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Geschrieben von luria am 08.11.2005 um 14:20:

  Wer muss zahlen?Member oder Admin?

Also,ich hab mal eine frage.

Also,ich kenne eine Vph auf der mann sich die bilder selber besogen muss.Da sind auch bilder von escher.Wenn dieser das jetzt merken würde,würde dann der forenbesitzer oder das mitglied zahlen müssen?Das würde ich nähmlich gern mal wissen.

Danke für antwort,weil ich will der bestizerin das dann mal zeigen.Weil die glaubt mir sonst nich.



Geschrieben von Nessa82 am 08.11.2005 um 14:52:

 

In dem Fall musst Du aif Deine Mitglieder achten und wirst wahrscheinlich als Verantwortlicher zum größten Teil selbst belangt werden



Geschrieben von Finchen am 08.11.2005 um 15:27:

 

Also ich würde sagen, die meiste Strafe trägt der Admin.
Es muss darauf hingewiesen werden, das die Bilder 100% legal sein müssen.
Werden illegale Bilder nicht beseitigt, wird der Admin beschuldigt, weil er nicht auf die legalität der Bilder geachtet hat.
Der User der dieses Bild genommen hat muss aber auch mit einer Geldstrafe rechnen, da er sich ein Bild ohne erlaubnis genommen hat.



Geschrieben von luria am 08.11.2005 um 17:54:

 

Danke.Das werde ich ihr jetzt mitteilen.Zum glück ist es nciht meine vph.Bei vieleicht ca. 90 illegalen pferdebildern.Und die ortsbilder sin von webshots.Hab sie zwar schon drauf hingewiesen,aber sie meinte immer das sie das nich zahlen müsse...



Geschrieben von Finchen am 08.11.2005 um 19:26:

 

Darfst auch meinen Text kopieren xD *erlaubnis.dazu.geb*



Geschrieben von Lars007 am 09.11.2005 um 19:39:

 

Bei positiver Kenntnis ist der Seitenbetreiber voll haftbar. => Wenn der Seitenbetreiber weiß, dass Bilder illegal sind und er sie nicht entfernt, kann man ihn verklagen.



Geschrieben von Aicha am 09.11.2005 um 19:54:

 

Zitat:
Original von Lars007
Bei positiver Kenntnis ist der Seitenbetreiber voll haftbar. => Wenn der Seitenbetreiber weiß, dass Bilder illegal sind und er sie nicht entfernt, kann man ihn verklagen.

aber wie will man ihm nachweisen, dass ers gewusst hat, bzw nicht gewusst hat?

bei wissen kann man ja e-mail usw kontrollieren, im Falle eines Verdachtes... aber bei Nichtwissen der Illegalität kann man es ja nicht beweisen oder doch?



Geschrieben von Lars007 am 10.11.2005 um 06:52:

 

Wenn man ihn per eMail darauf hinweist und er die Bilder trotzdem nicht entfernt, ist die Situation wohl recht klar.



Geschrieben von Nessa82 am 10.11.2005 um 09:17:

 

im allgemeinen kann man sich nicht mit "ich habs nicht gewusst" rausreden... ich denke da trifft hier doch auch zu oder?
wenn man etwas veröffentlicht oder veröffentlichen lässt muss man doch wohl kucken was genau das ist.



Geschrieben von Lars007 am 10.11.2005 um 15:24:

 

Wer jedoch ein derartiges Forum einrichtet, also einen VRH oder ähnliches einrichtet, sollte sich vorher selbstständig über die Risiken informieren und die einschlägigen Gesetze lesen, anstatt sich auf Forenpostings zu verlassen.


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