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Geschrieben von Deutsches Reitpony am 08.08.2006 um 10:08:

Augenzwinkern Nicht freigegebene Fotos auf Stundenplänen

Hallo ihr alle!

Hab mal ne Frage zum Thema Copyright. Mein Problem ist, dass ich nicht für Grafiken freigegebene Fotos von Monika Pehr oder Marco scheidecker genutzt habe, ich dachte, das geht, weil man diese Grafiken ja nicht online stellt. Aber jetzt würde ich die Pläne gern bewerten lassen, womit ich sie in dieses Forum stelle. Das ist doch dann verboten, oder?

Bitte helft mir! smile



Geschrieben von sara1991 am 08.08.2006 um 12:30:

 

Es ist meines Wissens nach auch verboten die Bilder zu nehmen und zu eigenen Zwecken zu benutzen. Den Leute wie diese beiden Fotografen leben ja von ihren Bildern.
Doch es wird ja niemand zu dir nach Hause kommen und schauen ob du illegale Bilder hast.
Doch ins Internet stellen würde ich sie jetzt nicht unbedingt!

LG;
Sara



Geschrieben von Deutsches Reitpony am 08.08.2006 um 13:06:

 

Mmh, danke. Würd ich auch nicht so einfach, deswegen frag ich ja nach!^^ Aber danke für die Antwort. Freude



Geschrieben von Tigerlilly am 09.08.2006 um 09:09:

 

In gewisser Weise verwendest du sie ja für eine Grafik ('Stundenplangrafik' xD) und benutzt ihre Bilder; da diese dem Copyright der Fotografen liegen und du die Erlaubnis von ihnen nicht hast ist das eigentlich nicht legal; aber ich würds auch machen. Wen interessiert schon dein Stundenplan (; Allerdings würd ich dann für Freunde keine solchen Stundenpläne machen sondern den einfach nur 'heimlich' für dich (;

Lilly.



Geschrieben von sweet araber am 09.08.2006 um 21:25:

 

Zitat:
Original von sara1991
Es ist meines Wissens nach auch verboten die Bilder zu nehmen und zu eigenen Zwecken zu benutzen. Den Leute wie diese beiden Fotografen leben ja von ihren Bildern.
Doch es wird ja niemand zu dir nach Hause kommen und schauen ob du illegale Bilder hast.
Doch ins Internet stellen würde ich sie jetzt nicht unbedingt!

LG;
Sara

wenn du das für PRIVATE zwecke nutzt(stubndenpläne die in deinem zimme hängen) und die du nicht online stellst,darfst du es!aba wenn du das copyrigt von monika pehr nicht hast(ich hab es auch für grafiken,musst nur ganz lieb fragen) dann darfst du es nicht online stellenAugenzwinkern



Geschrieben von Shadow am 09.08.2006 um 21:48:

 

es ist nicht legal ohne Erlaubnis,
klar, aber bei nem Stundenplan wäre mir das egal,
du machst kein Geld damit, stellst es nicht öffentlich aus.
Denkst du, dass die ne Stundenplan-Kontrolle machen? *g*



Geschrieben von Lars007 am 10.08.2006 um 19:53:

 

Zitat:
Original von sweet araber
wenn du das für PRIVATE zwecke nutzt(stubndenpläne die in deinem zimme hängen) und die du nicht online stellst,darfst du es!

Ach so! Wenn ich klaue und es niemand sieht, darf ich es. Aber wenn ich es in der Öffentlichkeit tue ist es verboten? Augen rollen



Geschrieben von headless am 10.08.2006 um 20:26:

 

Zitat:
Original von Lars007
Zitat:
Original von sweet araber
wenn du das für PRIVATE zwecke nutzt(stubndenpläne die in deinem zimme hängen) und die du nicht online stellst,darfst du es!

Ach so! Wenn ich klaue und es niemand sieht, darf ich es. Aber wenn ich es in der Öffentlichkeit tue ist es verboten? Augen rollen


Ein Stundenplan ist doch nicht öffentlich. Und die Veröffentlichung ist doch nur das Verbotene an der Sache?!
Wenn du´s dann aber veröffentlichst - also hier bewerten lässt - ist es theoretisch nicht "legal".



Geschrieben von Biggi am 10.08.2006 um 20:35:

 

Naja, aber wenn der Fotograf die Bilder z.B. an eine zeitschrift verkauft hat, die das Bild als Poster druckt und wiederum verkauft, du es dir dann aber einfach runterlädst, druckst und an die Wand hängst, ist das ja sicher nicht im Interesse der Zeitschrift bzw. des Fotografen.
Soweit ich weiß (!!) ist es meist nicht erlaubt, aber das kann niemand kontrollieren.
Ausstellen darfst dus aber auf keinen Fall, das kommt leicht raus und du kannst Probleme bekommen.



Geschrieben von Lars007 am 11.08.2006 um 09:48:

 

Ich muss headless Recht geben, für die private Verwendung existieren im Urheberrechtsgesetz Ausnahmeregelungen (§53 UrhG). Wenn du deine Werke nicht veröffentlichst und in dem in den Paragrafen genannten Rahmen bleibst, ist die Verwendung gestattet.



Geschrieben von Biggi am 11.08.2006 um 12:09:

 

Hui, das is ja mal was xD
Ich dachte immer, das wäre verboten, aber ist ja nicht schlecht wenn mans darf Augenzwinkern



Geschrieben von Tiggin am 11.08.2006 um 14:22:

 

Es ist ja nur privat...
Dort steht ja auch das es für den öffentlichen Gebrauch verboten ist.
Bei nem Stundenplan wird kaum einer meckern, beim ausstellen natürlich schon ^^

Kann eigentlich blos das von Biggi unterstreichen XDD



Geschrieben von sweet araber am 13.08.2006 um 16:24:

 

Zitat:
Original von Lars007
Zitat:
Original von sweet araber
wenn du das für PRIVATE zwecke nutzt(stubndenpläne die in deinem zimme hängen) und die du nicht online stellst,darfst du es!

Ach so! Wenn ich klaue und es niemand sieht, darf ich es. Aber wenn ich es in der Öffentlichkeit tue ist es verboten? Augen rollen

wenn ichs als stundenplan privat in mein zimma häng,dann is das wohl net die öffentlichkeit!oda kommen bei dir etwas jeder mensch ins zimma Augen rollen



Geschrieben von Rou am 14.08.2006 um 13:17:

 

Zitat:
Original von sweet araber
Zitat:
Original von sara1991
Es ist meines Wissens nach auch verboten die Bilder zu nehmen und zu eigenen Zwecken zu benutzen. Den Leute wie diese beiden Fotografen leben ja von ihren Bildern.
Doch es wird ja niemand zu dir nach Hause kommen und schauen ob du illegale Bilder hast.
Doch ins Internet stellen würde ich sie jetzt nicht unbedingt!

LG;
Sara

wenn du das für PRIVATE zwecke nutzt(stubndenpläne die in deinem zimme hängen) und die du nicht online stellst,darfst du es!aba wenn du das copyrigt von monika pehr nicht hast(ich hab es auch für grafiken,musst nur ganz lieb fragen) dann darfst du es nicht online stellenAugenzwinkern


Man darf es auch nicht für private Zwecke nutzen, ohne Erlaubnis...

Am besten du fragst den Fotograf nachträglich? Oo

²sweet araber: Manche Fotografen verkaufen ihre Bilder und wenn du diese einfach ausdruckst ist das ein Fall von 'hintergehen' soweit ich weiß Oo'



Geschrieben von Shadow am 14.08.2006 um 17:24:

 

@Fröschii:

Zitat:
Original von Lars007
Ich muss headless Recht geben, für die private Verwendung existieren im Urheberrechtsgesetz Ausnahmeregelungen (§53 UrhG). Wenn du deine Werke nicht veröffentlichst und in dem in den Paragrafen genannten Rahmen bleibst, ist die Verwendung gestattet.



Geschrieben von Susan am 15.08.2006 um 08:55:

 

Zitat:
Original von Lars007
Ich muss headless Recht geben, für die private Verwendung existieren im Urheberrechtsgesetz Ausnahmeregelungen (§53 UrhG). Wenn du deine Werke nicht veröffentlichst und in dem in den Paragrafen genannten Rahmen bleibst, ist die Verwendung gestattet.


heißt das nicht auf Deutsch das man auch Fotos für seinen Vrh nehmen darf?
Du benutzt die Fotos ja nur Privat und verdienst kein Geld damit oder?

Ich hasse die Gesetzbücher die sind immer so kompliziert geschrieben, dass ich die hälfte vergessen hab bevor ich zuende gelesen hab XDD



Geschrieben von sweet araber am 15.08.2006 um 09:46:

 

also wenn es doch heisst dass was nicht erlaubt ist,dann heisst es doch auch dass leute dies kontrollieren(z.b. fotografen ob vrhs ihre bilder richtig nutzen).aba man kann für private zwecke es ja nicht kontrollieren!
egal,fazit: wenn man es privat in seinem zimmer verwendet braucht man keine angst zu haben,dass da jemand kommt und einem ne anzeige aufn hals hetzt...



Geschrieben von Lars007 am 15.08.2006 um 13:06:

 

Zitat:
Original von Susan
Zitat:
Original von Lars007
Ich muss headless Recht geben, für die private Verwendung existieren im Urheberrechtsgesetz Ausnahmeregelungen (§53 UrhG). Wenn du deine Werke nicht veröffentlichst und in dem in den Paragrafen genannten Rahmen bleibst, ist die Verwendung gestattet.


heißt das nicht auf Deutsch das man auch Fotos für seinen Vrh nehmen darf?
Du benutzt die Fotos ja nur Privat und verdienst kein Geld damit oder?

Mit privat meine ich im Privaten und meine damit nicht in der Öffentlichkeit. VRHs im Internet sind aber öffentlich.



Geschrieben von Rou am 15.08.2006 um 23:27:

 

Zitat:
Original von Susan
Zitat:
Original von Lars007
Ich muss headless Recht geben, für die private Verwendung existieren im Urheberrechtsgesetz Ausnahmeregelungen (§53 UrhG). Wenn du deine Werke nicht veröffentlichst und in dem in den Paragrafen genannten Rahmen bleibst, ist die Verwendung gestattet.


heißt das nicht auf Deutsch das man auch Fotos für seinen Vrh nehmen darf?
Du benutzt die Fotos ja nur Privat und verdienst kein Geld damit oder?

Ich hasse die Gesetzbücher die sind immer so kompliziert geschrieben, dass ich die hälfte vergessen hab bevor ich zuende gelesen hab XDD


Dito...
Außerdem hab ich hier mal was komplett anderes gelesen, aber des is ja auch kein Wunder bei sovielen Usern @.@
Naja, mir solls gleich sein Oo'

²Lars007: Aber ich würde mich schon aufregen, wenn ich meine Bilder verkaufen würde und manche drucken sie sich einfach aus Oo'


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