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Geschrieben von Maina am 07.11.2006 um 19:48:

 

Tschuldigung, dass ich des Thema rauskram Augen rollen
Aber ich hab ne frage.



Zitat:
Original von Lars007
Zitat:
Original von Pandora
Wenn das Pferd aber auf einer fremden Koppel steht denke ich nicht, dass es erlaubt ist? Denn der Besitzer kann dir verbieten auf seinem Privatgrund zu fotografieren bzw die Bilder zu veröffentlichen. es sei denn er ist nicht der Besitzer des Privatgrundes.

Das kommt meines Erachtens darauf an, von wo aus du fotografierst. Wenn du von öffentlichem Grund aus fotografierst, verhält es sich meiner Meinung nach wie als würdest du Bauwerke von der Straße aus fotografieren. Und das ist erlaubt, soweit du dabei keine Hilfsmittel benutzt.


Hilfsmittel = Zoom?
Versteh ich nich so ganz x) *doofesDiana*



Geschrieben von sepplmail am 07.11.2006 um 21:36:

 

Ne, damit ist eher ne Leiter oder Sachen in der Art gemeintAugenzwinkern



Geschrieben von Lars007 am 08.11.2006 um 16:53:

 

Auch ein starkes Zoomobjektiv wurde, wenn ich mich richtig erinnere, schon als Hilfsmittel gewertet.



Geschrieben von Flicka am 07.01.2007 um 21:22:

 

Also ich hab in Wikipedia gelesen, dass, wenn man auf einer Bundestrasse steht, und ein Pferd o.Ä fotografiert, dass das legal ist und man den Besitzer so nicht fragen muss. Aber wenn man auf einem Privatweg steht, man dann den Besitzer fragen muss. Was stimmt nun?
Flicka



Geschrieben von Camargue Pferd am 09.04.2007 um 17:49:

 

Also ich muss das jetzt nochmal hochholen. Ich hab' jetzt noch in anderen Foren darüber gelesen & die sagen alle, dass man auf Turnieren fotographieren darf, solange man Gesichter unkenntlich macht. Denn wer auf einem Turnier startet, stellt sich ja der Öffentlichkeit "zur Schau". Somit willigt er eigentlich ein, dass er fotographiert wird. Und wenn ich dann ein Foto geschossen habe bin ich der Fotograph - also unterliegt das Copyright mir und ich darf es veröffentlichen und weitergeben wie ich möchte.

Ich möchte noch kurz dazu sagen: Ich habe von der ganzen Sache KEINE Ahnung. Die Erklärung die ich oben geschrieben habe, ist nur das, was ich den Foren "entnommen" habe & was für mich auch logisch klingt.

Kann mir denn jemand konkret sagen ob ich das richtig sehe oder nicht?! - ich bin reichlich verwirrt...



Geschrieben von Pony-star am 09.04.2007 um 17:55:

 

Du darfst fotografieren aber nicht die Bilder veröffentlichen wie du willst.
Wenn du mich als Reiter fotografierst habe ich immer noch ein Recht am eigenen Bild und muss zustimmen, wenn du das Bild veröffentlichen willst



Geschrieben von EquinePhoto am 09.04.2007 um 18:14:

 

also in der berufsschule habe ich gerlernt (jetzt kommt's) dass ich fotos von turnieren und öffentlichen veranstaltungen sehr wohl veröffentlichen darf, da personen die an diesen veranstaltungen teilnehmen davon ausgehen müssen das sie fotografiert oder gefilmt werden könnten.

anders ist es wenn man zB auf irgendeiner weide oder von häusern fotos macht. man kann natürlich alles fotografieren was von öffentlichen straßen aus einsehbar ist. aber man darf es nur mit genehmigung veröffentlichen (stichworte: persönlichkeitsrecht, hausrecht bzw. "unverletzlichkeit der wohnung"). anders ist das wieder bei außenaufnahmen von öffentlichen gebäuden (kirchen, einkaufscentern usw), weil diese ---> öffentlich sind.

konzerte darf man nur mit genehmigung des veranstalters fotografieren, da man mit dem erwerb einer eintrittskarte nur das recht hat das gebäude zu begehen, nicht aber zu fotografieren.

verstöße werden nicht von amtswegen verfolgt, sondern müssen zur anzeige gebracht werden.

edit: bei privaten fotoshootings (von mensch oder tier) braucht man immer die genehmigung des modells (modell-vertrag) bzw. des tierbesitzers wenn man die fotos in irgend einer form veröffentlichen möchte.



Geschrieben von Chawa am 09.04.2007 um 18:20:

  Ganze Wahrheit?

Augen rollen



Geschrieben von EquinePhoto am 09.04.2007 um 18:28:

  RE: Ganze Wahrheit?

Zitat:
Original von Chawa
Hallo,

gilt das denn für alles was man mit solchen Fotos macht von Turnieren? Ich meine jetzt mal zum nachdenken.. zb. fetter Reiter auf kleinem Pferd - darf ich das auf eine Seite übers Abnehmen packen mit Hinweis, SO muss es ja nicht sein???
Darf also jeder mit soclehn Fotos machen was er will, eben weil ein Reiter damit rechnen muss das man ihn fotografiert weil er öffentlich wo reitet und er keine REchte mehr hat?
Oder darf ich Fotos nur als Turnier - REPORTAGE oder VERANSTALTUNGS REPORTAGE veröffentlichen?
Ich denke - auch hier sollte es noch Unterschiede geben?

lg
Chawa

ich denke auch das es da unterschiede gibt. darüber habe ich jedoch keine information. für mich wäre es selbstverständlich andere menschen NICHT schlecht darzustellen. selbst promis verklagen andere weil sie in irgendeiner form schlecht dargestellt werden und bekommen oft recht. also... ich denke nicht das das gesetz derartiges erlaubt.



Geschrieben von Pony-star am 09.04.2007 um 18:42:

 

Zitat:
Original von EquinePhoto
also in der berufsschule habe ich gerlernt (jetzt kommt's) dass ich fotos von turnieren und öffentlichen veranstaltungen sehr wohl veröffentlichen darf, da personen die an diesen veranstaltungen teilnehmen davon ausgehen müssen das sie fotografiert oder gefilmt werden könnten.


veröffentlichen darfst du sie nur im Bezug auf das aktuelle zeitgeschehen. Sprich einem Zeitungsartikel über das Turnier. Ich darf aber nicht wie hier die Fotos für VRh hergeben



Geschrieben von EquinePhoto am 09.04.2007 um 19:01:

 

http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html

daraus lese ich, dass ich die fotos veröffentlichen darf, solange ich die interessen des abgebildeten nicht verletze oder ihn schlecht darstelle.

d.h. ich könnte genauso eine homepage z.b. über das springreiten erstellen und die fotos dort einsetzen, auch wenn ich nicht drunter schreibe das es turnier xy war ?



Geschrieben von Pony-star am 09.04.2007 um 19:13:

 

weiß ich nicht genau;

Zitat:
edit: bei privaten fotoshootings (von mensch oder tier) braucht man immer die genehmigung des modells (modell-vertrag) bzw. des tierbesitzers wenn man die fotos in irgend einer form veröffentlichen möchte.


Brauche ich nicht nur einen Vertrag bei einem Menschen? verwirrt



Geschrieben von EquinePhoto am 09.04.2007 um 19:28:

 

Zitat:
Original von Pony-star
weiß ich nicht genau;

Zitat:
edit: bei privaten fotoshootings (von mensch oder tier) braucht man immer die genehmigung des modells (modell-vertrag) bzw. des tierbesitzers wenn man die fotos in irgend einer form veröffentlichen möchte.


Brauche ich nicht nur einen Vertrag bei einem Menschen? verwirrt


nein, auch bei "sachgegenständen" ---> hunden, katzen, pferden etc.
veröffentlichst du fotos ohne genehmigung kann der besitzer dich verklagen.
ich lasse die besitzer immer eine kenntnisnahme unterschreiben, damit sie wissen welche rechte ich habe. es ist auch gut wenn sie wissen das sie die fotos nicht einfach so veröffentlichen dürfen ;-)

Hier mal eine Vorlage:
Vorlage Kenntnisnahme (Kenntnisnahme.doc)



Geschrieben von Chawa am 09.04.2007 um 19:48:

 

Augen rollen



Geschrieben von Camargue Pferd am 09.04.2007 um 21:02:

 

Hihi, irgendwie bin ich genauso schlau wie vorher. Pony-Star sagt das, was Fairy auch sagt & EquinePhoto sagt dass, was ich immer dachte & was mir woanders auch so gesagt wurde. Ich verzweifel' noch mit diesen ganzen Gesetzen traurig unglücklich



Geschrieben von AER am 11.04.2007 um 22:19:

 

Aber bei Tieren (also Gegenständen) ist es doch so das sie kein Persönlichkeitsrecht haben, und deswegen veröffentlicht werden dürfen, oder täusch ich mich da?

Darf man Bilder auch veröffentlichen zB in einer Bildergalerie OHNE das man gleich eine Reportage dazuschreibt?



Geschrieben von Feeling am 12.04.2007 um 12:25:

 

Frag ich mich auch .__. wei ich hab soo schöne Wiedenbildis gemacht und will se eigtl. ins Archiv stecken



Geschrieben von AER am 12.04.2007 um 15:02:

 

Außerdem wären dann ALLE Fotopages ohne Genehmigung illegal also circa 80% (Schätzung von mir)



Geschrieben von Pony-star am 12.04.2007 um 15:52:

 

Zitat:
Original von AER
Außerdem wären dann ALLE Fotopages ohne Genehmigung illegal also circa 80% (Schätzung von mir)


stimmt ja auch. Aber wie heißt es so schön - wo kein Kläger da kein Richter.

Deswegen steht auch auf jeder Turnierfoto-Seite eigentlich, dass die Bilder auf WUnsch entfernt werden



Geschrieben von Desleal am 12.04.2007 um 16:03:

 

Sofern man das Gesicht von den Reitern verdeckt (das heißt verwischt, damit es unerkenntlich ist), ist es erlaubt, Turnierfotos on zu stellen und auch auf Fotopages. Wenn man allerdings das Gesicht sieht und jetzt gerade der Reiter das Bild zufällig findet und einen anzeigt, zieht man meistens den Kürzeren. Deswegen ist es wchtig bei Turnierfotos das Gesicht zu verdecken (mein aktueller Wissenstand). Hat was mit Persönlichkeitsrecht zu tun.

Lg, Desleal


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