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--- Pferdenamen wie Lieder oder Getränke? (https://www.gegen-bilderklau.net/thread.php?threadid=33659)
Geschrieben von Lina am 05.10.2005 um 10:43:
Pferdenamen wie Lieder oder Getränke?
Huhu!
Auf meinem vRh heißt ein Pferd
Bacardi Rigo und eins
Eye of the Tiger...
Darf man das?
Ich meine, darf man virtuelle Pferde wie Getränke oder Lieder nennen?
Ist wichtig ^^
Lg
Geschrieben von Correy111 am 05.10.2005 um 10:54:
Meinst du dich zeigt jmd. an wenn du deine Katze (echt) Martini nennst, weil dein Pferd Black Beauty heißt oder dein Vogel Eminem ?
Nee
Ich glaube das es im Net genauso ist. Ich mein, du gründest ja keine Firma, sondern nennt lediglich ein Tier so...
Ich weiß es natürlich nicht genau
Geschrieben von Lina am 05.10.2005 um 10:59:
Okay danke Correy!
Ich wollte ja nur auf 100 % sicher gehen damit ich nen legealenhof habe <3 *streb schleim streb*
Geschrieben von Correy111 am 05.10.2005 um 11:20:
Ich sagte ja, ich schätze nur
Aber ich mein, wie kann dir jmd. das verbieten ?
Wenn du deine Page
www.pina-colade.de nennst, wärs schon andrs
Geschrieben von Molly am 05.10.2005 um 11:29:
Klar,
denn s gibt zb. auch mehr Lieder die 'Get right' heissen
Geschrieben von Lina am 05.10.2005 um 11:30:
eben... ^^
ich denke schon das du recht hast...
noch ist die page ja net on ^^
Geschrieben von lill am 05.10.2005 um 13:37:
eigentlich müsste das erlaubt sein, wenn die firma nicht für den namen zahlt. also dein vrh könntest eventl. nicht so nennen, aber bei pferden gibts da glaub keine probleme!
Geschrieben von Knudäääl am 05.10.2005 um 15:20:
[quote]Original von Correy111
...dein Vogel Eminem?[quote]
Das ist voll genial *lol*
Nein, das ist mir größter Sicherheit erlaubt, solange der Name nicht (C) oder (TM)-geschützt wird, glaube.
Geschrieben von Zuckerstute am 05.10.2005 um 15:44:
Ja, eigentlich ist das erlaubt, wenn der Name nicht geschützt ist.
Aber schließlich heißt ein Pferd auf Klosterhof Medingen auch Harry Potter^^ Und ich kenn auch ein Tier (real), dass sie Kellogs Frosties nennen XDD (meine Freundin)
Geschrieben von Nessa82 am 05.10.2005 um 16:23:
es kommt imemr drauf an, ob man die "Produkte" verwechseln kann.
Kuck mal, mein VRH heisst Reithof Neverland. Neverland selbst ist geschützt, ich dürfte den Hof nicht Neverland.de nennen. Da aber "Reithof" davor steht besteht keine Verwechselungsgefahr und daher darf ich das tun.
Ebenso ist das bei Pferden. Es würde niemand was sagen, wenn Du Pferd und Alcopop nebeneinander stellst und sie gleich benannt sind denke ich mal.
Bei "Eye of the Tiger" kann ohnehin niemand was sagen, weil du damit auch einfach nur "das auge des Tigers" auf englisch gesagt haben könntest,. Du darfst eben nur keinen Song so nennen

denn dann besteht ja Verwechselungsgefahr
Geschrieben von Alina H. am 05.10.2005 um 17:22:
Also wenn dich jemand anzeigen würde, bezahl ichs dir
Das wirds 1000% nicht geben.
Wie Nessa schon sagt, und auch die andren.
Geschrieben von Sunnyglade am 05.10.2005 um 18:33:
Wenn Marken geschützt sind, d.h. es sind nur ihre Logos geschützt, und du das Logo benutzt, kannst du angezeigt werden. Urheberrecht.... Die Schützen ja nur das Logo, sonst würde ja jeder angeklagt werden der das Wort "Coca Cola" oder was weiß ich in den Mund nimmt bzw. hier was darüber schreibt.
Und dann noch das Verwechslungsding, wie Nessa schon sagt. Also besteht da keine Gefahr.
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