach langem hin und her - endlich so weit: Meine neue Homepage ist online!
Warum schaust du nicht vorbei?
Meine Geschichten würden sich über Leser freuen.
|
|
03.10.2007 20:21 |
|
|
Ceres

noch »34« Tage bis zum Sommeranfang
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 5.690
Herkunft: Bielefeld Name: Ally
 |
|
Zitat: |
Original von Ayana
Zitat: |
Quelle: http://board.protecus.de/t17642.htm
Impressumspflichtig ist nach dem Teledienstegesetz aber auch jeder private Webmaster, auf dessen Internetseite Daten verarbeitet und gespeichert werden, beispielsweise für einen Newsletter, ein Forum, ein Gästebuch, bei einer Awardvergabe etc (§ 4 Abs. 3 BDSG). [...]
Quasi wenn jemand Werbebanner auf seiner Internetseite schaltet, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern. Dieser Meinung steht jedoch das Urteil des LG Hamburg vom 01.03.2000 (315 O 219/99) entgegen, welches eine Impressumspflicht selbst dann fordert, wenn der Provider ein Banner, ohne Zutun des Webmasters, in die Internetseite einfügt (zB 1&1 Bannercommunity). Private Internetseiten sind also dann Impressumspflichtig, wenn Werbebanner darauf zu finden sind und/oder außerdem eine E-Mail-Kontaktmöglichkeit in Form eines Formulars gegeben wird (weil es sich hierbei wiederum um einen Teledienst handelt).[...]
Neben Name und Adresse muss allgemein noch die E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit, den Verantwortlichen schnell zu erreichen, angegeben werden. Dies könnte durch Angabe der Telefonnummer, der Fax-Nummer, aber auch durch Angabe einer weiteren E-Mail-Adresse geschehen. Ob diese Vorschrift sinnvoll ist, ist in einigen Fällen sicherlich zu verneinen.
|
So, ich denke dazu gehört jeder VRH, da alle diese Spiele ein Forum haben, die meisten auch Gästebuch und/oder Awardvergabe. Ergo: Impressumspflichtig sind alle VRHs, wenn ich das diesem Text nach interpretiere.
Was aber für mich aber nicht ganz klar aus dem Text hervor geht ist, ob nun eine Telefon- bzw. Handynummer notwendig ist oder nicht. Wie dort geschrieben wird, würden theoretisch auch zwei E-Mail Adressen reichen. |
Das VRH darunter fallen habe ich ja nie abgestritten, darum geht es mir ja auch gar nicht. Es geht hier wirklich nur um rein private Seiten, aber selbst da muss gewehrleistet sein, dass keine Werbebanner vorhanden sind (damit fällt funpic schon mal mit drunter da layers eingeblendet werden) und ein gästebuch. Sprich sobald ein link zu einer anderen seite existiert muss ein vollständiges impressum vorhanden sein, ja, aber dafür anzeigen wenn es nicht vollständig ist kann dich keiner.
Ach ja und es sollte ein kontaktformular vorhanden sein wenn nur die emailadresse angegeben ist, das gilt dann als teledienst. (es muss eine teledienstliche kontaktmöglichkeit bestehen das heißt ein direktes kontaktformular reicht aus, gilt aber definitiv nicht als reichend für gewerbliche seiten)
__________________
|
|
03.10.2007 20:50 |
|
|
|
|
 |
Impressum
|