Drohungen |
Ceres

noch »34« Tage bis zum Sommeranfang
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 5.690
Herkunft: Bielefeld Name: Ally
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Zitat: |
Original von Thinka
Soweit ich weiß muss sie rechtlich gesehen schon zahlen, auch wenn es der RL nicht extra gesagt hat. Ist zumindest bei anderen Dingen so. Allerdings ist das ganze eh schon lange her (aus dem Startpost) und deswegen kann sowieso nix mehr dran geändert werden
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Aber ich finds gut, dass das bei euch im Stall wenigstens gesagt wird, dass man dann trotzdem zahlen muss.
Ist schon etwas doof, wenn man das nicht weiß....auch wenn ich glaube zu wissen, dass man es rechtlich gesehen zahlen muss. |
Rein rechtlich betrachtet muss hier jeder der unter 18 ist sowieso nicht bezahlen, wenn es nicht von den Eltern bewilligt ist oder aber dem Jugendlichen ein Nachteil dadurch entsteht. Da es das tut: nein, rein rechtlich gesehen muss man für eine nicht vollbrachte Dienstleistung auch nichts bezahlen.
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04.06.2009 21:11 |
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Isabelle

Kritikerin
 

Dabei seit: 18.04.2005
Beiträge: 2.992
Herkunft: Bielefeld
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Also ich zahle seit nen paar WOchen kein Geld mehr, sondern bringe Gegenleistung á la Nachhilfe für den Sohn.
Ich nehme 1x/Woche Reitstunde im Wert von 15€ dann.
Wenn ich absagen sollte, dann kann ich das meist auch kurz vorher machen ohne dafür "gazhlt" zu haben - sprich ich kann die Stunde immer nachholen.
Liebe Grüße
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04.06.2009 21:27 |
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Ceres

noch »34« Tage bis zum Sommeranfang
 

Dabei seit: 09.02.2005
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Herkunft: Bielefeld Name: Ally
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Zitat: |
Original von Thinka
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Original von Ceres
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Original von Thinka
Soweit ich weiß muss sie rechtlich gesehen schon zahlen, auch wenn es der RL nicht extra gesagt hat. Ist zumindest bei anderen Dingen so. Allerdings ist das ganze eh schon lange her (aus dem Startpost) und deswegen kann sowieso nix mehr dran geändert werden
.
Aber ich finds gut, dass das bei euch im Stall wenigstens gesagt wird, dass man dann trotzdem zahlen muss.
Ist schon etwas doof, wenn man das nicht weiß....auch wenn ich glaube zu wissen, dass man es rechtlich gesehen zahlen muss. |
Rein rechtlich betrachtet muss hier jeder der unter 18 ist sowieso nicht bezahlen, wenn es nicht von den Eltern bewilligt ist oder aber dem Jugendlichen ein Nachteil dadurch entsteht. Da es das tut: nein, rein rechtlich gesehen muss man für eine nicht vollbrachte Dienstleistung auch nichts bezahlen. |
Ich bin nicht unter 18
Aber bist du dir sicher wegen dem rechtlichen? |
Jap, ich hab das nämlich gerade 1 Jahr in Wirtschaftsrecht im Fachabi durchgepaukt
Wenn es einen Vertrag gibt, dann wäre es gültig wenn darin eine Klausel enthalten ist, dass auch abgesagte Reitstunden gezahlt werden müssen SOFERN der Vertrag von den Eltern unterschrieben ist. Da er unterschrieben von einem nicht volljährigen nicht rechtswirksam ist, da eir nicht voll geschäftsfähig ist.
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04.06.2009 21:32 |
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Bayer04 unregistriert
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Mir ist sowas zum Glpck noch nicht passiert.
Wurde aber von Typen im Stall bedroht, eh dir wirst dich wundern was noch kommt, du hats nichts zu sagen - das war de antwort schreiend über den ganzen Hof weil ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass er fegen muss, weil er die Pferde reingehohlt hab.
"Mach deine Drecksarbeit, dafür bist du da"
Sein Kommentar zum stallbesitzer als der ihn drauf ansprach:
man beachte "dieses Dreckbalg" hat auf dem Hof "nichts zu suchen" und die soltle die Klappe nicht so weit aufreisen und die würde sich wundern was noch passiert.
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04.06.2009 21:36 |
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Ceres

noch »34« Tage bis zum Sommeranfang
 

Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 5.690
Herkunft: Bielefeld Name: Ally
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richtig, in dem Fall würd ichs sowieso auch nicht bezahlen und lieber den RL wechseln
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04.06.2009 22:03 |
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.Lichtfee.

Hertha BSC!
 

Dabei seit: 02.04.2007
Beiträge: 2.367
Herkunft: Berlin Name: Svenja
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Hatte so ein ähnliches Problem.
Also ich hatte mich für einen Springkurs angemeldet. da ich 3 Wochen nicht in den Stall durfte ( und das wusste die rl) habe ich auch nicht gemerkt, dass Termine geändert wurden. An dem besagten ersten Tag wurde ich von der RL angerufen wo ich bin. ich wusste ja erstmal gar nix davon. Hab dann gesagt, weil ich nur ein dorf weiter wohne, ob ich noch schnell kommen soll. Mit der Antwort nein jetzt brauchst du auch nicht mehr war das Gespräch beendet. beim zweiten Termin bin ich dann mitgeritten. Und auch da wurden wieder Zeiten geändert ohne bescheid zu sagen. Habe dann nach der stunde die rl gefragt, ob sie mir die eine stunde dann erlassen kann. wurde dann angemault, nein sie mache das nicht, sie war ja da. Irgendwo verständlich aber iwo auch nicht. Ich war ja nicht die einzige die mitgeritten ist, sonst hätte ich es ansatzweise verstanden. Rechtlich hätte sie nichts machen können, denn ich bin minderjährig, das heißt nicht voll geschäftsfähig und da keine Einwilligung meiner Eltern erfolgte, konnte sie nichts machen. Hab dann die eine Stunde 10 € bezahlt und hab jetzt einen neuen RL.
Bei dem ist das so, da er einen Anfahrtsweg hat, das man min. 24 h vorher absagt.
Lg
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04.06.2009 22:26 |
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Ceres

noch »34« Tage bis zum Sommeranfang
 

Dabei seit: 09.02.2005
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Herkunft: Bielefeld Name: Ally
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Das ist wohl richtig so, ja
Nur in Punkto der Eltern gilt es im Ernstfall trotz allem zu klären, ob die Eltern wissen, dass für nicht gegebene Reitstunden trotz dem gezahlt werden muss oder soll. Im Übrigen habe ich die Geschäftsfähigkeit als solche angesprochen und man kann trotz allem nicht immer davon ausgehen, dass die Einwilligung der Eltern da zwangsläufig gegeben ist, auch wenn es in den meisten Fällen der Fall ist.
Natürlich gilt auch ein mündlicher Vertrag, wie ein schriftlicher. Das Problem ist nur einfach, dass man bei einem mündlichen Vertrag im Fall der Fälle nichts (eindeutiges) hat um seinen Standpunkt zu "beweisen". Vor Gericht hat ein rein mündlicher Vertrag weniger halt als ein schriftlicher, ich denke darüber muss man sich nicht streiten, das ist einfach so.
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05.06.2009 04:30 |
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erdbeerblume

supercalifragelisticexpialidocious
 

Dabei seit: 08.05.2009
Beiträge: 1.044
Herkunft: Thüringen
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zu sagen man wird ausm training geschmissen wenn man nich zahl is total überzogen.... ich finde es schon sinnvoll das man min 24 h vorher absagen muss.
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05.06.2009 18:30 |
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