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Geschrieben von Black Katrin am 31.07.2006 um 15:19:

  "Copyright © 2006 ..." wie ist das gemeint? Wann legal?

Hi,
Man sieht mitlerweile oft auf höfen irgendwo unten "Copyright © 2006 ... " oder so stehn. Meine Frage: Was soll das bedeuten und heissen? Wann darf man das machen?

hoffe da kann jemand helfen



Geschrieben von sepplmail am 31.07.2006 um 16:33:

 

Diese Jahresangabe hat mehr oder weniger keinen Sinn, sie dient im Normalfall nur der Bestimmung des Alters des Bildes bzw. weist auf das Veröffentlichungsjahr hin.
Theoretisch könnte die Jahresangabe relevant werden, wenn es um den Ablauf des Urheberrechtes geht. Ein Urheberrecht kann nach gewisser Zeit verfallen. Allerdings ist es in der Regel so, dass man festlegt, dass das Urheberrecht x Jahre (von Land zu Land verschieden) nach dem Tod des Urhebers erlischt. Ein Verfallsdatum bezogen auf das Enstehungs/Veröffentlichungsdatum ist unüblich.



Geschrieben von Black Katrin am 31.07.2006 um 16:44:

 

also frei übersetzt: is schnuppe ob man das auf der HP hinschreibt oder nicht, is nur etwas wo das urheberrecht verfallen kann, zB bilder



Geschrieben von sepplmail am 31.07.2006 um 16:49:

 

Wo kommst du denn her? In Dtl. ist es wirklich Schnuppe, hier verfällt nach aktueller Gesetzeslage das Urheberrecht 70 Jahre nach deinem Tod. Wann das Bild gemacht wurde spielt keine Rolle.



Geschrieben von Black Katrin am 31.07.2006 um 16:51:

 

schweiz, kommt jetzt aber auf HP und nit auf Bilder anAugenzwinkern



Geschrieben von sepplmail am 31.07.2006 um 17:07:

 

Macht nix, deine HP unterliegt genauso deinem Urheberrecht wie andere künstlerische Werke auch Augenzwinkern
Die Schutzfrist beträgt auch in der Schweiz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ausnahme sind audiovisuelle Werke und Filme, dort bestimmt der Regisseuer den Zeitraum der Schutzdauer.
Weitere Ausnahme: Ist der Urheber nicht bekannt, so erlischt die Schutzfrist 70 Jahre nach Veröffentlichung des Werkes. Da du dich aber als Urheber ausgibst spielt das für dich keine Rolle. Augenzwinkern

Edit: Keine Garantie auf Absolute Richtigkeit, ist auch nur angelesen Augenzwinkern



Geschrieben von Black Katrin am 31.07.2006 um 17:09:

 

aso... und ist es nötig drunterzuschreiben?



Geschrieben von sepplmail am 31.07.2006 um 17:11:

 

Solange dein Name dabei steht nicht



Geschrieben von Black Katrin am 31.07.2006 um 17:12:

 

solange mein name auf der HP steht oder das copyright?



Geschrieben von sepplmail am 31.07.2006 um 17:21:

 

Sorry, versteh gard die Frage nicht^^

Ein "künstlerisches Werk" (also auch deine HP bzw. ich nehme mal an du meinst das Design) in der Schweiz ist bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt, sofern dieser bekannt ist.

Es ist aber nur bis zu 70 Jahre nach Veröffentlichung geschützt, falls der Urheber unbekannt ist. In diesem Fall wäre also die Datumsangabe von Bedeutung.



Geschrieben von Black Katrin am 31.07.2006 um 17:24:

 

geht nit ums desi sondern die HP + inhalt... großes Grinsen



Geschrieben von sepplmail am 31.07.2006 um 17:34:

 

Sollte unter geistiges Eigentum fallen, also besitzt du auch darauf ein Urheberrecht *gg*



Geschrieben von Black Katrin am 31.07.2006 um 17:38:

 

wer hat blos das gesetz erfundengroßes Grinsen

ok werds mir durcn kopf gehen lassen danke


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