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Geschrieben von Caro am 10.04.2005 um 18:25:

 

@May-Britt

ich meinte den Satz mit "jedenfalls" sie würde nicht gewinnen, die Klage würde sich der geringen Unkosten für die Geschädigte auf Jahre belaufen.
Da sie nicht gesagt hat, das das kopieren verboten ist, hat sie schlechte Chancen, wenn man die Glaubwürdigkeit antastet(beider Parteien)

Ich bezweifle, das du mehr als Unkosten eines Gerichtstermins davontragen würdest, außer diu hast wirklich Screens oder kannst schriftlich beweisen, das du es vor dem fotographieren verboten hast Augenzwinkern



Geschrieben von Dragontear am 10.04.2005 um 19:03:

 

Mir kommt es so vor als hättest du da was missverstanden
(oder ich?)
Es geht doch soweit ich weiß nicht darum das Person 2 das Pferd von Person 2 fotografiert hat und ausgestellt hat sondern darum das Person 2 einfach von den Fotos die Person 1 gemacht hat ABFOTOGRAFIERT hat und diese auch noch zum kopieren angeboten hat

Dabei ist die Sachlage klar
Zitat:
Da sie nicht gesagt hat, das das kopieren verboten ist, hat sie schlechte Chancen

Das muss man nicht sagen, das gilt bei jedem Bild automatisch.
Es ist PFLICHT zu fragen, deswegen muss man das Urheberrecht ja auch nicht anmelden - es gilt ab schöpfung des Werkes bis ca 70 Jahre nach dem Tod, kennzeichnung ist KEINE Pflicht



Geschrieben von Muffel am 10.04.2005 um 19:21:

 

Zitat:
Original von Cool T
Zitat:
Original von Muffel
Neid..war ihr purer Neid auf dich (;
Alleerdings gibts da noch ein kleines Problem und zwar:
Hast du ihre ausdrücklicher Erlaubnis für die Veröffentlichung der Bilder? Denn wenn nicht kann das ganze ganz schön heikel werden.

ich glaube kaum das sie die Erlaubnis ihrer Freundin braucht um ihre eigenen Bilder hineinzustellen. Entweder hast du dich verlesen oder verschrieben oda ich bin doof.

Ich würde sie gnadenlos verklagen, das ist doch keine wahre freundin.


waren es nicht die pferde der freundin? Wenn nicht etnhscld ich mich (: tut mir leid dann habe ich nicht richtig gelesen



Geschrieben von Blackcat am 10.04.2005 um 19:25:

 

bekomm ich mal die addy von ihrem vrh?



Geschrieben von Stacy am 10.09.2005 um 02:48:

 

Das abfotografieren von Bildern ist gesetzlich nicht erlaubt und wird straflichrechtlich eahndet.

Dass die Eltern zu deiner (Ex)Freundin halten, war doch klar. Am ehesten würde ich noch die Seite sperren lassen - wenn das nicht emacht wid (vom Homepage - Anbieter aus) würde ich zum Gericht gehen.
Bzw. ihr das von einem Richter, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt eklären lassen, was passieen würde, wenn sie die Bilder nicht löscht.

Deine Eltern könnten das für dich machen, da du noch nicht volljährig bist.

Als mal meine Foren gehackt wurden, hat wahrscheinlich der Forenanbieter den Hacker aneklagt ... Aber das ist wieder etwas anderes.



Geschrieben von Tea am 10.09.2005 um 11:38:

  RE: Nachfotografieren??? Frechheit....

Zitat:
Original von Caro
Da sie nicht gesagt hat, das das kopieren verboten ist, hat sie schlechte Chancen


Hat sie doch Augenzwinkern

Zitat:
Original von Pferdimausi
Dabei hatte ich doch extra geschrieben: Bitte nicht kopieren!


²Muffel: Es waren ihre eigenen Pferde, teilweise auch andere.

Also, ich würde erstmal die Seite von deine "Freundin" sperren lassen und dann mit denen reden, die die Bilder haben. Sage ihnen vielleicht, wo man Ersatzbilder bekommen kann (zum Beispiel hier; sag aber auch daz, dass man sie nicht einafch nehmend darf!). Sehe die es nicht ein, lass die Seiten auch sperren.
Und wenn die "Freundin" es immer noch nicht kapiert hat, einen neuen VRH eröffnet mit den gleichen Bildern, dann würd ich sie verklagen. (Vorher aber auch beweise vom alten VRH machen!)
So würd ichs machen.



Geschrieben von Vally am 10.09.2005 um 12:46:

 

Also, ich würde sofort vor Gericht rennen, keine Frage! Ich flipp sehr, sehr schnell aus, was meine Rechte angeht!
Außerdem würde ich die Homepagebesitzer anschreiben, welche deine Bilder verwenden. Schreib ihnen, das es ein Missverständniss war und das ganze geklärt wurde. Sie sollten doch bitte die Fotos unverzüglich löschen. Sollten sie nicht reagieren, schreibe ihnen, das die Bilder deinem Urheberrecht unterliegen und das du das Recht hast, sie zu verklagen wenn sie nicht innerhalb drei Tagen deine Bilder von ihrer Site nehmen.
Und wenn sie die Pics trotzdem nicht löschen, hast du die Wahl: Homepage sperren lassen oder Anzeigen. (Geld verlangen! *hechel*)

Lg, Vallüüüü



Geschrieben von Silverpaw am 10.09.2005 um 13:15:

 

boah sowas mag ich sehr wenn VRH Besitzer nicht einsehen wollen das sie die Bilder geklaut haben...
Ich würde sie sofort vor Gericht ziehen auch wenn es was kostet.
Sowas regt mich auf, wenn ich einer meiner Bilder auf einem VRH sehen würde die keien Erlaubnis dazu haben meine Bilder zu nutzen würde ich ohne weiteres vors Gericht ziehen... jaja die böse Kim großes Grinsen


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