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Geschrieben von Sandstern am 29.09.2009 um 20:18:

  Bilder von fremden Pferden?

Ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin, aber es erscheint mir passend.
Ich gehe diesen Sonntag auf die Hengstparade in Marbach.
Wenn ich dort Fotos von den Pferden mache, kann ich die dann im Internet verwenden? Muss ich da den Veranstaltungsort drunterschreiben?
Kann mir bitte jemnad, alles erklären, was damit zusammenhängt?
Liebe Grüße Sandstern



Geschrieben von Sandstern am 29.09.2009 um 21:14:

 

Okay dankeschön!

Falls jemand etwas anderes wissen sollte bitte melden^^



Geschrieben von +Debbie+ am 29.09.2009 um 21:15:

 

Bitte einmal hier schauen: http://www.rechtundreiter.de/3_fotografie.html
Ansonsten vielleicht noch schauen ob nicht doch irgendwo auf dem Gelände steht, das Fotografieren verboten ist Augenzwinkern



Geschrieben von Black Katrin am 29.09.2009 um 21:58:

 

ich kenn das deutsche gesetzt zwar nicht, aber in der schweiz ist bei veranstalltungen der veranstallter zu fragen ob fotografiert werden darf und ob man diese bilder auf Homepages und co veröffentlichen darf. Meistens ist eine private nutzung erlaubt, nicht aber kommerziell.



Geschrieben von PawPhotography am 28.11.2009 um 14:49:

  RE: Bilder von fremden Pferden?

ist es nicht generell in deutshcland so, dass Pferde als Gegenstände gelten & fotografiert und veröffentlich werden dürfen, solange man das Gesicht der Reiter unkenntlich macht?



Geschrieben von Kimi. am 14.03.2010 um 22:14:

  RE: Bilder von fremden Pferden?

Zitat:
Original von PawPhotography
ist es nicht generell in deutshcland so, dass Pferde als Gegenstände gelten & fotografiert und veröffentlich werden dürfen, solange man das Gesicht der Reiter unkenntlich macht?


WÜrde mich nun auch mal interessieren da ich Bilder von Pferden habe (Besitzer nicht mit drauf) und diese eig. gern auf Fotolia stellen wollte.
Darf ich das ?



Geschrieben von ~Crazy~ am 20.03.2010 um 01:11:

 

Also in Deutschland gelten Tiere als Gegenstand. (auch wenns doof is)
Und Dinge darf man ja Fotografieren und veröffentlichen.

Aber:

Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden.

Wikipedia
Zitat:
Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt.


heißt also einfach das du die Pferde fotografieren kannst, bzw. die vorhandenen Bilder veröffentlichen kannst,( bzw. der Urheber bist,) wenn du sie von einer öffentlich zugänglichen stelle aus Fotografiert hast wo du wie jeder andere auch hin kommst ^^


ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, wenn nicht ein bisschen mehr steht da noch im Wikipedia bei Panoramafreiheit.
Von Tieren steht da aber nichts. Aber die gelten nunmal als Sache in Deutschland. ( ich arbeite bei einem TA, ich lerne sowas quasi grad XD )


MFG


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