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Geschrieben von Aicha am 06.01.2006 um 19:20:
Zitat: |
Original von p2o
Im Normalfall gehe ich jedoch mal davon aus, dass Du vor einem jedem Fotoshooting einen sog. Modelreleasevertrag/Rechteübertragung unterzeichnen lässt, bei dem eben die Nutzungs-, Veröffentlichungs- und Vermarktungsrecht zu Deinen Gunsten geregelt sind.
Liebe Grüße,
Deine Fotos gefallen mir sehr gut. |
wie sieht ein solcher denn aus?
muss man ihn zwingend haben?
Geschrieben von sunny10 am 06.01.2006 um 19:22:
@Bobbala: Könntest du vielleicht (falls du sowas momentan auf deiner Festplatte hast) einen Entwurf von einem solchen Vertrag reinstellen?
Dann könnte ich mri auch schonmal ein genaueres Bild davon machen, und da ich schon einige Male nach kelineren Shootings gefragt wurd,e die für den Frühling geplant sind, möchte ich mich vorher doch noch ein bisschen informieren. Will da lieber nix riskieren.....^^
@Aicha: Ich denke nicht, dass man den zwingend haben muss. Aber wenn du alle Nutzungsrechte und Regelungen bezüglich der Fotos vertraglich geklärt hast, kann später zumindest kein Pferdebesitzer ankommen und meckern, dass du z.B. die Fotos im Netz ausgestellt hast. Wenn du so eine Art Vertrag aufsetzt, bist du schonmal auf der sicheren Seite.
Geschrieben von p2o am 06.01.2006 um 19:26:
Hallo Bobbala,
vielen lieben Dank für die prompte Antwort, aber der Link hilft mir leider nicht wirklich weiter. Das Urheberrecht sag mir schon etwas, aber die entscheidende Frage ist für mich bedauerlicherweise nicht ausreichend beantwortet.
Wenn auf den Fotos Personen mit abgebildet wären, müsste man auch die noch geltenden Paragraphen des KUG (Recht am eigenen Bild)
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html
beachten, aber welcher Paragraph schreibt mir denn bitte vor, dass ich den Besitzer der Tiere um Erlaubnis/Zustimmung zu einer Veröffentlichung/Vermarktung fragen muss, bzw. gegen welches Gesetz würde ich damit verstoßen oder was kann der Besitzer der Tiere für Rechtmittel gegen mich einleiten? Sicherlich kann es möglich sein, dass man sich damit persönlichen Ärger einhandelt oder die Sympathie und weitere Aufträge verloren gehen, aber rein rechtlich gesehen, habe ich noch keinen entsprechenden Paragraphen gefunden.
Als Beispiel könnte ja der Thread
Rufschädigung und Geschäftsschädigungen! dienen. Hier geht es weiter
Diskussion zu "Kritik, Anregungen » Rufschädigung und Geschäftsschädigunen!" Dort muss man jedoch auch in Betracht ziehen, dass die Fotos wahrscheinlich laut § 22 Satz 2 KUG verstoßen, wo es heißt "Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf." Wenn man jedoch ein Foto dafür verwendet um es auf einer Tasse zu zeigen, kann dieser Paragraph wohl auch nicht greifen. Oder ist das Abbild eines Tieres auf einer Tasse etwa als "entstellter Zusammenhang" zu betrachten? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Was könnte dieser Peter wohl mit "andere Gesetze außer UrhG" wie Wettbewerbs- und Markenrechte gemeint haben?
Über eine Antwort die mir weiterhilft würde ich mich sehr freuen, da Du mir in diesem Thema einen sehr bewanderten Eindruck machst. Ich selbst frage mich nämlich auch schon seit geraumer Zeit, was man mit den geschossenen Fotos anstellen darf und was nicht und solange keine Menschen darauf abgebildet sind oder es gegen § 22 Satz 2 KUG verstößt, ist mir nichts über eine Zustimmungserklärung des Tierhalters bekannt. Aber vielleicht irre ich mich ja auch. Kann ja sein. Irren ist menschlich.
Ober gibt es irgendwelche Exklusivrechte für besondere Zuchttiere von denen ich noch nichts weiß, die nur ein bestimmter Fotograf fotografieren und veröffentlichen/vermarkten darf?
Liebe Güße,
und mach weiter, so wie bisher.
@Aicha & Sunny10:
http://www.pferdebilder.info/ModellVereinbarung.pdf
Geschrieben von Daniela am 06.01.2006 um 19:56:
wie geil danke
Geschrieben von Isabelle am 06.01.2006 um 21:39:
Zu diesem Vertrag:
Kann ich mir selbst einen erstellen mittels Word mit den für mich allen wichtigen Voraussetzungen?
Was ist wichtig, zu erwähnen?
Ich würde gerne so einen Ähnlichen machen wollen, wo vor allem das Rechtliche abgeklärt ist.
In dem Vertrag geht es ja darum, dass das Modell (Reiterin, Pferdebesitzerin) mit abgelichtet wird und es dafür Geld bekommt (?).
Sollte ich sowas auch für die Pferde/Tierfotos machen, wo der Besitzer des jeweiligen Tieres unterschreiben muss?
Geschrieben von Bobbala am 06.01.2006 um 22:29:
p2o: also... rechtlich kenne ich mich da auch nicht so aus.. ein Modelreleasevertrag brauchst du bei menschen sicher.. bei tieren brauchst du es nicht.. aber schaden kann es auch nicht
nur so zur sache.. mache ich ein shooting umsonst, lasse ich auf alle fälle unterschreiben, denn da ist es mir schon passiert das hinterher dumme anmerkungen gebracht wurden, zum glück hatte ich alle emails, in denen die besitzer noch erfreut waren das ihr tier in einer werbekampagne auftauche, auf der festplatte gespeichert.
mache ich ein bezahltes shooting gehen die bilder in der regel NICHT raus. ich habe es zwar in meinem vertrag aber ich bin der meinung, man fragt einfach nochmal nach. es gehört sich einfach.
brauche ich bilder für eine produktion, dann werde bilder speziell dafür gemacht und die leute zahlen NICHTS fürs shooting. wissen aber auch das ihre tiere hier oder da vermaktet werden... aber auch jetzt hier.. nur noch mit unterschrift
wie gesagt, einmal gebranntes kind scheut das feuer ..
wegen einem releasevertrag
http://www.panthermedia.net/pages/cms/cmstool/downloads/Model%20Release_9.3.2005.pdf
hier ist auch noch einer
Geschrieben von p2o am 07.01.2006 um 13:40:
Danke, Bobbala, für die Auskunft.
So sehe ich es eben auch. Der Anstand und die Höflichkeit verlangen es um eine Erlaubnis/Zustimmung zum Veröffentlichen/Vermarkten zu fragen, aber nicht das Gesetz.
Soll ich Dir ein schönes Wochenende wünschen oder musst Du sowieso schaffen?
Geschrieben von Pony-star am 07.01.2006 um 16:36:
Zitat: |
Original von Bobbala
Zuerst würde ich sehr gerne von Dir wissen, was die genaue Definition von "Besitzer" in diesem Fall ist? Ist der Besitzer der Halter der abgebildeten Tiere oder der Käufer der ausschließlichen Nutzungsrechte? - weil das aus Deinem Post so leider nicht herauszulesen ist. |
Und wie ist das mit Tieren auf Veranstaltungen bzw. Turnieren?
Genügt hier eine Erlaubnis des Veranstalters?
Zum Vertrag. Kann ich den Vertrag von
http://www.pferdebilder.info/ModellVereinbarung.pdf einfach so abändern, das es für ein Tier gilt? Also die stellen ausbessern wo es um Name u.s.w. geht.
Was passiert wenn das Tier den Besitzer wechselt und er mir die Nutzung der Fotos verbieten will?
lg
Geschrieben von Isabelle am 07.01.2006 um 17:21:
zu Pony-stars Beitrag:
MUSS man ne Erlaubnis bekommen vom Veranstalter, weil es handelt sich doch um eine ÖFFENTLICHE Veranstaltung in der sich alle Reiterinnen und Reiter "zur Schau stellen". Wie sieht es da genau aus?
Geschrieben von p2o am 08.01.2006 um 20:29:
@Pony-star: Die Frage ist doch eigentlich schon beantwortet worden. Bei Tieren ist eine Erlaubnis/Genehmigung/Zustimmung für eine Veröffentlichung/Vermarktung nicht zwingend/gesetzlich vorgeschrieben. Aus Anstand und Höflichkeit sollten es jedoch selbstverständlich sein, trotzdem um Erlaubnis zu fragen.
@Isabelle: Bei einer öffentlichen Veranstaltung gilt unter anderem das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" = KUG (Kunsturhebergesetz) (Recht am eigenen Bild)
http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html welches soweit eigentlich das meiste regelt. (Persönlichkeitsrechte "Recht am eigenen Bild", absolute und relative Personen der Zeitgeschichte und Personen als Beiwerk und auf Veranstaltungen)
Das sind wohl einige der wichtigsten Gesetze und Verordnungen die es beim Fotografieren zu beachten gibt.
Wenn Ihr jedoch Fotos veröffentlichen wollt, gibt es noch ein paar andere Gesetze, gegen die Ihr nicht verstoßen solltet, was hier aber scheinbar nur die wenigsten wirklich interessiert.
Vor allem § 22 Satz 2 KUG gilt es besonders zu beachten, wo es heißt "Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf".
Geschrieben von Bobbala am 09.01.2006 um 12:21:
@chilli: nee, laut anwalt ein schönes abendessen für 2 ..
bei der ebaytante ist nix zuholen .... leider
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