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Reiterpass (FENA) - ÖTO § 1404 Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu reiten und die entsprechenden Vorschriften beherrscht. Voraussetzungen: Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt; Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein; Positive Absolvierung der Sonderprüfung zum Reiterpass. Sonderprüfung: Dressur Zu reiten ist die Dressuraufgabe R1, R2 oder R3; Geländereiten Zu reiten ist eine Geländestrecke von mind. 1000 m mit vier Hindernissen von mind. 70 cm Höhe, davon zwei natürliche Hindernisse; Theorie Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem 'FENA-Lehrbuch Pferdesport'. Die Sonderprüfungen werden von den Landesfachverbänden durchgeführt. Termine sind bei diesen zu erfragen. Reiternadel (FENA) - ÖTO § 1405 Die Reiternadel (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd auch in schwierigem Gelände und auf größere Distanzen zu reiten. Voraussetzungen: Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen; Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein; Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Reiternadel. Sonderprüfung: Dressur Zu reiten ist die Dressuraufgabe R4; Springen/Geländereiten Zu reiten ist ein Parcours von mind. 600 m mit sechs Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernisse) von mind. 80 cm Höhe; Theorie Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem 'FENA-Lehrbuch Pferdesport'. Die Sonderprüfungen werden von den Landesfachverbänden durchgeführt. Termine sind bei diesen zu erfragen. Wanderreiter-Abzeichen - ÖTO § 1406 Das Wanderreiter-Abzeichen bescheinigt dem Inhaber, daß er an mehrtägigen Wanderritten teilnehmen und dass er sich im Gelände orientieren kann. Voraussetzungen: Besitz des Reiternadel (FENA); Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein; Vollendung des 16. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt; Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Reiternadel. Sonderprüfung: Gangprüfung Nach freiem Ermessen des Reiters soll das Pferd in einem Dressurviereck 20 x 40 m auf beiden Händen und in allen Grundgangarten mit den Anforderungen der Klasse A vorgestellt werden. Die Dauer der Prüfung beträgt sechs Minuten. Geschicklichkeitsprüfung Dies sind Springaufgaben (Überwinden von drei natürlichen Hindernissen unter denen sich ein Graben befinden muss), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom etc.) und Pflichtübungen zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten und in Tasche versorgen, Regenschutz anlegen). Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absolvieren. Überschreiten dieser Zeit, der dritte erfolglose Versuch eine der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen zum Ausschluss Orientierungsaufgabe Im Gelände sollen auf einer nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden. Die Sonderprüfungen werden von den Landesfachverbänden durchgeführt. Termine sind bei diesen zu erfragen. |