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Geschrieben von Black Power am 24.01.2011 um 12:09:

  HP existiert nicht mehr - Fotonutzung

Meine Frage dreht sich um alte Fotoerlaubnis, bei denen die dazugehörige Homepage nicht mehr existiert.

Wenn ihr von einer Homepage die Erlaubnis zur Fotonutzung habt, unter der Bedingung, sie mit der Homepage zu verlinken.
Und die Homepage irgendwann nicht mehr existiert?
Darf man die Fotos dann weiternutzen, obwohl der Link ins Nichts führt oder muss man die Fotos dann runternehmen?



Geschrieben von Nanni am 25.01.2011 um 19:56:

 

Sofern keine Bitte kam, die Fotos zu entfernen, nutze ich sie weiter. Dabei verlinke ich die Homepage weiter wie gewünscht, sofern ich merke, dass sich die Adresse geändert hat, änder ich den Link; aber die Bilder würde ich weiter nutzen, wenn nichts anderes dabei steht. Der Inhaber hat ja in den meisten Fällen eine Kontaktmöglichkeit (hier bei GB zB postet man ja, ehe man die Bilder nimmt, zB), so das er Linkänderungen, andere Regeln oder das Ende einer Nutzung erbitten kann.

Mich würde das bei meinen Fotos auch nicht stören, wenn es so gehandhabt wird. Augenzwinkern Die Adresse spinnt eh ständig herum, dass ich mich schon frag, ob der Server bald zusammen bricht. Und dann hätte ich nicht die Zeit, das gleich wieder zu richten oder allen wegen einer Linkänderung Bescheid zu sagen, aber deswegen können die Fotos, sofern angefragt und abgespeichert, ja gern weiterverwendet werden. Wieso sollten Bildbenutzer unter meiner Zeitknappheit/Faulheit leiden?



Geschrieben von Black Katrin am 25.01.2011 um 22:59:

 

schreib die betreffende person an und frag, ich würde die bilder nämlich nicht weiter nutzen da die homepage nicht mehr existiert und ich somit den teil der abmachung (das verlinken) nicht mehr richtig einhalten kann.



Geschrieben von Black Power am 26.01.2011 um 10:15:

 

Meistens sind ja die eMail-Adressen mit der Homepage verbunden, d.h. die Adresse existiert auch nicht mehr, wenn's die Homepage nicht mehr gibt. Deshalb ist es auch nicht möglich, sie per Mail zu erreichen...
Beispiel: Homepage: www.xxx.de, eMail: info@xxx.de

Weiss jemand was zu Bilderkennung, dass man ein Foto im Internet suchen kann, das man hat? Dass es vll. irgendwo noch zu finden ist? Ich weiss nicht wie beschreiben, es gibt doch jetzt die Möglichkeit, dass man ähnliche Fotos findet oder so?

Und die Vereinbarung kann ich doch einhalten, schliesslich war ja abgemacht, dass ich dann drunter schreib "Foto von www.xxx.de", unabhängig davon, ob xxx noch existiert...



Geschrieben von Black Katrin am 26.01.2011 um 12:21:

 

wieso fragst du überhaupt wenn du dir e sicher bist sie weiter nutzen zu wollen? Augenzwinkern



Geschrieben von Black Power am 26.01.2011 um 17:49:

 

Weil es 1. immer gut ist, andere Meinungen zu hören, 2. ich nicht weiss, ob das dann noch legal ist und 3. fragen nichts kostet.

Ausserdem ist es doch für jeden klar, dass er schöne Fotos gerne weiternutzen möchte, das finde ich nicht verwerflich.
Ich bin mir nur sicher, dass ich sie gerne weiter nutzen möchte, aber nicht, ob ich es dann auch tu Augenzwinkern

Es kann ja Gründe geben, die ich nicht sehe, weshalb man es auf gar keinen Fall weiter nutzen sollte.
Und schlussendlich diskutiere ich gern (weil man durch widerlegen und zusammenführen von Meinungen vll. auf eine Lösung kommt, die allen passt) und möchte wissen, wie ihr es handhabt.



Geschrieben von Black Katrin am 26.01.2011 um 18:55:

 

sagen wirs so: ich würde die krise kriegen wenn ich meine page dicht mache und meine bilder einfach so weiter genutzt werden ohne zu fragen (und wenn mich jemand nicht erreicht, aus welchen gründen auch immer, und deshalb einfach weiter nutzt, würde ich es als derbe frechheit empfinden).
es ist ja so dass der fotograf die erlaubnis nicht geben muss sondern es freiwillig getan hat, dann allen nach rennen ist etwas vom mühsamsten. ich rede aus erfahrung...



Geschrieben von Black Power am 26.01.2011 um 20:41:

 

Dann kontrollierst du auch ständig alle Links, ob die noch funktionieren? Ich glaube, das tun die wenigsten und ich würde vielen glauben, wenn sie sagen, dass sie nicht gemerkt haben, dass die HP nicht mehr existiert.
Warum verfällt denn automatisch die Nutzungserlaubnis? Ich mein, wenn du die Erlaubnis gegeben hast, warum sollte sich nach der Homepagelöschung nicht mehr gültig sein? Ich mein, wenn's dazumal okay war, warum soll's heut nicht mehr so sein? Zumindest für die Fotos von dazumals?
(Der Fotograf könnte ja sagen, dass er die Erlaubnis nur erteilt, solange die HP existiert (im Voraus).)

Aber Black Katrin ist wahrscheinlich nicht die einzige, die es betrifft, wie handhaben es alle andern Vrh-Besitzerinnen/Fotografen?



Geschrieben von Jasmina am 01.02.2011 um 20:59:

 

Mich würde interessieren, um welche Bilder es sich in deinem Fall handelt?

Es gibt zum Beispiel auch Fotografen, die eine Homepage schliessen und eine neue aufmachen, ohne alle gleich anzuschreiben, oder die betreffenden Bilder einfach runternehmen oder nicht mehr raufladen.



Geschrieben von Black Power am 03.02.2011 um 10:21:

 

x-beliebig viele Augenzwinkern Hab meinen Vrh 08 geschlossen, die Hälfte meines Bildernachweises existiert nicht mehr.

zB http://www.al-jawhar.ch/, http://www.photographs-by-elle.de.vu/, www.fotopferd.de, etc.



Geschrieben von Ceres am 03.02.2011 um 14:23:

 

Nja das ist halt ne Frage der Sichtweise.

Auf der einen Seite ist der Teil der Abmachung (das Verlinken der Website) nicht mehr gegeben, auf der anderen Seiten jedoch schon. Der Link steht ja. Dass die betreffende Seite nicht mehr existiert ist ja letzten Endes nicht das Problem des Bildnutzers.

Aber klar ist, dass dir dann im Zweifelsfall auch der Nachweiß fehlt. Existiert eine Seite nicht mehr, existiert auch kein Urheber mehr (den du halt korrekt und nach Urheberrecht vermerken kannst).

Ich für meinen Teil habe auch früher Bilder von mir verteilt mit einem Link zu einer Seite, die nicht mehr existiert. Ich finde die Bilder heute noch, da ist mein C dann drauf, aber ich habe da bisher keinen Aufstand von gemacht. Ich weise, wenn ich sowas sehe, die Betreiber dann freundlich darauf hin und bisher wurde es entsprechend sofort geändert. Die VRH sind heute ja schon zum größten Teil legal aufgebaut und von daher sehe ich da keine böswillige Absicht hinter. Andere sehen das halt nicht so "locker", weil sie ggf. heute ein Gewerbe mit ihrer Fotografie betreiben.

Im Zweifelsfall würde ich jedoch nicht auf die Hobby-Fotografen vertrauen und die Bilder von der Seite nehmen. Damit stehst du im Zweifelsfall auf der sicheren Seite und damit handelst du auch immer im Sinne des Fotografen. (Oder wer weiß wieso die Seite nicht mehr existiert. Eventuell wurden die Bilder auch gar nicht selber geschossen und das ganze ist hochgegangen. In dem Falle wärst auch du irgendwann dran, Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.)



Geschrieben von stogadis am 08.02.2011 um 10:57:

 

Deshalb ist es immer gut wenn man die Erlaubnis des Fotografen per Email bekommt. Denn diese Email hat man auch dann noch wenn die Seite nicht mehr funktioniert und damit ist man gesetzlich auf der sicheren Seite: Ihr könnt nachweisen dass er euch die Erlaubnis erteilt hat. Wenn er diese Erlaubnis nicht zurück nimmt, müsst ihr die Bilder auch nicht entfernen.



Geschrieben von Jasmina am 21.02.2011 um 22:00:

 

Ich wäre vorsichtig. Generell würde ich sagen, wenn der Hof immer online und erreichbar war, man nie was hörte, kann man die Bilder oben lassen, sofern man eine schriftliche Bestätigung besitzt. In deinem Fall würde ich die Bilder jedoch runternehmen.

Zitat:
Original von Black Power
x-beliebig viele Augenzwinkern Hab meinen Vrh 08 geschlossen, die Hälfte meines Bildernachweises existiert nicht mehr.

zB http://www.al-jawhar.ch/, http://www.photographs-by-elle.de.vu/, www.fotopferd.de, etc.



Bei den ersten zwei weiss ich jetzt gerade nichts (ausser, dass es Fotografen gibt, die Bilder von den Pferden von Al Jawhar weitergeben) aber bei letzteres würde ich die Bilder nicht mehr nutzen, da sie später die Nutzung ihrer Bilder nicht mehr gestattete.



Geschrieben von bolop am 17.03.2011 um 19:11:

 

Zitat:
Original von Black Power
Meistens sind ja die eMail-Adressen mit der Homepage verbunden, d.h. die Adresse existiert auch nicht mehr, wenn's die Homepage nicht mehr gibt. Deshalb ist es auch nicht möglich, sie per Mail zu erreichen...
Beispiel: Homepage: www.xxx.de, eMail: info@xxx.de

Weiss jemand was zu Bilderkennung, dass man ein Foto im Internet suchen kann, das man hat? Dass es vll. irgendwo noch zu finden ist? Ich weiss nicht wie beschreiben, es gibt doch jetzt die Möglichkeit, dass man ähnliche Fotos findet oder so?

Und die Vereinbarung kann ich doch einhalten, schliesslich war ja abgemacht, dass ich dann drunter schreib "Foto von www.xxx.de", unabhängig davon, ob xxx noch existiert...


Das hat garnix zu heißen ^^

Email kann exisitieren wenn die HP weg ist Augenzwinkern



Geschrieben von Nanni am 26.03.2011 um 12:19:

 

Zitat:
Original von Black Power
Aber Black Katrin ist wahrscheinlich nicht die einzige, die es betrifft, wie handhaben es alle andern Vrh-Besitzerinnen/Fotografen?


Also ich vermute bei meiner Fotopage schon sehr lange einen Serverzusammenbruch... dann wär die Seite auch weg und? Für mich wär das kein Grund, irgendwem die Nutzung zu verbieten. Eventuell, wenn es mir wichtiger wäre, würde ich eben alle Nutzer (sofern ich sie noch wüsste xD) anschreiben und bitten, doch auf meinen Usernamen stattdessen hinzuweisen, z.B. - aber Nutzung der Fotos ist für mich von der Homepage unabhängig... also für mich als Fotografin.


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