Gegen Bilderklau - Das Original (https://www.gegen-bilderklau.net/index.php)
- Design, Website, Copyright (https://www.gegen-bilderklau.net/board.php?boardid=80)
-- Fragen zum Copyright (https://www.gegen-bilderklau.net/board.php?boardid=28)
--- Turnierbilder (https://www.gegen-bilderklau.net/thread.php?threadid=169061)


Geschrieben von callous. am 27.02.2010 um 19:21:

  Turnierbilder

Ich habe kostenlose Turnierfotos von einem Pferd für ein virtuelles Pferd benutzt und habe dann auch Angaben zum Pferd übernommen, zumindest die, die angegeben waren.
Vor kurzem hat sich die Eigentümerin des Pferdes gemeldet und mir gesagt, dass sie es nicht wolle, dass ihr Pferd auf einer virtuellen Seite ist.
Wie ist das denn jetzt?

(Hab bei der Suche nichts passendes gefunden, zumindest haben die Threads meine Frage nicht zu 100 % beantwortet)



Geschrieben von Michi264 am 27.02.2010 um 20:09:

 

Hattest du denn die Erlaubnis des Fotografen die Bilder zu nutzen?

Also ich denke mal anstandshalber solltest du die Bilder schon entfernen.



Geschrieben von Nessa82 am 27.02.2010 um 20:37:

 

Das hatte ich neulich mit Bildern aus einem kostenpflichtigen Archiv. Ich habe eine Anzeige angedroht bekommen nur weil die Fotografin nicht dafür gesorgt hat, nachzufragen ob die Nutzung auf VRHs in Ordnung geht.
Ich rate Dir, nimm sie anstandshalber runter, Du handelst Dir nur Ärger ein.



Geschrieben von Gleykur am 27.02.2010 um 21:33:

 

Ich würde sie auch weg nehmen. Es ist nur eine Frage der Zeit bis geldgierige Anwalte etc. die Marktlücke "illegale Bilder auf vRHs" entdecken...



Geschrieben von Schatti am 27.02.2010 um 21:36:

 

Raus nehmen!
Du würdest vielleicht auch so reagieren und dann erhoffst du dich auch davon das derjenige die Bilder raus nimmt Augenzwinkern



Geschrieben von callous. am 28.02.2010 um 11:31:

 

Die Bilder habe ich rausgenommen, als ich die Mail bekommen hatte. Ich kann die Besitzerin ja auch verstehen.

Die Erlaubnis des Fotografens hatte ich.

Jedoch dachte ich, dass es erlaubt ist, Bilder auf Turnieren zu knipsen und zu verwenden, wenn das Gesicht verwischt ist. Wie ist das denn jetzt genau? Die einen sagens so und die anderen so...



Geschrieben von Nessa82 am 28.02.2010 um 12:07:

 

Das Problem liegt für die Pferdebesitzer eher in der Rufschädigung, als in der Abbildung an sich. Wenn Du ein Pferd beschreibst und dann irgendwelche Bilder nimmst, kannst Du ja nicht wissen, wie das abgebildete Pferd wirklich ist. Meist haut man dabei zufällig daneben.
Bei mir wars neulich so, dass ich einen Wallach, der real sehr erfolgreich S-Springen geht, im Stecki als A-Springer und vom Charakter her weit entfernt von seinem echten Charakter beschrieben habe. Ich habe eine Anzeige wegen Rufschädigung angedroht bekommen deswegen A(abgesehen von einer Anzeige dafür, dass es überhaupt Bilder von dem veröffentlicht gibt...)... konnt ich irgendwo verstehen. Ist dumm gelaufen, konnt ich ja nicht wissen. Auf den Bildern ist ja nicht zu sehen, welchen Chara das Pferd real hat und wie weit es ausgebildet ist.
Das Dumme ist eben, dass sich (ums mal weit auszuholen...) 80% der Fotografen nicht drum scheren, ob sie ihre Bilder wirklich so zur freien Nutzung auf VRH rausgeben würden. Man stellt sich an den Zaun und knipst die Turnierpferde. Dann raus damit bei GB, alle freuen sich und der Pferdebesitzer ist vom Schlag getroffen, wenn er sein Pferd dann auf "Reiterhof Rosenblüte" findet, wo es kein artiges Sportpferd mehr ist, sondern der unerzogene 3-jährige von "Tina".
Von dem Fotografen der Bilder in meinem Fall hab ich nichtmal gescheite Antworten bekommen, was ich machen soll / kann, obs eine Erlaubnis zur Veröffentlichung gibt, geschweige denn eine Entschuldigung oder sonstetwas. Stattdessen hat sie ihr ganzes Archiv für alle Nutzer gesperrt.
Letztendlich bewegen wir uns alle da irgendwie in einer Grauzone, was die Nutzung der Bilder auf VRH angeht, denn im Grunde sind die meisten Beschreibungen in den Steckies für die realen Pferde auf den Bildern doch eher selten treffend und in häufigen Fällen für den Besitzer rufschädigend. Für die Bilder an sich gilt ja, soweit ich weiß, der Copyrightinhaber kann darüber verfügen. Aber wenn ihrs mal richtig bedenkt, ist es ja nicht nur ein Abbilden der Pferde, sondern sie stehen ja mit "falschen Tatsachen" in Verbindung und liefern so ein vollkommen falsches Bild im Vergleich zur Realität. Ich kann euch nur raten, kennzeichnet jeden Steckbrief auffällig mit "Diese Beschreibung ist erfunden und steht nicht in Zusammenhang mit dem abgebildeten Pferd" um euch wenigstens ein bisschen davon zu distanzieren. Und wenn jemand kommt und sagt, er will sein Pferd da nicht sehen... dann weg damit.



Geschrieben von Kimi. am 08.04.2010 um 20:02:

 

Ich habe auch mal eine Frage zu Turnierbildern smile

Darf ich wenn ich die Erlaubnis habe des Reitvereins die Bilder auf meine Fotohomepage machen von den Pferden + Reiter ohne den Reitern die Gesichter zu verpixeln ?



Geschrieben von *Anja am 08.04.2010 um 20:44:

 

Zitat:
Original von Blondi91
Ich habe auch mal eine Frage zu Turnierbildern smile

Darf ich wenn ich die Erlaubnis habe des Reitvereins die Bilder auf meine Fotohomepage machen von den Pferden + Reiter ohne den Reitern die Gesichter zu verpixeln ?

Das frage ich mich auch.
Ich meine einmal gelesen zu haben, dass Leute, die sich in die Öffentlichkeit (z.B. Turnier) begeben, fotografiert werden dürfen. Gilt das nur bei Prominenten/Stars? Oder auch bei Turnieren, egal ob S**-Springen oder E-Springen? Also große Turniere (GermanMasters beispielsweise) oder das Hofturnier nebenan?
Ich glaube, Bilder von Abreitplätzen dürfen nicht veröffentlicht werden, sondern nur Bilder von der Prüfung? Und muss der Reiter (bzw. Fahrer bei Fahrturnieren) dann unkenntlich gemacht werden?
Aber man müsste eben in jedem Fall das Einverständnis der Turnierleitung haben, so wie ich das aus diesem Thread am Schluss rauslesen konnte. Mir qualmte übrigens bereits nach der ersten Seite der Kopf. Richters ellenlanges Zitatspiel auf der folgenden Seite brachte ihn fast zum explodieren.
Gibt es eigentlich so eine Zusammenfassung für diese immer wieder aufkommende Frage? Oder könnte man diese dann nicht schreiben und irgendwo anpinnen?
Im Moment scheint es mir nämlich so, als ob man sich das aus den ganzen verschiedenen Threads einzeln heraus picken müsste.

Jaja, Fragen über Fragen

E: Aber zu diesem Thema müsste es doch schon einige Threads geben?



Geschrieben von callous. am 08.04.2010 um 21:17:

 

In der Schule haben die mal gesagt, dass die Menschen auf den Bildern nicht das Hauptmotiv sein sollen. Wenn das Gesicht jedoch verschmiert ist, sieht man die Person ja nicht und dann ist diese ja nicht das Hauptmotiv, sondern das Pferd. Bin mir da aber auch nicht zu 100 % sicher.

Aber darf man das Pferd fotografieren? Das war ja meine Frage. Fremde Häuser darf man ja auch nicht einfach so fotografieren.

Vor allem wo in den nächsten Tagen meine Canon ankommt, interessiert mich diese Frage sehr.



Geschrieben von +Debbie+ am 08.04.2010 um 21:37:

 

Ich habe vor einiger Zeit mal zu dem Thema gegoogelt und bin dadurch auf folgende Seite gestoßen.

Ich interpretiere das so, dass man also auf Turnieren fotografieren darf und die Bilder auch für jegliche Zwecke nutzen darf, weil sich der Reiter ja in der Öffentlichkeit befindet und das Pferd kein Recht am eigenen Bild hat -> der Besitzer also auch nicht.

Zitat:
[...] es sei denn dass dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden [...]


Fraglich ist nun, ob man das Interesse des Reiters verletzt wenn man sein Pferd auf einem virtuellen Reiterhof als Wald und Wiesen Gaul ausgibt Augenzwinkern Ich denke das ist Auslegungssache.

Wenn das Pferd in seiner normalen Umgebung fotografiert wird, also nicht auf dem Turnier, gilt das gleiche. Nur dürfen die Bilder nicht dadurch entstanden sein, dass Du einen Hausfriedensbruch begangen hast Augenzwinkern



Geschrieben von Kimi. am 08.04.2010 um 21:44:

 

Zitat:
Original von +Debbie+
Ich habe vor einiger Zeit mal zu dem Thema gegoogelt und bin dadurch auf folgende Seite gestoßen.

Ich interpretiere das so, dass man also auf Turnieren fotografieren darf und die Bilder auch für jegliche Zwecke nutzen darf, weil sich der Reiter ja in der Öffentlichkeit befindet und das Pferd kein Recht am eigenen Bild hat -> der Besitzer also auch nicht.

Zitat:
[...] es sei denn dass dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden [...]


Fraglich ist nun, ob man das Interesse des Reiters verletzt wenn man sein Pferd auf einem virtuellen Reiterhof als Wald und Wiesen Gaul ausgibt Augenzwinkern Ich denke das ist Auslegungssache.

Wenn das Pferd in seiner normalen Umgebung fotografiert wird, also nicht auf dem Turnier, gilt das gleiche. Nur dürfen die Bilder nicht dadurch entstanden sein, dass Du einen Hausfriedensbruch begangen hast Augenzwinkern



Da denke ich wird dann vllt auch gemeint das vllt wenn ein Pferd verweigert oder der Reiter grad irgendwas macht was man als Quälerei deuten kann oder ?

Okay, also nochmal zum verdeutlichen ?! ich DARF (?!) die Bilder auf meine Fotohomepage stellen ohne die Gesichter zu verpixeln ?



Geschrieben von *Anja am 08.04.2010 um 22:12:

 

Blondie, laut dem Thread den ich oben verlinkt habe, musst du zuerst das Einverständnis des Turnierveranstalters holen! Denn du fotografierst auf seinem Grund und Boden, wenn man das so nennen kann.

Aber wie das mit den Gesichern aussieht, weiß ich nicht. Warten wir doch einfach auf Richter großes Grinsen . Aber dieser wird uns wahrscheinlich auch auf den obigen Thread bzw. einen anderen verweisen, was mir persönlich nicht weiter hilft, weil mein Kopf davon qualmt, ich bin immerhin kein Jurist und will auch keiner werden.

Ich bin immer noch für eine angepinnte Zusammenfassung, falls es noch keine gibt.



Geschrieben von Kimi. am 08.04.2010 um 22:15:

 

Okay großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Ich habe auch nochmal im DSLR-FORUM eben nachgefragt. VIelleicht können die uns ja weiter helfen großes Grinsen
Und auch so verständlich das ichs kapier *lol* Mein Kopf ist nämlich auch schon sehr am rauchen.



Geschrieben von callous. am 08.04.2010 um 22:51:

 

Zitat:
[...] Dies bedeutet, dass derjenige Reiter, der sich auf einem Turnier in der Öffentlichkeit bewegt, auch damit rechnen muss, dass Fotos von ihm in Zeitschriften, Internet etc. abgebildet werden. [...] Eine Entschädigung für die Nutzung des Pferdes als „Fotoobjekt“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dies gilt auch für „private“ Bilder des Pferdes in seiner häuslichen Umgebung, so lange mit der Fertigung kein Hausfriedensbruch o.ä. begangen wird. Theoretisch können daher Fotos vom eigenen Pferd durch Dritte gefertigt und veröffentlicht werden.

Quelle: http://www.rechtundreiter.de/3_fotografie.html


Es dürfen Fotos geschossen und veröffentlicht werden, solange mit der Fertigung kein Hausfriedensbruch o.ä. begangen wird (Turniergelände zählt ja eigentlich nicht, da es ja meistens sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt*).

*Hausfriedensbruch wäre es, wenn ich jetzt zum Nachbarn in den Stall gehen würde, Fotos knipse und sie dann veröffentliche.

So habe ich das verstanden - korrigiert mich, wenn ich falsch liege.



Geschrieben von Kimi. am 08.04.2010 um 23:20:

 

Soo smile

http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=656645

beim dslr forum angefragt großes Grinsen

Dort bekam ich genau diese Antwort auf die Frage mit den verpixelten Gesichtern der Reiter oder nicht:

Zitat:
Hallo Sugarbaby!

Mit deiner Frage bist du in diesem Forum falsch denn die ist wirklich nicht so einfach zu beantworten.
Du könntest zunächst mal mit dem Veranstalter reden/ texten unter welchen Bedingungen du da überhaupt Fotos machen darfst die du veröffentlichen willst.
Dann fragst du gleich mal mit nach ob die Reiter möglicherweise bei ihren Startbedingungen eine Erlaubnis zur Veröffentlichung geben.
Und der Veranstalter, gewöhnt an nervige Pressefotografen wird dir auf eine vernünftige Frage sicher auch vernünftiger antworten als die ganzen "Rechtsexperten" in diesem Forum.


Viele Grüße und allzeit genug Licht, Peter!



Geschrieben von +Debbie+ am 08.04.2010 um 23:40:

 

@fabilly: Genauso habe ich das auch verstanden Augenzwinkern
@Blondi91: Ob nun Gesicht verpixelt oder nicht, meiner Meinung nach macht das keinen großen Unterschied da man das Hauptobjekt, das Pferd, erkennt -> wenn man das Pferd kennt, kennt man auch den Reiter Augenzwinkern



Geschrieben von Kimi. am 08.04.2010 um 23:42:

 

Zitat:
Original von +Debbie+
@fabilly: Genauso habe ich das auch verstanden Augenzwinkern
@Blondi91: Ob nun Gesicht verpixelt oder nicht, meiner Meinung nach macht das keinen großen Unterschied da man das Hauptobjekt, das Pferd, erkennt -> wenn man das Pferd kennt, kennt man auch den Reiter Augenzwinkern


Ja aber das Pferd gilt ja auch als Objekt in dem Falle.. und der Reiter meiner Meinung nach nicht (?!)



Geschrieben von +Debbie+ am 09.04.2010 um 00:44:

 

Ich meine damit, selbst wenn Du den Reiter verpixelst, das Pferd kann man ja immer erkennen. Und wer das Pferd real kennt, wird auch den Reiter erkennen, selbst wenn er verpixelt ist Augenzwinkern



Geschrieben von Kimi. am 09.04.2010 um 08:57:

 

Okay also kurz und knapp

Man darf die Bilder nur veröffentlichen wenn mein die Erlaubnis vom Veranstalter & Besitzer hat.

Die Gesichter unkenntlich machen nützt nicht wirklich viel, da man den Reiter auch durchs Pferd identifizieren kann. :s

Richtig?


Forensoftware: Burning Board, entwickelt von WoltLab GmbH