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Geschrieben von Wölfchen am 17.01.2007 um 14:37:

  Vorverkaufsrecht

Nur um auf der sicheren Seite zu sein:

Vorverkaufsrecht bedeutet, dass ich die Vorbesitzerin im Falle eines Verkaufes benachrichtigen muss und ihr die Möglichkeit geben zu meinem Preis das Pferd "zurück" zukaufen. Wenn jemand anders mehr bietet, steht es mir frei das Pferd an die dritte Person zu verkaufen.

Korrekt? Weil die Vorbesi bietet mir unter 1000 Euro für Amadeus Augen rollen



Geschrieben von charency am 17.01.2007 um 14:39:

 

ja genau, so läuft es beim vorkaufsrecht. Also erst Vorbesi fragen, wenn der nicht will, kann du für mehr Geld an wen anderes verkaufen.



Geschrieben von Wölfchen am 17.01.2007 um 14:40:

 

und auch wenn der besi will, aber unverschämt wenig geld anbietet kann ich weiterverkaufen an dritte, oder?



Geschrieben von Jenni am 17.01.2007 um 14:40:

 

Dann musst du ihn ihr meines Wissens nach geben. Denn du hast ihr ja das Recht zugesichert das Pferd Zurückzukaufen, wenn du es nicht mehr möchtest. Und wenn sie davon Gebracuh machen will, bist du verpflichtet ihr das Pferd zu verkaufen.

Aber normal macht man doch schon beim Kaufvertrag einen Preis aus, oder? Hatte ich jedenfalls so gemacht.



Geschrieben von Josylein am 17.01.2007 um 15:07:

 

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube sie muss wenigstens die Summe zahlen, die du ihr beim Kauf gezahlt hast, es sei denn das pferd wäre wesentlich älter geworden oder hätte Schäden davongetragen.
Ich bin mir aber nicht sicher.
Sprich am besten mal mit einem Anwalt oder jemandem der Ahnung davon hat darüber.



Geschrieben von Alia am 17.01.2007 um 22:32:

 

Bei Vorverkaufsrecht schreibt die Verkäuferin in den Kaufvertrag: "Die Verkäuferin "Name der Frau" räumt sich das Vorverkaufsrecht ein." Wird das Pferd aus welchem Grund auch immer verkauft, und sie möchte von diesem Vorverkaufsrecht gebrauch machen, muss sie einen triftigen Grund liefern können, warum sie nur so wenig bietet. Kann sie diesen Grund nicht liefern, so muss sie den Preis bezahlen, den du auch bezahlt hast.
Du hast allerdings nicht das Recht den Preis großartig hochzutreiben, es sei denn du hättest das Pferd krank gekauft und viel Geld reingesteckt, um es wieder Gesund zu bekommen. Dann muss sie diese Arztrechnung meines Wissens nach bezahlen. So sicher bin ich mir im letzteren Teil aber nicht.

aber wie Josylein schon gesagt hat: Es ist am besten mit einem Anwalt oder ähnlichem darüber zu reden, denn hier hat bestimmt kaum einer Rechtswissenschaften oder Jura studiert...



Geschrieben von Ancellin am 18.01.2007 um 16:18:

 

Willst du den verkaufen??

Habe ich gar nciht mitbekomen? Warum?


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