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Zitat: |
Original von Ophelia Hat sich auch nur einer von euch den Meinungsfreiheitsartikel des Grundgesetzes durchgelesen? 1. hat die Pressefreiheit mit einer Tokio-Hotel-Signatur eher weniger zu tun. Die Pressefreiheit ist grundsätzlich dafür dar die Vielfalt der Meinungen zu wahren (d.h. der Meinungsbildung förderlich zu sein) und somit einen möglichst offenen und kritischen Diskurs (innerhalb der Presse) als Grundlage einer demokratischen Ordnung zu fördern. Die Pressefreiheit an sich ist sogar sehr weit ausdehnbar (um diesen Meinungspluralismus zu gewähren) und umfasst jegliche Herstellung von "Druckerzeugnissen", sowie die Recherche, Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung unabhängig vom Sinn und Inhalt derselben. 2. Die Meinungsfreiheit schützt "wertende" Meinungsäußerungen (und die innere und äußere Meinungsbildung- aber das tut hier momentan nichts zu sache). D.h. die Aussage muss ja gerade subjektiv (z.B. "Ich hasse Tokio-Hotel" um nun einmal dieses Beispiel aufzugreifen) sein, sonst ist sie eine reine Tatsachenbehauptung und fällt nicht in den Schutzbereich. Nur weil einem das nicht in den Kram passt, kann man es nicht einfach verbieten. Grundrechte können an sich sowieso nur durch die in ihnen definierten Schranken eingeschränkt werden, da sie in Deutschland das "höchste" Recht darstellen. Und da steht so schön in Art. 5, 2 dass die Grundrechte durch "allgemeine Gesetze, [..] gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend und [...] [das] Recht der persönlichen Ehre" eingeschränkt werden können. Somit verstößt also weder das Pro (Tokio-Hotel ist toll) noch das Contra (Tokio Hotel ist nicht toll) (da sie weder verleumdend noch diffamierend ist und auch nicht unter die Beschränkungen der "allgemeinen Gesetze" fällt - die Definition des letzteren spare ich mir jetzt mal ![]() Dass hier - solange die Meinungsäußerung auf rein geistiger Ebene bleibt (also nicht wirtschaftliche Komponenten mithineinspielen etc.) - die Meinungsfreiheit der Tokio-Hotel-Hasser höher anzusehen ist als das Recht auf persönliche Ehre der genannten Band (die sich durch diese Signatur wohl kaum gestört fühlen wird) - lässt sich auch in einigen analogen Urteilen nachlesen. Besonders klar wird der Fall hier auch, da sich die Signatur nicht gegen eine Person als solches wendet sondern Kritik an einer Gruppe übt (wenn auch in nicht sonderlich geschickter Weise, aber rechtlich ist es in Ordnung). Gerade wenn man solche Signaturen verbieten würde, würde man den "wettstreit der Meinungen" einschränken, der doch gerade ein Ziel der Meinungsfreiheit ist. Somit würdest du, Caro, mit deiner Forderung sogar mehr gegen genannte Grundrechte verstoßen als die anderen. |