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--- tiere fotografieren (hab mich bei fotoagentur erkundigt) (https://www.gegen-bilderklau.net/thread.php?threadid=1189)


Geschrieben von Daniela am 20.02.2005 um 13:10:

 

Zitat:
Original von Fairy
Zitat:
Original von Lars007
Zitat:
Original von Ela
das ist vollkommen richtig, dass man eigentlich jeden fragen muss. Da sind Tiere im Recht mit menschen fast gleich zu setzten. nur, dass das Tier eben net klagen kann sondern der besitzer.

Das wird ja immer obskurer hier. Das Tier ist unter keinen Umständen mit dem Menschen gleichzusetzen! Verflixt noch mal.


Lars, ruf doch einfach bei der fotoinning an und lass es dir direkt von einem fachmann in dein eigens ohr sagen.

lg mona


Tiere haben keine Rechte.
Der Mensch hat sie und Tiere gelten als GEGENSTAND deswegen können besitzer klagen ... .



Geschrieben von Ela am 20.02.2005 um 13:20:

 

Zitat:
Original von Daniela
Zitat:
Original von Fairy
Zitat:
Original von Lars007
Zitat:
Original von Ela
das ist vollkommen richtig, dass man eigentlich jeden fragen muss. Da sind Tiere im Recht mit menschen fast gleich zu setzten. nur, dass das Tier eben net klagen kann sondern der besitzer.

Das wird ja immer obskurer hier. Das Tier ist unter keinen Umständen mit dem Menschen gleichzusetzen! Verflixt noch mal.


Lars, ruf doch einfach bei der fotoinning an und lass es dir direkt von einem fachmann in dein eigens ohr sagen.

lg mona


Tiere haben keine Rechte.
Der Mensch hat sie und Tiere gelten als GEGENSTAND deswegen können besitzer klagen ... .


des war missverständlich ausgedrückt. sorry. damit meinte ich NICHT, dass Tiere mit menschen gleichzusetzen sind und dass Tiere rechte haben, sondern schlicht und einfach, dass man werder einen Menschen NOCH ein Tier ohne erlaubnis ins netz stellen darf.



Geschrieben von Fairy am 20.02.2005 um 13:23:

 

die von der fotoinnung haben gesagt, das es bei tieren genau so ist wie bei menschen. die eltern können klagen wenn fotos von ihren kindern veröffnelticht werden und tierbesitzer können klagen wenn ihr tier ungewollt vröffnelticht wird.

lg mona



Geschrieben von Emma am 21.02.2005 um 13:46:

 

Wie steht das denn nun mit Häusern?



Geschrieben von Ela am 21.02.2005 um 14:00:

 

da wär ich auch Vorsichtig. ne Freundin von mir hat auch schon eine Verwarnung bekommen, weil sie eine fremde Garage benutzt hat. Ich weiß aber nicht genau, wie das dann geregelt ist.



Geschrieben von Emma am 21.02.2005 um 14:21:

 

Aha...



Geschrieben von Lars007 am 21.02.2005 um 20:14:

 

Hier ein Thread dazu aus dem "alten GB":
http://42002.rapidforum.com/topic=103880224253

Zitat:
Original von ralfeberle
Tiere sind nach deutschem Tierschutzgesetz leider immer noch nur eine Sache. Sie sind keine Person und haben daher keine Persönlichkeitsrechte. Sicherheitspolitisch spielen sie auch keine Rolle, Stichwort in dieser Richtung: Militäranlagen. Von daher dürfen alle Bilder von Tieren, die man selbst angefertigt hat, auch veröffentlicht werden.
[...]
Ebenso kann man Bilder von jeglichem Eigentum, sprich feste oder bewegliche Sachen veröffentlichen. Darunter zählen wiederum Tiere - aber zum Beispiel auch Gebäude. Bildinhalte, die personenbezogene Daten enthalten sind wieder ausgenommen, also z.B. Autokennzeichen. Bezüglich 'personenbezogen' gilt das alles aber wiederum nur, wenn es von Einzelpersonen ist. Fotos von Gruppen von Leuten z.B. auf Veranstaltungen, von Autoverkehr vieler Fahrzeuge heben die Pflicht zur Unkenntlichmachung ebenso auf, wie den Anspruch einzelner Personen in Gruppen. [...]


Und der hier ist auch sehr wichtig: http://42002.rapidforum.com/topic=100180830817



Geschrieben von Urania am 21.02.2005 um 23:25:

 

Auf Wunsch gelöscht!



Geschrieben von Sheep007 am 22.02.2005 um 13:09:

 

---



Geschrieben von Lars007 am 22.02.2005 um 16:36:

 

Zitat:
Original von Urania
"Wichtig: Wie oben schon erwähnt achten Sie unbedingt darauf, dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind. (Oftmals ist dies bei Tieren in Zoos sowie Tieren im staatlichen Besitz z.b. Zuchthengsten, nicht der Fall) Am besten Sie lassen es sich vom Tiereigentümer bestätigen."

Ich kann es dir nicht absolut korrekt sagen, aber aufgrund der zwei Beispiele in der Klammer vermute ich, dass es sich um einen Sonderfall handelt wie auch die Geschichte mit den Kunstwerken wie Reichstagsverhüllung u.a.

@ Sheep007
Das dürfte uns allen bekannt sein bzw. gehört hier ganz und gar nicht her.



Geschrieben von Urania am 22.02.2005 um 21:10:

 

Auf Wunsch gelöscht!



Geschrieben von Waterfall am 23.02.2005 um 06:31:

 

Darf man jetzt noch andere Tiere vom Hof und so fotografieren? +??+

lg



Geschrieben von Aicha am 23.02.2005 um 14:15:

 

soweit ich weiß und nachgelesen habe, darf man doch auf einem turnier z.b. fotografieren, wenn dort nicht z.B. "fotografieren verboten" steht oda so... oder wie jetzt?
und Tiere können jetzt auch fotografiert werden (ohne einverständniserklärung) und auf die Fotopage gesetzt werden (ohne verfielfältigung im Inet, z.B. durch VRH?)

Gebäude und Autos dürfen doch auch ausgestellt werden, solange man kein Kennzeichen erkennt oder erkennt, wo das haus genau steht?



Geschrieben von Urania am 23.02.2005 um 18:21:

 

Auf Wunsch gelöscht!



Geschrieben von Ela am 23.02.2005 um 18:45:

 

Dann ist es ja eigentlich so, dass du selbst wenn du mal gefragt hast aufpassen musst. wenn das Pferd den Besitzer wechselt muss der ja auch damit einverstanden sein. Das ist schon irgendwie eine schwierige sache.



Geschrieben von ralfeberle am 26.03.2005 um 22:55:

 

Hallo!

Es hat sich nichts geändert: Tiere sind Sachen und dürfen frei fotografiert werden, genauso wie ein Fahrrad, was rechtlich genau das selbe ist. Achtet nur auf das Hausrecht eines Tiereigentümers. Auf seinem Grundstück kann er das Fotografieren verbieten. Von öffentlichem Grund und Boden aus nicht. Für die Wirksamkeit eines Verbots auf privatem Grund zu fotografieren ist es nötig, daß dieses Verbot zur Kenntnis gelangt. Sprich, entweder mündlich - was nachträglich ohne Zeugen schwer beweisbar ist - oder besser schriftlich, z.B. durch einen Aushang an der Kasse, einer Notiz auf der Eintrittskarte, usw.

Luftbilder, die weiter oben mal genannt wurden, sind nochmal was ganz anderes. Bis 1990 (Grenzöffnung) mußte jedes einzelne Luftbild eine Freigabe vom Luftfahrtbundesamt haben. Seit 1990 ist das nicht mehr so. Allerdings, über bebauten Gebieten darf man eine bestimmte Flughöhe nicht unterschreiten, es sei denn man hat eine Tieffluggenehmigung.

Gruß,

Ralf



Geschrieben von Rosenbine am 26.03.2005 um 22:58:

 

gut dann möcht ich dazu aber gerne die belege (paragraphen etc.) sehen.



Geschrieben von Urania am 27.03.2005 um 09:43:

 

Auf Wunsch gelöscht!



Geschrieben von hosphotos am 05.05.2005 um 09:41:

  unterscheiden ist wichtig

in die doch recht konfuse diskussion hier liesse sich deutlich mehr klarheit bringen, wenn nicht immer birnen mit äpfel verglichen werden würden!!!

bitte unterscheidet doch zwischen FOTOGRAFIEREN und VERÖFFENTLICHEN - da liegt nämlich der hemmschuh.

prinzipeill gilt (bis - z.b. durch das sog. caroline-urteil - recht genau definierte ausnahmen): fotografiert werden darf (fast) alles.

die rechtlichen probleme tauchen bei der veröffentlichung bzw. der öffentlichen zugangmachung (schlimmes wort) auf. und hier herrscht oft eine grauzone vor.

beispiel turnierfotos: turniere sind in der regel öffentliche veranstaltungen. wenn der hausherr (!) fotografieren nicht explizit untersagt, ist dies also möglich - auch ohne rückfrage bei jedem einzelnen teilnehmer.

gegen die veröffentlichung der gemachten bilder - beispielsweise springfotos auf der eigenen homepage - kann theoretisch jeder einzelne reiter einrede wegen des "rechts am eigenen bild" (vgl. kug - kunsturhebergesetz) erheben. dieser einrede lässt sich jedoch mit der ebenfalls im kug verankerten ausnahme von personen der relativen zeitgeschichte kontern. die argumentation ist zwar schwammig, bislang ist mir aber kein rechtsfall bekannt, der hier als musterprozess angeführt werden kann.

als pressefotograf kann ich beispielsweise (auch aufgrund des zeitdrucks) nicht jeden fussballspieler irgendeiner drittklassigen partie um erlaubnis für die veröffentlichung fragen - hier greift (gott sei dank) das oben beschriebene argument.

ein möglicher streitpunkt bei der veröffentlichung auf der hoempage (etwa die oben beschriebenen springfotos) ist die dauer - wie lange gilt etwas als relative zeitgeschichte? auch hier gibt es meines wissens nach keine aussagekräftigen gerichtsurteile ...



Geschrieben von Rih am 05.05.2005 um 13:10:

Achtung Alles Erlaubt

Hi
also ich hab jemanden gefragt dessen Vater Fotograf ist/war.
Folgedes kam dabei raus:
1. Alles außer menschen darf man einfach Fotografieren und veröffentlichen (tiere, häuser)
2. Ein mensch alleine darf man nicht veröffentlichen eine Fusgängerzone mit vielen menschen schon!

Ich hoffe das ihr jetzt einbischen erleichtert seid

L.G. Rih


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