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Geschrieben von Lars007 am 29.04.2006 um 20:53:

 

Zitat:
Original von ~*Alia*~
Solange die Homepage nicht zum Geldverdienen da ist ist garkein Impressum nötig. Da wir haber die Bilder von anderen Fotographen benutzen ist ein Impressum schon ganz nützlich. Im Impressum muss nicht umbedingt die Adresse stehen, es sollte aber ausdrücklich zu sehen sein, wie an an die Adresse kommt. Ich schreibe seit dem immer in mein Impressum:
sollte ich gegen irgendwelche Copyrights verstoßen schreibt mich bitte per E-Mail an, damit ich ihnen meine Adresse zuschicken kann, oder so etwas ähnliches.


Ich liebe diese "meine Mutter/Vater/Onkel/Tante/Freundin kennt sich damit aus und DIE hat gesagt"-Thesen. Die Definition ist leider aber nicht "zum Geldverdienen", sondern anders abgefasst. Recht informativ ist auch der folgende Text:

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist. Bedauerlicherweise hat es der Gesetzgeber versäumt, näher zu definieren, wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. Der Gesetzgeber spricht in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede Internetseite auf Dauer angelegt und damit nachhaltig, so dass dieses Kriterium nicht weiterhilft.

Quelle: http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html



Geschrieben von Alia am 29.04.2006 um 23:10:

 

nur mal so: wenn man nicht die eltern fragen darf, wenn man Fragen beantwortet, wozu ist das dann hier da? Kann ja nicht Jeder das Gesetz auswendig gelehrnt haben oder?



Geschrieben von Lars007 am 30.04.2006 um 08:30:

 

Keiner hat hier gesagt, dass man seine Eltern nicht fragen darf.
Aber man sollte sich vielleicht doch eher an den Gesetzen als an den Meinungen von Nichtjuristen orientieren. Und man braucht die Gesetze auch nicht auswendig zu lernen, man muss nur wissen, wo man sie findet. Und für die meisten der deutschen Gesetze und Verordnungen gibt es die Adresse http://bundesrecht.juris.de



Geschrieben von Rosenbine am 30.04.2006 um 11:13:

 

Zitat:
Original von ~*Alia*~
nur mal so: wenn man nicht die eltern fragen darf, wenn man Fragen beantwortet, wozu ist das dann hier da? Kann ja nicht Jeder das Gesetz auswendig gelehrnt haben oder?

nein wie lars schon sagte, muss man nichts auswendig lernen. jedoch MUSS man vor handlungsbeginn (hier die homepageveröffentlichung/erstellung) die gesetze durchgehen, denn die haftung liegt bei minderjährigen bei den eltern, ansonsten bei jeden selber.
das internet mag in manchen dingen eine rechtliche grauzone sein, aber die sache mit dem impressum ist doch fast eindeutig geklärt. und einen minderjährigen muss es sogesehen eh nicht interessieren ob er die adressen veröffentlicht, weil die angaben der eltern im impressum drinstehen müssen.

ich habe von anfang an meine daten im internet, anfangs mit dem ok meiner eltern nun da ich 19 bin von mir. es gibt keinerlei probleme und wenn man wirklich belästigt wird, gibt es nette grüne männchen, die sich polizisten nennen und bei denen man anzeige erstatten kann Augenzwinkern



Geschrieben von eva13 am 04.05.2006 um 15:47:

 

Aber seine addi im internet anzugenben ist doch auch gefählich und meine eltern wären bestimmt auch nicht so begeistert wenn ich meine addi einfach im internet angeben würde!!!!



Geschrieben von Schnegge am 04.05.2006 um 15:51:

 

Zitat:
Original von eva13
Aber seine addi im internet anzugenben ist doch auch gefählich und meine eltern wären bestimmt auch nicht so begeistert wenn ich meine addi einfach im internet angeben würde!!!!

Tja, wenn du das nicht darfst, dann darfst du auch keine Homepage haben. So ist das Gesetz eben, da kannst du nichts dran ändenr.
Und ich habe meine Adresse plus Telefonnummer schon lange im Internet und ich hatte noch nicht mal einen Anruf, geschweige denn, dass jemand versucht hätte mich abzustechen
Augen rollen



Geschrieben von Rai-Reitstall-Liberty am 04.05.2006 um 17:23:

 

Ich wollte fragen ob es so reicht:

Name
straße
Ort
E-Mail Mobil (also handy) Reicht handy oder muss Festnetz?
Weitere Informationen per Mail!

und dann

MB:

Name
Email

Weitere Informationen per Mail!

Oder muss jeder seine Adresse angeben?


wäre schön wenn mri wer helfen könnte



Geschrieben von Ayana am 04.05.2006 um 17:39:

 

Ein Betreiber reicht, denke ich mal ^^ und Telenummer ist nicht unbedingt muss ^^"



Geschrieben von Schnegge am 04.05.2006 um 20:28:

 

Zitat:
Original von Ayana
und Telenummer ist nicht unbedingt muss ^^"

Nicht schon wieder
Laut deutschem Gestez ist sie ein MUSS

²Rai-Reitstall-Liberty
Soweit ich weiß reicht eine vollständige Adresse + Telefonnumer [nur Handy müsste reichen]



Geschrieben von Rai-Reitstall-Liberty am 05.05.2006 um 19:11:

 

okay vielen dank!



Geschrieben von Rou am 06.05.2006 um 14:42:

 

Solange virtuelle Kontaktmöglichkeiten (eMail, Messenger etc.) vorhanden sind, muss man die Adresse nicht unbedingt auf die Homepage setzen.

<- Zitat von dem Vater meiner Freundin (Anwalt)

MfFG; Fröschii



Geschrieben von Rai-Reitstall-Liberty am 06.05.2006 um 22:31:

 

@Froschii: echt?? irgendwie sagt jeder was anderes! weil ich finde auch dass eigentlich ne Email reichen müsste aber hier sagen se des muss adresse PLUS Telefeon doer Handy!

ich blick echt nimmer durch!



Geschrieben von Peter am 07.05.2006 um 08:09:

 

Morgen,
am besten lassen sich alle die kein Impressum machen wollen das schriftlich von dem Anwalt der Freundin (weiter oben) geben.
Wenn es dann zu einem Schaden kommt weil man keinen hat, kann der Anwalt das über seine Haftpflicht regeln, ist doch einfach oder? smile

gruß

PS: Impressum ist pflicht wenn man einen Dienst anbietet - ein virtueller Reiterhof ist eine Art Dienst - ergo - kein Impressum - keine Homepage!



Geschrieben von Lars007 am 07.05.2006 um 08:16:

 

Zitat:
Original von Fröschii
Solange virtuelle Kontaktmöglichkeiten (eMail, Messenger etc.) vorhanden sind, muss man die Adresse nicht unbedingt auf die Homepage setzen.


Fröschii,
bitte gib mir mal den Namen und die Telefonnummer von dem guten Mann.

Danke
Lars



Geschrieben von Rou am 08.05.2006 um 14:13:

 

Zitat:
Original von Lars007
Zitat:
Original von Fröschii
Solange virtuelle Kontaktmöglichkeiten (eMail, Messenger etc.) vorhanden sind, muss man die Adresse nicht unbedingt auf die Homepage setzen.


Fröschii,
bitte gib mir mal den Namen und die Telefonnummer von dem guten Mann.

Danke
Lars


Sicherlich nicht im Internet Ô.o''
Aber Hey, immer wird auch von der Polizei gesagt, man muss im Internet anonym bleiben und eine Adresse ist sicherlich nicht anonym -.-''

MfG; Fröschii



Geschrieben von Lars007 am 08.05.2006 um 14:57:

 

Zitat:
Original von Fröschii
Sicherlich nicht im Internet Ô.o''

Ja ne... Ist Anwalt, aber wenn man ihn auf seine Rechtsberatung ansprechen möchte, dann will er plötzlich nicht mehr? - Dann bitte ihn doch einmal, sich per eMail bei mir zu melden. (lars.ippich@speicherplatz4you.de).

Zitat:
Original von Fröschii
Aber Hey, immer wird auch von der Polizei gesagt, man muss im Internet anonym bleiben und eine Adresse ist sicherlich nicht anonym -.-''

Das stimmt. Allerdings geht es da um die Nutzung von Diensten und nicht um die Bereitsstellung. Wenn du eine Internetseite betrachtest oder dich in einem Chatroom aufhältst, kannst und sollst du anonym bleiben. Sobald du allerdings selbst eine Homepage im Internet verfügbar machst, überwiegt die Impressumspflicht.
Dir bleibt immer noch die Möglichkeit freigestellt, einen Dritten die Verantwortung für die Homepage übernehmen zu lassen, dessen Daten dann angegeben werden.



Geschrieben von Rou am 08.05.2006 um 15:22:

 

Zitat:
Sobald du allerdings selbst eine Homepage im Internet verfügbar machst, überwiegt die Impressumspflicht.

Ein Impressum ist sowieso Pflicht, aber wenn dort steht "Adresse & Telefonnummer auf Anfrage" genügt das meiner Meinung nach Ô.o'' Ich meine, ich denke sowieso nicht, dass z.B. Escher gleich bei mir anrufen würde, wenn ich seine Bilder verwenden würde, eher würde er mir eine eMail schreiben und virtuelle Kontaktmöglichkeiten müssen sowieso immer rein.

MfG; Fröschii



Geschrieben von Peter am 08.05.2006 um 16:59:

 

Hallo,
finde es auch merkwürdig, das auf einmal der Anwalt der meint man braucht kein Impressum nicht greifbar ist.
Komische Sache!!! Augenzwinkern

Gruß

PS: Lars - du machst deine Sache hier hervorragend! DAnke!



Geschrieben von Rou am 08.05.2006 um 18:05:

 

Zitat:
Original von Peter
Hallo,
finde es auch merkwürdig, das auf einmal der Anwalt der meint man braucht kein Impressum nicht greifbar ist.
Komische Sache!!! Augenzwinkern

Gruß

PS: Lars - du machst deine Sache hier hervorragend! DAnke!


Ähm, ich sagte, man braucht keine Adresse Augenzwinkern Sprich keine Anschrift und keine Telefonnummer, das Impressum mit virtuellen Kontaktmöglichkeiten (eMail, Messenger etc.) muss vorhanden sein.

MfG; Fröschii



Geschrieben von Peter am 08.05.2006 um 19:42:

 

Hallo Fröschi,
und ich sage, es ist falsch was du sagst.

Ausserdem zitierst du einen Anwalt, also solltest du auch wissen wen? Augenzwinkern

Es ist traurig, wie sehr sich einige hier bemühen andere davon zu überzeugen was richtig ist (Lars) und das durch unwissende Dritte (Fröschi) wieder zunichte gemacht wird.
Man will halt nicht lesen das man was machen wuss was man eigentlich nicht will - sondern das man es nicht machen muss - ein Impressum - ABER sorry, das Leben ist manchmal hart :-)

Gruß


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