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Die „salvatorische Klausel“ sichert die Gültigkeit eines Vertrags für den Fall, dass einzelne Bestandteile entweder bei Abschluss bereits ungültig waren oder wenn sie später, z. B. durch eine Gesetzesänderung, ungültig werden. |
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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel Eine in Deutschland gebräuchliche salvatorische Klausel kann wie folgt lauten: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. |
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Original von Urania Moin Moin, nur mal so als Einwurf.. darf jemand unter 14 überhaupt Verträge eigenmächtig abschließen und haben die dann Rechtsgültigkeit? *keine Ahnung* Lieben Gruss Urania |