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Geschrieben von Rou am 09.08.2006 um 20:49:

 

Zitat:
Original von Black Katrin
Zitat:
Original von Pawie
Zitat:
Original von n0ir
Zitat:
Original von Black Katrin
Zitat:
Original von Shadow
Wikipedia ist auch nicht die Bibel,
dort kann man Beiträge auch verändern und allegemein sind es zusammengewürfelte Information von Internetbenutzern.


wird aber überprüft bevors ausgestellt wird, also ziemlich sciher


Nein man kann einen Beitrag bei Wikipedia verändern ohne dass es erst überprüft wird.


Genau, da wird nichts geprüft.


habt ihrs getestet? es wird überprüft...


Gehört zwar nich zum Thema:
Also meine Freundin un ich habn da mal aus Spaß Beiträge verändert und es wurde nicht geprüft Oo xD



Geschrieben von n0ir am 09.08.2006 um 20:49:

 

Ich habe es gerade überprüft.
Sehr schlechtes Vorbild Fröschii. ;)



Geschrieben von Pawie am 09.08.2006 um 20:51:

 

Zitat:
Original von Fröschii
Zitat:
Original von Black Katrin
Zitat:
Original von Pawie
Zitat:
Original von n0ir
Zitat:
Original von Black Katrin
Zitat:
Original von Shadow
Wikipedia ist auch nicht die Bibel,
dort kann man Beiträge auch verändern und allegemein sind es zusammengewürfelte Information von Internetbenutzern.


wird aber überprüft bevors ausgestellt wird, also ziemlich sciher


Nein man kann einen Beitrag bei Wikipedia verändern ohne dass es erst überprüft wird.


Genau, da wird nichts geprüft.


habt ihrs getestet? es wird überprüft...


Gehört zwar nich zum Thema:
Also meine Freundin un ich habn da mal aus Spaß Beiträge verändert und es wurde nicht geprüft Oo xD


Jep. Ich hab auch mal was geändert (Da war ein unschöner Tippfehler xD) und es war sofort online.

Kann ja sein, dass es mal später geprüft wird, aber sicherlich gibts nicht so ne art freischalten



Geschrieben von Deutsches Reitpony am 09.08.2006 um 20:51:

 

Zitat:
Original von n0ir
Ich habe es gerade überprüft.
Sehr schlechtes Vorbild Fröschii. Augenzwinkern


Ojaaa, Fröschii ist ein bööööses Mädel!^^ *lach* Aber gut, dass sie's getestet hat. So weiß man wenigstens bescheid!^^



Geschrieben von Black Katrin am 09.08.2006 um 20:53:

 

Zitat:
Original von Pawie
Zitat:
Original von Fröschii
Zitat:
Original von Black Katrin
Zitat:
Original von Pawie
Zitat:
Original von n0ir
Zitat:
Original von Black Katrin
Zitat:
Original von Shadow
Wikipedia ist auch nicht die Bibel,
dort kann man Beiträge auch verändern und allegemein sind es zusammengewürfelte Information von Internetbenutzern.


wird aber überprüft bevors ausgestellt wird, also ziemlich sciher


Nein man kann einen Beitrag bei Wikipedia verändern ohne dass es erst überprüft wird.


Genau, da wird nichts geprüft.


habt ihrs getestet? es wird überprüft...


Gehört zwar nich zum Thema:
Also meine Freundin un ich habn da mal aus Spaß Beiträge verändert und es wurde nicht geprüft Oo xD


Jep. Ich hab auch mal was geändert (Da war ein unschöner Tippfehler xD) und es war sofort online.

Kann ja sein, dass es mal später geprüft wird, aber sicherlich gibts nicht so ne art freischalten


wenn ich damals recht gelesen habe, wird es überprüft.
Aber abgeseen davon: finds deftig sceisse von dir Fröschii sowas zu machen-.-



Geschrieben von Tiggin am 09.08.2006 um 20:54:

 

ähm, Leute?
Hier gehts wohl nicht um Wikipedia.

Bei so etwas sollte man sich eher auf Paragraphen verlassen, die sagen einem nämlich was erlaubt ist und was nicht.



Geschrieben von Rou am 09.08.2006 um 20:54:

 

Mein Gott, des war en kleiner Scherz, na und? Augen rollen
Wir haben da nur einen Satz rausgelöscht, weil wir auch wissen wollte, obs überprüft wird -> Wir waren sogar so freundlich und haben ihn danach wieder reingemacht ^.-

Sorry Tiggin :X +Klein mach+



Geschrieben von Karalinchen am 09.08.2006 um 20:55:

 

Leute, ihr schweifr grad vom Thema ab Augen rollen
Wenn Wikipedia nicht sicher ist muss man eben ne andere Quelle suchen und nicht den ganzen Thread damit vollmachen.



Geschrieben von Jessie am 09.08.2006 um 20:55:

 

Wo findet man denn solche Paragraphen? Dann können wir ja die ganze Sache endlich richtigstellen!



Geschrieben von Black Katrin am 09.08.2006 um 20:56:

 

Zitat:
Original von Tiggin
ähm, Leute?
Hier gehts wohl nicht um Wikipedia.

Bei so etwas sollte man sich eher auf Paragraphen verlassen, die sagen einem nämlich was erlaubt ist und was nicht.


dann sag doch mal an wo man die im netz findet smile



Geschrieben von Tiggin am 09.08.2006 um 20:58:

 

Hätte ich da irgendwelche Daten, wär das schon im Thread Augenzwinkern
Bin am schauen ^^



Geschrieben von sepplmail am 09.08.2006 um 21:01:

 

So, ich habe jetzt einige Zeit lang gesucht und Paragraphen durchgelesen und würde mich nun gegen die Menge stellen und sagen: Auch Vektorgrafiken sind illegal. Ich muss dazu sagen, ich habe mich nur in der letzten Stunde genau damit beschäftigt, möchte also nicht meine Hand dafür ins Feuer legen.
Folgendes:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__2.html
Demnach ist das Bild eine persönliche geistige Schöpfung.

Das ganze dann kombiniert hiermit:
http://learn-a.wu-wien.ac.at/erf/glossary/pages/de/Geistige+Schöpfung

Daraus ergibt sich: Die geistige Gestaltung (nicht das Bild an sich) ist geschützt und die wurde mit der Vektorgrafik kopiert.

-> Die Vektorgrafik ist illegal.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


Edit: Für Gesetzestexte gehts da lang -> http://bundesrecht.juris.de/index.html



Geschrieben von Black Katrin am 09.08.2006 um 21:02:

 

und wnen jetzt die farben zB geändert werden?



Geschrieben von Black Katrin am 09.08.2006 um 21:05:

 

kannste das ma zusammen fassen was da steht?
wäre gut zu wissen um was es da get



Geschrieben von Tiggin am 09.08.2006 um 21:07:

 

https://www.123recht.net/fea/Urheberrecht---Kopieren-von-Bildern__f2113.html
Laut dem wärs ja wieder erlaubt ?



Geschrieben von Black Katrin am 09.08.2006 um 21:08:

 

irgendwie is es laut beidem erlaubt verwirrt
wer kennt n anwalt?großes Grinsen



Geschrieben von n0ir am 09.08.2006 um 21:08:

 

Zitat:
Nach § 23 UrhG dürfen Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes -darum handelt es sich bei den von Ihnen genannten Photographien ohne Zweifel- nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.
§ 24 UrhG bestimmt dagegen, daß ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung eines anderen Werkes geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden darf.

Die Grenzziehung hängt davon ab, wie stark das neue, also von Ihnen geschaffene Werk, gegenüber dem alten Werk verselbständigt ist. Hier ist eine abstrakte Grenzziehung nicht möglich. Die Rechtsprechung hilft sich mit der sogenannten "Verblassens-Formel": Danach ist eine freie Benutzung dann gegeben, wenn das alte Werk in dem neuen Werk nur noch schwach durchschimmert, also sozusagen dahinter verblasst.

Als Faustformel können Sie sich daran orientieren, inwieweit Ihr neue Werk tatsächlich sich nicht nur an das alte Werk anlehnt, sondern etwas völlig Neues entsteht. Dies läßt sich aber, wie dargelegt, abstrakt nicht beantworten, es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.


Also ist es erlaubt denke ich mal !?



Geschrieben von sepplmail am 09.08.2006 um 21:09:

 

Zitat:
Original von Tiggin
https://www.123recht.net/fea/Urheberrecht---Kopieren-von-Bildern__f2113.html
Laut dem wärs ja wieder erlaubt ?

häh? demnach wäre es verboten, da es veröffentlicht wurde Augenzwinkern



Geschrieben von Chawa am 09.08.2006 um 21:10:

 

Augen rollen



Geschrieben von sepplmail am 09.08.2006 um 21:11:

 

Zitat:
Original von n0ir
Zitat:
Nach § 23 UrhG dürfen Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes -darum handelt es sich bei den von Ihnen genannten Photographien ohne Zweifel- nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.
§ 24 UrhG bestimmt dagegen, daß ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung eines anderen Werkes geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden darf.

Die Grenzziehung hängt davon ab, wie stark das neue, also von Ihnen geschaffene Werk, gegenüber dem alten Werk verselbständigt ist. Hier ist eine abstrakte Grenzziehung nicht möglich. Die Rechtsprechung hilft sich mit der sogenannten "Verblassens-Formel": Danach ist eine freie Benutzung dann gegeben, wenn das alte Werk in dem neuen Werk nur noch schwach durchschimmert, also sozusagen dahinter verblasst.

Als Faustformel können Sie sich daran orientieren, inwieweit Ihr neue Werk tatsächlich sich nicht nur an das alte Werk anlehnt, sondern etwas völlig Neues entsteht. Dies läßt sich aber, wie dargelegt, abstrakt nicht beantworten, es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.


Also ist es erlaubt denke ich mal !?

Wieso denn? Also imo ist das ursprungswerk (Bild) in der Vektorgrafik sehr deutlich zu erkennen verwirrt


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