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Geschrieben von Kimmybabe am 03.09.2005 um 03:01:

  Frage zum Urheberrecht

Also. Ich hoffe, den Thread gibt es noch nicht. Ich habe gesucht, aber keine direkte Antwort auf meine Frage gefunden.

Also, wie is es. Wenn ich Bilder von Leuten geschossen habe. Diese Bilder aber nicht öffentlich zur Schau stelle, sondern sie sich nur auf meinem PC befinden. Dann kann doch die Person nicht von mir verlangen, dass ich diese Bilder von meinem PC lösche, oder? Nur, weil er meint, er fühl sich dadurch belästigt (was ich eh nicht versteh. Sie stehen von meiner Seite aus nicht im Internet. Nichts...)
Allerdings meint diese Person, die Bilder selbst öffentlich, sprich im Internet, zur Schau stellen zu müssen. Allerdings unterliegen sie doch meinem Urheberrecht. Wodurch ich ja sagen kann, dass ich nicht möchte, dass sie kopiert und veröffentlich werden, oder?!
Und diese Person meint allerdings, dass er sich auf den Fotos befindet, und er sie somit auch verweden darf. Egal, ob ich die gemacht hab oder nicht. Stimmt das?

Sorry, falls ich es echt übersehen haben sollte bei der Suche. Ich hoffe doch nicht, dass das der Fall is und das ich eine baldige Antwort darauf erhalte.
Würde mich tatsächlich interessieren, was davon denn nun richtig ist oder nicht.
Danke euch.

Kimmybabe



Geschrieben von Lars007 am 03.09.2005 um 08:03:

 

Die Veröffentlichung durch ihn oder sie ist definitiv nicht legal, sondern tangiert deine Rechte als Urheber und würde sogar zu einer Klage berechtigen.
Zu deiner Hauptfrage wäre es hilfreich, ein paar Informationen zu bekommen, was auf den Fotos zu sehen ist und vor allem, unter welchen Umständen die Fotos entstanden sind.



Geschrieben von Kimmybabe am 03.09.2005 um 21:08:

 

Danke dir schon mal für diese Antwort.
zu der Hauptfrage:
Also es ist darauf er selber zu sehen mit einigen Freunden. Entstand auf einer Geburtstagsfeier. Haben halt, wie mans öfter auf so Partyfotos sieht, vor der Kamera bisschen posiert *g*. Sind keine besonderen Motive. Eben, wie schon gesagt, er mit ein paar Freunden, wie sie meist in die Kamera grinsen.

Danke!



Geschrieben von p2o am 03.09.2005 um 21:42:

 

Zu Frage eins: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte = Urheberrechtsgesetz (UrhG.) § 12
Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

Zu Frage zwei: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie = Kunst-Urhebergesetz (KUG)
§ 22
[Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
[Ausnahmen zu § 22]
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Jetzt bleibt nur noch die Frage zu klären, unter welchen Umständen die Fotos entstanden sind und wer bzw. war alles darauf abgebildet ist, wie Lars007 schon angedeutet hat.



Geschrieben von Kimmybabe am 04.09.2005 um 01:15:

 

Danke dir.
Die Fotos sind, wie schon mal gesagt, auf einer privaten Geburtstagsparty entstanden. Darauf sind mein Ex und auch immer mal wieder meine Freundin und ein guter Kumpel zu sehen. Die allerdings für diese Bilder auf meist sich hingesetzt haben und in die Kamera geschaut haben und so weiter. Also nichts besonderes. Naya... mehr denk ich mal, gibts da nich zu beschreiben... danke



Geschrieben von Lars007 am 04.09.2005 um 12:01:

 

Ich würde im Zweifelsfall die Fotos nicht veröffentlichen, denn sie sind eindeutig in privatem, geschützem Umfeld entstanden und deshalb besonders schutzwürdig.



Geschrieben von Kimmybabe am 04.09.2005 um 17:37:

 

Ich veröffentliche sie ja auch nicht. Aber er veröffentlicht sie, obwohl ich meinte, dass ich das nicht will, dass die Bilder da so im Internet rumschwirren. Daraufhin bekam ich aber nur zu hören, dass er da ja drauf ist und sie dann also auch benutzen darf... was er aber, so wies aussieht, nicht darf... stimmts?!



Geschrieben von Lars007 am 05.09.2005 um 19:30:

 

Ja. smile



Geschrieben von Kimmybabe am 05.09.2005 um 23:58:

 

Gut. Danke dir :-)


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