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Geschrieben von KinoKarte am 19.05.2010 um 15:36:

  Copyright bei Minderjährigen

Liebe GBler,

ich habe eine neue Frage und zugegebenermaßen nur wenig Zeit. Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen.

Ich habe gerade damit begonnen, das Drehbuch das ich geschrieben habe an einen evt. Produzenten zu schicken. Hierbei möchte ich natürlich meine Recht bzw. Copyrights aufschreiben. Da ich noch minderjährig sind, sollte ich evt. so etwas wie "xxx, Rechtlich vertreten durch xxx" dazuschreiben? Oder wie sieht das rein rechlich aus, falls sie Drehbuchidee geklaut wird von dem Produzenten?

Hoffe auf Antwort smile

Marie



Geschrieben von .Mietzili am 19.05.2010 um 21:43:

 

Was hat Copyright mit Minderjährigen zu tun?

Ich meine wenn du Fotografierst, hast du egal wie alt du bist das Copyright von genau diesem Foto..
& sogar bei Anfechtung von Betrugsfällen etc kann ein Minderjähriger zum Anwalt gehen, sicherlich muss der Erziehungsberechtigte je nach Fall dabei sein, aber ich glaube(oder zumindest kann ich mich entsinnen,dass ich das ma in der Schule besprochen hatte) das in manchen Fällen ein beschränkt geschäftsfähiger Mensch dann nicht Minderjährig ist..

Aber ganz einfach ist es wenn man bei Anwälten sich erkundigt Augenzwinkern Gibt auch welche die einen nicht abservieren, sondern offen einen Beraten und Fragen beantworten


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