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Geschrieben von Correy111 am 21.08.2005 um 16:17:
Nicht um Erlaubnis fragen müssen - stimmt das ?
Hallo,
ich hab mich letztens mit meinem Vater (ist Polizist, kennt sich also etwas mit Gesetzten aus...) gestritten. Und zwar ging es um die Erlaubnis Fotos (egal von was) zu veröffentlichen.
Er meinte wenn z.B. an einer Koppel kein Schild steht, das Fotografieren verboten ist, müsste ich nicht fragen und durfte die Bilder auch verwenden.
Hat er Recht ?
Lg,
Correy
Ps.
Hab das Thema in der Suche nicht gefunden.
Geschrieben von Topsy am 21.08.2005 um 16:28:
Mh...ich denke wenn er Polizist ist dann wird er das ja wissen ne! xD
Geschrieben von Vroni alias Mcs am 21.08.2005 um 16:30:
mmh..
soweit ich weiß, werden Pferde wie ein Sache behandelt, d. h. im Endeffekt hat den Vater schon Recht (darfst die Koppel allerdings nicht betreten).
Allerdings muss man das auch aus der Sicht des Pferdebesitzers sehen: fändest du es so lustig wenn dein Pferd auf ner Fotopage und evtl. (wenn die Bilder vergeben werden) auf vielen Vrhs zu sehen wäre?
Geschrieben von Correy111 am 21.08.2005 um 17:13:
Ja, genau Tiere werden als 'Sache' angesehen.
Natürlich fänd ich das doof, wenn mein Pferd im Internet schwirrt.
Aber ich mein: Fragt ihr auch wenn ihr ein Schaf fotografiert ?
Geschrieben von Lars007 am 21.08.2005 um 18:41:
Ja, darfst du benutzen.
Geschrieben von p2o am 21.08.2005 um 23:53:
Zitat: |
Original von Lars007
Ja, darfst du benutzen. |
Aber nur solange keine Personen oder KFZ-Kennzeichen darauf abgebildet sind, deren Persönlichkeitsrechte Du damit verletzen würdest.
Geschrieben von Shadow am 22.08.2005 um 09:37:
Zitat: |
Original von p2o
Zitat: |
Original von Lars007
Ja, darfst du benutzen. |
Aber nur solange keine Personen oder KFZ-Kennzeichen darauf abgebildet sind, deren Persönlichkeitsrechte Du damit verletzen würdest. |
und wenn mneschen drauf sind, und man den Kopf unkenntlich macht??
Geschrieben von Stacy am 22.08.2005 um 10:16:
Dann natürlich auch.
Außer, diese Menschen wollen gar nicht auf dem Foto sein - dann nicht.
Geschrieben von Aicha am 23.08.2005 um 13:32:
mh, ich kenne das so....
wenn ein einziger Mensch im MIttelpunkt des Bildes ist, muss man ihn um erlaubnis fragen...
huscht er aber ins bild, ohne dass er im MIttelpunkt steht, muss man ihn nicht fragen, aber nach möglichkeit unkenntlich machen...
IN einer Menschen menge muss man die einzelnen nicht Fragen, aber ich frage mic, ab wann menschen eine "menge" sind...
dies bezieht sich glaube auf Gruppenfotos, fotos von GEbäuden usw usf...
und ich denke, solange man nicht weiß wo das ist, und wer das ist, ists iegneltich jacke...
Geschrieben von Correy111 am 23.08.2005 um 17:45:
Dankeschön an euch
Geschrieben von Xenia am 05.09.2005 um 10:23:
Es gibt da noch einen feinen Unterschied..
Prinzipiell darf man ziemlich viel einfach so fotografieren. Es ist aber verboten ohne die Zustimmung der Besitzerin des Tieres dieses Foto zu veröffentlichen oder im Internet auszustellen.
Geschrieben von p2o am 05.09.2005 um 22:42:
Zitat: |
Original von Xenia
Es ist aber verboten ohne die Zustimmung der Besitzerin des Tieres dieses Foto zu veröffentlichen oder im Internet auszustellen. |
Wenn Du mir jetzt noch sagst, in welchem Gesetz mit welchem Paragraph oder Urteil das geregelt ist, dann glaube ich es Dir sogar.
Tiere gelten (zumindest in Deutschland) als Sache und dürfen fotografiert und veröffentlicht werden ohne dass man rechtlichen Ärger bekommt. Lediglich persönlichen Ärger könnte man sich einhandeln. Nur wenn Personen mit darauf abgebildet wären, würde es möglicherweise gegen die Persönlichkeitsrechte "Recht am eigenen Bild" verstoßen.
Bleibt nur noch die Frage zu klären, für was diese Fotos verwendet werden. Wenn mein Pferd fotografiert werden würde hätte ich kaum etwas dagegen, auch nichts gegen eine Veröffentlichung im Internet und auch nicht auf virtuellen Reiterhöfen, aber als Problempferd oder ähnlichem wäre ich damit nicht einverstanden. Jedoch kenne ich keinerlei Gesetze/Paragraphen/Urteile mit denen ich meine persönlichen emotionalen Abneigungen dagegen rechtskräftig zum Ausdruck bringen könnte.
Geschrieben von Rainy am 06.09.2005 um 13:02:
soweit ich weiss, gelten Tiere bei uns in der Schweiz seit dem 1. Mai 2005 nicht mehr als Sache, sondern als Lebewesen. Ich weiss aber leider nicht, was das für Auswirkungen auf das Veröffentlichungsrecht hat.
Geschrieben von Lars007 am 06.09.2005 um 16:49:
Zitat: |
Original von Rainy
soweit ich weiss, gelten Tiere bei uns in der Schweiz seit dem 1. Mai 2005 nicht mehr als Sache, sondern als Lebewesen. Ich weiss aber leider nicht, was das für Auswirkungen auf das Veröffentlichungsrecht hat. |
Diese Einstufung bezieht sich mit ziemlicher Sicherheit auf das Tierschutzgesetz.
Geschrieben von °Nele° am 17.09.2005 um 14:11:
Noch eine Frage dazu: Wenn ich Pferde auf einem Reiterhof fotografiere, sie aber ausschließlich auf meinen Pages mit Copyright by me veröffentliche...ist es dann verboten oder würde ich, wie oben bereits gesagt, mir 'nur' persönlichen Ärger einhandeln?
P.S.: Auf diesen Bildern sind weder Menschen noch Autokennzeichen etc. zu sehen.
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