Geschrieben von Pandora am 15.05.2006 um 17:51:
Vorschriften im Einstellervertrag
Huhu.
Ich hab mir jetzt schon ewig Gedanken gemacht und ich komm einfach nich so ganz drum rum hier zu fragen
Kann man in einem Einstellervertrag tatsächlich festlegen wieviele Personen ein Pferd reiten dürfen, wann und wo?
also ich meine das ganze so:
Stallbesitzer XY verlangt vom Pferdebesitzer ZZ, dass ZZ nur in der Halle und auf dem Platz reiten darf, aber nicht alleine ins Gelände gehen darf. Nochmal, das Pferd gehört ZZ. Nun schreibt XY auchnoch vor, dass das Pferd TT von ZZ nur von max. 2 personen bewegt werden darf, d.h. Kann ZZ nicht täglich, darf eine Halbpension vergeben werden. Allerdings MUSS das vorher mit XY abgesprochen werden .Desweiteren ist es ZZ verboten zwei Halbpensionäre reiten zulassen, wenn er selbst auch noch reitet. Etwas wirr beschrieben, aba ich glaube ihr habts verstanden.
Grade beim Ausreiten, der Stall haftet doch gar nicht? Meine Unfallversicherung greift in dem Fall, dass mir etwas zustößt. Die Haftpflichtversicherung meines Pferdes greift im Falle eines Unfalls. Aber der Stallbesitzer hat doch damit nichts am Hut?
Und warum darf ich mir nicht aussuchen wieviele Leute mein Pferd reiten?
Find ich alles etwas verwirrend, vll hat jemand von euch Erfahrungen und kann mich hier etwas aufklären, zuwas sowas gut sein soll.
Lg
panda